Ich benötige noch einen aktuellen Widerspruch für dieses Jahr...
Wäre es nicht sinnvoll diesen oben im ForumThread festzupinnen?
Würde es Sinn machen das Thema Zinsen auch bzgl. Untätigkeit mit aufzunehmen.
Danke
Es gibt keine Zinsen, die Besoldung ist für die gegenwärtige Bestreitung des Lebensunterhaltes des Beamten vorgesehen.
Das heißt weiter gedacht, dass nicht mal 1€ der Besoldung als Mittel zum Sparen betrachtet werden dürfen, oder wie darf ich das verstehen? Selbst wenn man von seiner Besoldung nur 50€ monatlich (nicht) anläge, entgingen hier jedem sehr hohe Opportunitätsrenditen. Ich kann aus 50€ theoretisch im Leih-Markt 1000€ machen, an einem Tag.
Nein, es steht so im Gesetz.
M.E. stellt die Regelung in der Weite eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung ggü. anderen Arbeitnehmern dar. Sie geht zurück, wie hier bereits erörtert, auf die Wirtschaftskrise während der Weimarer Republik.
Für mich eindeutig unionsrechtswidrig. Ich hoffe, dass die Regelung vor dem EuGH landet. Dort haben auch andere beamtenrechtliche Regelungen bereits gewackelt. Wenn man sich z.B. das Streikverbot anschaut, dann gibt es keinen Grund, weshalb gerade die Zinsregelung halten sollte.