Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7799307 times)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19050 am: 01.10.2025 23:22 »
Ich habe den BMI-Entwurf zur neuen BLV bereits gesehen. Es ist geplant, dass die fachspezifische Qualifizierung (aktuell § 38 BLV) nunmehr auch für den Aufstieg in den hD möglich ist.

Es war auch geplant, den "Aufstieg" nach § 27 BLV abzuschaffen. Wie ich gehört habe, ist dies aber vom Tisch und die Regelung soll weiterhin bestehen bleiben.

Bei den Bildungsvoraussetzungen Verbeamtung mD/gD sollen auch Kleinigkeiten geändert werden (aber nichts weltbewegendes).

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19051 am: 02.10.2025 00:03 »
Ich habe den BMI-Entwurf zur neuen BLV bereits gesehen. Es ist geplant, dass die fachspezifische Qualifizierung (aktuell § 38 BLV) nunmehr auch für den Aufstieg in den hD möglich ist.

Es war auch geplant, den "Aufstieg" nach § 27 BLV abzuschaffen. Wie ich gehört habe, ist dies aber vom Tisch und die Regelung soll weiterhin bestehen bleiben.

Bei den Bildungsvoraussetzungen Verbeamtung mD/gD sollen auch Kleinigkeiten geändert werden (aber nichts weltbewegendes).

Ist da was von Ämterspreizung niedergeschrieben?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19052 am: 02.10.2025 00:37 »
Ich habe den BMI-Entwurf zur neuen BLV bereits gesehen. Es ist geplant, dass die fachspezifische Qualifizierung (aktuell § 38 BLV) nunmehr auch für den Aufstieg in den hD möglich ist.

Es war auch geplant, den "Aufstieg" nach § 27 BLV abzuschaffen. Wie ich gehört habe, ist dies aber vom Tisch und die Regelung soll weiterhin bestehen bleiben.

Bei den Bildungsvoraussetzungen Verbeamtung mD/gD sollen auch Kleinigkeiten geändert werden (aber nichts weltbewegendes).

Ist da was von Ämterspreizung niedergeschrieben?

Hierzu habe ich nichts gelesen. Ich habe aber auch nur den BLV-Entwurf ohne Anlagen gesehen.

TauiZ

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19053 am: 02.10.2025 07:46 »
Ich habe den BMI-Entwurf zur neuen BLV bereits gesehen. Es ist geplant, dass die fachspezifische Qualifizierung (aktuell § 38 BLV) nunmehr auch für den Aufstieg in den hD möglich ist.

Es war auch geplant, den "Aufstieg" nach § 27 BLV abzuschaffen. Wie ich gehört habe, ist dies aber vom Tisch und die Regelung soll weiterhin bestehen bleiben.

Bei den Bildungsvoraussetzungen Verbeamtung mD/gD sollen auch Kleinigkeiten geändert werden (aber nichts weltbewegendes).

Es gibt also einen neueren Entwurf wie der von der Ampel aus 2024, geht es hier um DEN Entwurf der auch den jetzigen Ansatz 6 Monate zur Umsetzung hat, da bin ich tatsächlich mal gespannt wie dieser aussehen wird, mich würden brennend die Aufstiegsszenarien für den gD interessieren was die Meister/Techniker Situation anbelangt.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19054 am: 02.10.2025 08:19 »
Ich habe den BMI-Entwurf zur neuen BLV bereits gesehen. Es ist geplant, dass die fachspezifische Qualifizierung (aktuell § 38 BLV) nunmehr auch für den Aufstieg in den hD möglich ist.

Es war auch geplant, den "Aufstieg" nach § 27 BLV abzuschaffen. Wie ich gehört habe, ist dies aber vom Tisch und die Regelung soll weiterhin bestehen bleiben.

Bei den Bildungsvoraussetzungen Verbeamtung mD/gD sollen auch Kleinigkeiten geändert werden (aber nichts weltbewegendes).

Es gibt also einen neueren Entwurf wie der von der Ampel aus 2024, geht es hier um DEN Entwurf der auch den jetzigen Ansatz 6 Monate zur Umsetzung hat, da bin ich tatsächlich mal gespannt wie dieser aussehen wird, mich würden brennend die Aufstiegsszenarien für den gD interessieren was die Meister/Techniker Situation anbelangt.

