Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8287072 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19725 am: 23.10.2025 08:07 »
Hoffentlich zum Thema gehörend:

Eben las ich in einer Stellenausschreibung der Hochschule des Bundes für eine Planstelle A13g folgenden besonderen Hinweis, der mir so noch nie begegnet war:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Besoldung im Bundesbereich auf Spitzenniveau liegt (§§ 20 ff.
BBesG, Anlage 1 des BBesG)."
Quelle: https://www.hsbund.de/DE/05_Service/10_Stellenangebote/2025_wissenschaftlich/2025-10-16_003L_2025_OeFI.html;jsessionid=EA432A23A81CC4048C51263BFD8F7E13.internet2?nn=49784

Und ich hatte es bisher so verstanden, dass der Bund mittlerweile allenfalls noch im Mittelfeld liegt...

Luftpumpe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19726 am: 23.10.2025 08:12 »
Ich benötige noch einen aktuellen Widerspruch für dieses Jahr...
Wäre es nicht sinnvoll diesen oben im ForumThread festzupinnen?
Würde es Sinn machen das Thema Zinsen auch bzgl. Untätigkeit mit aufzunehmen.

Danke

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19727 am: 23.10.2025 08:14 »
Hoffentlich zum Thema gehörend:

Eben las ich in einer Stellenausschreibung der Hochschule des Bundes für eine Planstelle A13g folgenden besonderen Hinweis, der mir so noch nie begegnet war:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Besoldung im Bundesbereich auf Spitzenniveau liegt (§§ 20 ff.
BBesG, Anlage 1 des BBesG)."
Quelle: https://www.hsbund.de/DE/05_Service/10_Stellenangebote/2025_wissenschaftlich/2025-10-16_003L_2025_OeFI.html;jsessionid=EA432A23A81CC4048C51263BFD8F7E13.internet2?nn=49784

Und ich hatte es bisher so verstanden, dass der Bund mittlerweile allenfalls noch im Mittelfeld liegt...

Komme halt darauf an ob mit oder ohne Kinder:
Ohne Kinder:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/0/
Mit 2 Kinder:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/3/
Und bei 3 Kindern wird es noch schlechter:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/4/

Bullshit Kondensator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19728 am: 23.10.2025 08:19 »
Hoffentlich zum Thema gehörend:

Eben las ich in einer Stellenausschreibung der Hochschule des Bundes für eine Planstelle A13g folgenden besonderen Hinweis, der mir so noch nie begegnet war:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Besoldung im Bundesbereich auf Spitzenniveau liegt (§§ 20 ff.
BBesG, Anlage 1 des BBesG)."
Quelle: https://www.hsbund.de/DE/05_Service/10_Stellenangebote/2025_wissenschaftlich/2025-10-16_003L_2025_OeFI.html;jsessionid=EA432A23A81CC4048C51263BFD8F7E13.internet2?nn=49784

Und ich hatte es bisher so verstanden, dass der Bund mittlerweile allenfalls noch im Mittelfeld liegt...

War kurz davor Hr. Menzel anzuschreiben ob er sich dessen sicher sei angesichts anhängiger Verfahren, aber da ist mir dann doch die Zeit zu schade.

qou

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19729 am: 23.10.2025 09:49 »
Ich benötige noch einen aktuellen Widerspruch für dieses Jahr...
Wäre es nicht sinnvoll diesen oben im ForumThread festzupinnen?
Würde es Sinn machen das Thema Zinsen auch bzgl. Untätigkeit mit aufzunehmen.

Danke

Es gibt keine Zinsen, die Besoldung ist für die gegenwärtige Bestreitung des Lebensunterhaltes des Beamten vorgesehen.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19730 am: 23.10.2025 09:57 »
Ich benötige noch einen aktuellen Widerspruch für dieses Jahr...
Wäre es nicht sinnvoll diesen oben im ForumThread festzupinnen?
Würde es Sinn machen das Thema Zinsen auch bzgl. Untätigkeit mit aufzunehmen.

Danke

Es gibt keine Zinsen, die Besoldung ist für die gegenwärtige Bestreitung des Lebensunterhaltes des Beamten vorgesehen.

Das heißt weiter gedacht, dass nicht mal 1€ der Besoldung als Mittel zum Sparen betrachtet werden dürfen, oder wie darf ich das verstehen? Selbst wenn man von seiner Besoldung nur 50€ monatlich (nicht) anläge, entgingen hier jedem sehr hohe Opportunitätsrenditen. Ich kann aus 50€ theoretisch im Leih-Markt 1000€ machen, an einem Tag.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19731 am: 23.10.2025 09:59 »
Ich kann aus 50€ theoretisch im Leih-Markt 1000€ machen, an einem Tag.

Wofür brauchst du dann noch Besoldung?

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19732 am: 23.10.2025 10:00 »
Hoffentlich zum Thema gehörend:

Eben las ich in einer Stellenausschreibung der Hochschule des Bundes für eine Planstelle A13g folgenden besonderen Hinweis, der mir so noch nie begegnet war:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Besoldung im Bundesbereich auf Spitzenniveau liegt (§§ 20 ff.
BBesG, Anlage 1 des BBesG)."
Quelle: https://www.hsbund.de/DE/05_Service/10_Stellenangebote/2025_wissenschaftlich/2025-10-16_003L_2025_OeFI.html;jsessionid=EA432A23A81CC4048C51263BFD8F7E13.internet2?nn=49784

Und ich hatte es bisher so verstanden, dass der Bund mittlerweile allenfalls noch im Mittelfeld liegt...