Wir reden hier jetzt aber nicht von einem neuen Entwurf hinsichtlich Amtsangemessene Alimentation?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19055 am: 02.10.2025 08:32 »
Ich habe den BMI-Entwurf zur neuen BLV bereits gesehen. Es ist geplant, dass die fachspezifische Qualifizierung (aktuell § 38 BLV) nunmehr auch für den Aufstieg in den hD möglich ist.

Es war auch geplant, den "Aufstieg" nach § 27 BLV abzuschaffen. Wie ich gehört habe, ist dies aber vom Tisch und die Regelung soll weiterhin bestehen bleiben.

Bei den Bildungsvoraussetzungen Verbeamtung mD/gD sollen auch Kleinigkeiten geändert werden (aber nichts weltbewegendes).

Es gibt also einen neueren Entwurf wie der von der Ampel aus 2024, geht es hier um DEN Entwurf der auch den jetzigen Ansatz 6 Monate zur Umsetzung hat, da bin ich tatsächlich mal gespannt wie dieser aussehen wird, mich würden brennend die Aufstiegsszenarien für den gD interessieren was die Meister/Techniker Situation anbelangt.

Für eine Verbeamtung im gehobenen technischen/naturwissenschaftlichen Dienst soll anstelle eines Bachelorabschlusses nunmehr auch ein Bachelor Professional (nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung) + hauptberufliche Tätigkeit ausreichend sein. Nach meinem Kenntnisstand dürfen alle Personen, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, den Titel „Bachelor Professional“ führen.

@MasterOF
hier geht es nicht um die aA, sondern um die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19056 am: 02.10.2025 08:41 »
Also versucht man einer nicht verfassungsmäßigen Alimentation damit entgegen zu wirken, indem man Handwerkern die Möglichkeit gibt eine Stelle im GD zu ergattern? Quasi, wenn man schon nicht mehr die Akademiker erreicht, weil das Angebot zu schlecht ist, geht man woanders fischen?

Ja, so wird das mit der Bürokratie-Reform ganz sicher was....unglaublich. Ein Schelm der dabei an die PISA-Studien denkt und unser Bildungssystem mit ins Spiel bringt. Demnach schaffen die meisten ohnehin nicht mal einen Meister...man kann die Einstiegshürde auch direkt auf mittlere Reife setzen und wie bei manchen Länderpolizeien behaupten, "Deutsch und Mathe sind ohnehin nicht mehr so wichtig"...und so jemand sitzt dann irgendwo bei einer kritischen Infrastruktur.

Ein Hoch auf die BLV-Reformation  8)
« Last Edit: 02.10.2025 08:53 von beamtenjeff »

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19057 am: 02.10.2025 09:12 »
Sehe ich das richtig, das die Vorschau des BVerG jetzt etwas für die Besoldung vorsieht?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Einmal zu Bremen und zu Berlin.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19058 am: 02.10.2025 09:14 »
Also versucht man einer nicht verfassungsmäßigen Alimentation damit entgegen zu wirken, indem man Handwerkern die Möglichkeit gibt eine Stelle im GD zu ergattern? Quasi, wenn man schon nicht mehr die Akademiker erreicht, weil das Angebot zu schlecht ist, geht man woanders fischen?

Ja, so wird das mit der Bürokratie-Reform ganz sicher was....unglaublich. Ein Schelm der dabei an die PISA-Studien denkt und unser Bildungssystem mit ins Spiel bringt. Demnach schaffen die meisten ohnehin nicht mal einen Meister...man kann die Einstiegshürde auch direkt auf mittlere Reife setzen und wie bei manchen Länderpolizeien behaupten, "Deutsch und Mathe sind ohnehin nicht mehr so wichtig"...und so jemand sitzt dann irgendwo bei einer kritischen Infrastruktur.

Ein Hoch auf die BLV-Reformation  8)

Grundsätzlich sehe ich so etwas auch kritisch. Ich erinnere mich noch an die Bundeswehrzeit als eine erhebliche Inflation der gefühlten und tatsächlichen Dienstgrad-Wertigkeit einherging mit der Einstellung von Soldaten auf Zeit mit höherem Dienstgrad (direkt Unteroffizierslaufbahn wenn ein ziviler Beruf erworben worden war). Die Grundausbildung und der Unteroffizierslehrgang war noch nicht abgeschlossen, jedoch bestand die Befehlskette ungebrochen weiter und so wurden eventuell auch unbedarfte Befehle möglicherweise erteilt. Aber ich schweife ab. Meine Kritik an dem Ganzen ist, dass die vermeintliche Intelligenzia, die sich bisher im GD und HD befunden hat und sich jetzt über Entwertungen beschwert und nicht mit den "Neckermann-Stuffzen" (aus dem Katalog bestellte, niedrig befähigte neu eingestellte) in einen Topf geworfen werden will, sich bisher mit ihrer Ausbeutung abgefunden und sich nicht bemüht hat den Status Quo beizubehalten oder nach oben (im Rahmen der Bezahlung) aufzubrechen. Was passiert nun also? Ähnlich wie bei der Bundeswehr damals und bei manchen Polizeien der Länder wird mD in den gD gepresst weil sonst die "Bezahlung" nicht attraktiv genug (oder wie wir meinen verfassungswidrig ist). Was kann man dagegen tun? nichts. Was kann man sich denken: Die Neulinge werden entweder den alten Ansprüchen nach einer Weile gerecht weil Menschen lernen und sich entwickeln oder aber man sieht es eben wie ich und Jeff, dass die Neulinge sich in der neuen besseren Bezahlung für weniger Leistung (Hauptsache jemand sitzt auf dem Stuhl für den Job) einrichten und weitere qualitative Anstrengungen vermieden werden.

JensHa81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19059 am: 02.10.2025 09:23 »

Für eine Verbeamtung im gehobenen technischen/naturwissenschaftlichen Dienst soll anstelle eines Bachelorabschlusses nunmehr auch ein Bachelor Professional (nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung) + hauptberufliche Tätigkeit ausreichend sein. Nach meinem Kenntnisstand dürfen alle Personen, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, den Titel „Bachelor Professional“ führen.

Wenn das tatsächlich so kommen sollte, dann stellen sich mir persönlich zwei Fragen.
1. Gilt das nur für den technischen Dienst oder auch für den nichttechnischen Dienst?
2. Darauf aufbauend, wenn es für den nichttechnischen Dienst auch gilt, warum studiere ich jetzt nebenbei noch und Ruhe mich nicht einfach auf meinem Wirtschaftsfachwirt (heute ebenfalls Bachelor Professional) aus?

Ich bin sehr gespannt, wie da die Wertigkeit der Abschlüsse einbezogen werden will. Wird da eine Staffelung vorgenommen, dass die höheren Ämter doch nur mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium erreicht werden können?
Eine andere Variante könnte ich mir in diesem Fall kaum vorstellen.

In diesem Sinne... Mein erster Beitrag als sonst stiller Mitleser  8)
Danke für alle, die hier Zeit und Herzblut investieren.

A9A10A11A12A13

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« Antwort #19060 am: 02.10.2025 09:28 »
Sehe ich das richtig, das die Vorschau des BVerG jetzt etwas für die Besoldung vorsieht?

[...]


Ersetze "jetzt" mit "zukünftig in 2025/26ff.", das wird der Monate alten Aufstellung eher gerecht.

beamtenjeff

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« Antwort #19061 am: 02.10.2025 09:30 »
Also versucht man einer nicht verfassungsmäßigen Alimentation damit entgegen zu wirken, indem man Handwerkern die Möglichkeit gibt eine Stelle im GD zu ergattern? Quasi, wenn man schon nicht mehr die Akademiker erreicht, weil das Angebot zu schlecht ist, geht man woanders fischen?

Ja, so wird das mit der Bürokratie-Reform ganz sicher was....unglaublich. Ein Schelm der dabei an die PISA-Studien denkt und unser Bildungssystem mit ins Spiel bringt. Demnach schaffen die meisten ohnehin nicht mal einen Meister...man kann die Einstiegshürde auch direkt auf mittlere Reife setzen und wie bei manchen Länderpolizeien behaupten, "Deutsch und Mathe sind ohnehin nicht mehr so wichtig"...und so jemand sitzt dann irgendwo bei einer kritischen Infrastruktur.