Komme halt darauf an ob mit oder ohne Kinder:
Ohne Kinder:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/0/
Mit 2 Kinder:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/3/
Und bei 3 Kindern wird es noch schlechter:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/4/

Auch bei den Grundgehältern beim Bund sieht es nicht viel anders aus als im Vergleich zu den Ländern. Da gehört der Bund auch mittlerweile in die zweite Hälfte der Tabelle.

Beim Besoldungsreport den ich unten beigefügt habe wird der Vergleich ersichtlich. Und dazu muss man sagen, dass der Besoldungsreport mit Stand vom 01.01.2025 nicht die Erhöhung der Länderbesoldungen von 5,5 % zum 01.02.2025 aber auch nicht die Erhöhung der Bundesbesoldung zum 01.04.2025 mit 3,0 % berücksichtigt.

Da rutscht der Bund noch weiter ab.

Verrückt wenn man überlegt, dass alleine die Grundbesoldung ohne Kinderzuschläge/Ortszuschläge in Bayern im Eingangsamt für A13 um 7000 € höher ist als beim Bund.

https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Studien/DGB_OeDuB_Besoldungsreport2025_Web.pdf

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19733 am: 23.10.2025 10:02 »
Ich kann aus 50€ theoretisch im Leih-Markt 1000€ machen, an einem Tag.

Wofür brauchst du dann noch Besoldung?

Das ist nur ein hypothetisches Beispiel, aber um deine Frage zu beantworten: zum beleihen ;D Und außerdem: was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wiegen wir neuerdings Kapitalerträge/Vermögen mit der Amtangemessenheit der Besoldung ab?

Zum Thema: ich denke schon, dass man entsprechende Nachzahlungen verzinsen müsste - das wäre das mindeste in Anbetracht des Opportunitätsverlustes am Markt.

Rheini

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« Antwort #19734 am: 23.10.2025 10:03 »
Abwarten. Lt. eigener Aussage wird der Bund ja bald eine Spitzenposition einnehmen.

xap

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« Antwort #19735 am: 23.10.2025 10:07 »
Ich weiß gar nicht warum wir hier stumpfsinnige Stellenausschreibungen diskutieren - die ausschreibende Stelle kann ja nur hoffen, dass der Bewerber aufgrund der Behauptung nicht auf die Idee kommt diese zu überprüfen. Bei einer gD Ausschreibung so etwas zu hinterlegen grenzt an Idiotie.

Wo bleibt denn jetzt eigentlich der angekündigte Lesestoff? Nur heiße Luft oder auch etwas Substanz?

Bullshit Kondensator

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« Antwort #19736 am: 23.10.2025 10:15 »
Abwarten. Lt. eigener Aussage wird der Bund ja bald eine Spitzenposition einnehmen.

Dass sich dieser Verantwortliche Herr Menzel nicht saudumm dabei vorkommt ist auch schon alles.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19737 am: 23.10.2025 10:30 »
Abwarten. Lt. eigener Aussage wird der Bund ja bald eine Spitzenposition einnehmen.

Dass sich dieser Verantwortliche Herr Menzel nicht saudumm dabei vorkommt ist auch schon alles.

Ist ein Regierungsdirektor  8).

GoodBye

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« Antwort #19738 am: 23.10.2025 10:32 »
Ich benötige noch einen aktuellen Widerspruch für dieses Jahr...
Wäre es nicht sinnvoll diesen oben im ForumThread festzupinnen?
Würde es Sinn machen das Thema Zinsen auch bzgl. Untätigkeit mit aufzunehmen.

Danke

Es gibt keine Zinsen, die Besoldung ist für die gegenwärtige Bestreitung des Lebensunterhaltes des Beamten vorgesehen.

Das heißt weiter gedacht, dass nicht mal 1€ der Besoldung als Mittel zum Sparen betrachtet werden dürfen, oder wie darf ich das verstehen? Selbst wenn man von seiner Besoldung nur 50€ monatlich (nicht) anläge, entgingen hier jedem sehr hohe Opportunitätsrenditen. Ich kann aus 50€ theoretisch im Leih-Markt 1000€ machen, an einem Tag.

Nein, es steht so im Gesetz.

M.E. stellt die Regelung in der Weite eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung ggü. anderen Arbeitnehmern dar. Sie geht zurück, wie hier bereits erörtert, auf die Wirtschaftskrise während der Weimarer Republik.

Für mich eindeutig unionsrechtswidrig. Ich hoffe, dass die Regelung vor dem EuGH landet. Dort haben auch andere beamtenrechtliche Regelungen bereits gewackelt. Wenn man sich z.B. das Streikverbot anschaut, dann gibt es keinen Grund, weshalb gerade die Zinsregelung halten sollte.

Organisator

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« Antwort #19739 am: 23.10.2025 10:48 »
Und außerdem: was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wiegen wir neuerdings Kapitalerträge/Vermögen mit der Amtangemessenheit der Besoldung ab?

Wenn ich jeden Tag aus 50€ 1000€ machen könnte, würde ich das den ganzen Tag mit einer Null mehr machen und Besoldung wäre mir scheiss egal.