Ein Hoch auf die BLV-Reformation  8)

Grundsätzlich sehe ich so etwas auch kritisch. Ich erinnere mich noch an die Bundeswehrzeit als eine erhebliche Inflation der gefühlten und tatsächlichen Dienstgrad-Wertigkeit einherging mit der Einstellung von Soldaten auf Zeit mit höherem Dienstgrad (direkt Unteroffizierslaufbahn wenn ein ziviler Beruf erworben worden war). Die Grundausbildung und der Unteroffizierslehrgang war noch nicht abgeschlossen, jedoch bestand die Befehlskette ungebrochen weiter und so wurden eventuell auch unbedarfte Befehle möglicherweise erteilt. Aber ich schweife ab. Meine Kritik an dem Ganzen ist, dass die vermeintliche Intelligenzia, die sich bisher im GD und HD befunden hat und sich jetzt über Entwertungen beschwert und nicht mit den "Neckermann-Stuffzen" (aus dem Katalog bestellte, niedrig befähigte neu eingestellte) in einen Topf geworfen werden will, sich bisher mit ihrer Ausbeutung abgefunden und sich nicht bemüht hat den Status Quo beizubehalten oder nach oben (im Rahmen der Bezahlung) aufzubrechen. Was passiert nun also? Ähnlich wie bei der Bundeswehr damals und bei manchen Polizeien der Länder wird mD in den gD gepresst weil sonst die "Bezahlung" nicht attraktiv genug (oder wie wir meinen verfassungswidrig ist). Was kann man dagegen tun? nichts. Was kann man sich denken: Die Neulinge werden entweder den alten Ansprüchen nach einer Weile gerecht weil Menschen lernen und sich entwickeln oder aber man sieht es eben wie ich und Jeff, dass die Neulinge sich in der neuen besseren Bezahlung für weniger Leistung (Hauptsache jemand sitzt auf dem Stuhl für den Job) einrichten und weitere qualitative Anstrengungen vermieden werden.

Das eine ist ja der Menschenschlag, und ich will hier kein Schubladendenken gegenüber Bildungsgruppen machen und wie deren Vorstellung eines tugendhaften Lebens aussehen - lassen wir diesen Faktor mal außen vor. Aber andererseits ist da auch die fachliche Seite, bei der ich denke, man kann einen vollwertigen Bachelor und fehlende Theorie nur schwer oder gar nicht mit dem besten Menschenschlag und Learning-by-Doing kompensieren, vor allem wenn wir uns im Bereich Pädagogik, Medizin, Rechtswissenschaften u. ä. bewegen. Das kann aus meiner Sicht auch kein "Meister" kompensieren...

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19062 am: 02.10.2025 09:31 »
Bei anderen anstehenden Entscheidungen steht aber z.B. entweder der geplante Richter oder sein Nachfolger.
Bei Dr. Maidowski steht das aber nicht. Also müsste man dann nicht davon ausgehen, dass noch in der Zeit in der er da ist eine Entscheidung dazu von ihm kommt?


SwenTanortsch

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« Antwort #19064 am: 02.10.2025 09:50 »
Also versucht man einer nicht verfassungsmäßigen Alimentation damit entgegen zu wirken, indem man Handwerkern die Möglichkeit gibt eine Stelle im GD zu ergattern? Quasi, wenn man schon nicht mehr die Akademiker erreicht, weil das Angebot zu schlecht ist, geht man woanders fischen?

Ja, so wird das mit der Bürokratie-Reform ganz sicher was....unglaublich. Ein Schelm der dabei an die PISA-Studien denkt und unser Bildungssystem mit ins Spiel bringt. Demnach schaffen die meisten ohnehin nicht mal einen Meister...man kann die Einstiegshürde auch direkt auf mittlere Reife setzen und wie bei manchen Länderpolizeien behaupten, "Deutsch und Mathe sind ohnehin nicht mehr so wichtig"...und so jemand sitzt dann irgendwo bei einer kritischen Infrastruktur.

Ein Hoch auf die BLV-Reformation  8)

Grundsätzlich sehe ich so etwas auch kritisch. Ich erinnere mich noch an die Bundeswehrzeit als eine erhebliche Inflation der gefühlten und tatsächlichen Dienstgrad-Wertigkeit einherging mit der Einstellung von Soldaten auf Zeit mit höherem Dienstgrad (direkt Unteroffizierslaufbahn wenn ein ziviler Beruf erworben worden war). Die Grundausbildung und der Unteroffizierslehrgang war noch nicht abgeschlossen, jedoch bestand die Befehlskette ungebrochen weiter und so wurden eventuell auch unbedarfte Befehle möglicherweise erteilt. Aber ich schweife ab. Meine Kritik an dem Ganzen ist, dass die vermeintliche Intelligenzia, die sich bisher im GD und HD befunden hat und sich jetzt über Entwertungen beschwert und nicht mit den "Neckermann-Stuffzen" (aus dem Katalog bestellte, niedrig befähigte neu eingestellte) in einen Topf geworfen werden will, sich bisher mit ihrer Ausbeutung abgefunden und sich nicht bemüht hat den Status Quo beizubehalten oder nach oben (im Rahmen der Bezahlung) aufzubrechen. Was passiert nun also? Ähnlich wie bei der Bundeswehr damals und bei manchen Polizeien der Länder wird mD in den gD gepresst weil sonst die "Bezahlung" nicht attraktiv genug (oder wie wir meinen verfassungswidrig ist). Was kann man dagegen tun? nichts. Was kann man sich denken: Die Neulinge werden entweder den alten Ansprüchen nach einer Weile gerecht weil Menschen lernen und sich entwickeln oder aber man sieht es eben wie ich und Jeff, dass die Neulinge sich in der neuen besseren Bezahlung für weniger Leistung (Hauptsache jemand sitzt auf dem Stuhl für den Job) einrichten und weitere qualitative Anstrengungen vermieden werden.

Leider sind genau die Gefahren, die Du beschreibst, mit einer weiteren Aufweichung des Laufbahnprinzips verbunden, Zusi. Dieser Prozess läuft ja schon länger - und auch hier geht es um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der als solches vom Gesetzgeber Berücksichtigung verlangt. Entsprechend führt das Bundesverfassungsgericht bspw. in der Entscheidung vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - , Rn. 36, aus:

"Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehört ferner das Laufbahnprinzip, wonach für die Einstellung und das berufliche Fortkommen des Beamten Laufbahnen mit jeweils typisierten Mindestanforderungen bestehen (vgl. BVerfGE 107, 257 <273> m.w.N.). Das Laufbahnprinzip ist dabei Ausdruck des Leistungsprinzips (vgl. BVerfGE 62, 374 <384>). Das Bundesverwaltungsgericht leitet aus dem Laufbahnprinzip des Weiteren ab, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen werde, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind, und dass grundsätzlich erwartet werden könne, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (vgl. BVerwGE 147, 20 <28>)."

Dabe ist die vom Senat abschließend genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Aufweichung des Laufbahnprinzips insgesamt interessant (https://www.bverwg.de/de/200613B2VR1.13.0). Denn weiterhin ist das statusrechtliche Amt und nicht primär die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich auch für das Laufbahnprinzip, sodass man davon ausgehen kann, dass Reformen, die stärker auf bestimmte Funktionen innerhalb eines Auswahlverfahrens abheben wollen, durchaus Grenzen gesetzt sein dürften. Die Wertigkeit von Ämtern wie auch die Wertigkeit von Bildungsabschlüssen kann zwar vom Gesetzgeber pro futuro anders betrachtet werden, aber ob das in am Ende in gar beliebiger Art und Weise möglich wäre, müsste sich dann erst entscheiden.

@ Dima

Der von Dir angeführte Link verweist auf die Jahresvorschau. Da die Vizepräsidentin und der BVR Maidowski zum 7. Oktober aus dem Amt scheiden werden (https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2025/10/251007-Richterwechsel.html), können wir davon ausgehen, dass die Entscheidungen zu den drei Rechtskreisen Berlin, Bremen und das Saarland spätestens heute ergehen werden, sodass sie - je nach dem Zeitpunkt, zu dem sie am Ende ergangen sein werden - im Verlauf des Oktobers oder Novembers, spätestens im Dezember veröffentlicht werden dürften.