Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8553106 times)

Simba

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20430 am: 05.11.2025 13:24 »
Wäre ja Unsinn…
Es kann ja jeder jetzt noch ab 2021 Widerspruch einlegen!


Welche Inhalte haben die zu erwartenden Beschlüsse und welche Aktenzeichen?

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20431 am: 05.11.2025 13:32 »
Es macht aus meiner Sicht einen deutlichen Unterschied ob man schreibt:

dürften nun knapp 200.000 Bundesbeamtinnen und -beamte in Deutschland bald eine erhebliche Nachzahlung auf ihren Kontoauszügen betrachten.

oder

dürften nun die knapp 200.000 Bundesbeamtinnen und -beamte in Deutschland bald eine erhebliche Nachzahlung auf ihren Kontoauszügen betrachten.

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/besoldung-200000-bundesbeamte-machen-kraeftigen-gehaltssprung/100165051.html

Erster Absatz des Artikels: "Die rund 200.000 Bundesbeamten dürfen sich auf eine kräftige Erhöhung ihrer Gehälter freuen. Und dies rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre. So lange ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts her, demzufolge Vater Staat seinen Beamten zu wenig zahlt."

Insofern ist mir nach wie vor ein Rätsel, was du dir diesbezüglich zusammenreimst..

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20432 am: 05.11.2025 13:34 »
Es macht aus meiner Sicht einen deutlichen Unterschied ob man schreibt:

dürften nun knapp 200.000 Bundesbeamtinnen und -beamte in Deutschland bald eine erhebliche Nachzahlung auf ihren Kontoauszügen betrachten.

oder

dürften nun die knapp 200.000 Bundesbeamtinnen und -beamte in Deutschland bald eine erhebliche Nachzahlung auf ihren Kontoauszügen betrachten.

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/besoldung-200000-bundesbeamte-machen-kraeftigen-gehaltssprung/100165051.html

Erster Absatz des Artikels: "Die rund 200.000 Bundesbeamten dürfen sich auf eine kräftige Erhöhung ihrer Gehälter freuen. Und dies rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre. So lange ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts her, demzufolge Vater Staat seinen Beamten zu wenig zahlt."

Insofern ist mir nach wie vor ein Rätsel, was du dir diesbezüglich zusammenreimst..

Die Frage wäre wohl an die WiWo zu richten.

Ansonsten weiteres aus der Kabinettssitzung von heute:

Zitat
Darüber hinaus wurden nach Angaben des Ministeriums gut 50 Eckpunkte für weitere Gesetzesvorhaben vereinbart, die in den kommenden Monaten umgesetzt werden sollen. Damit habe sich die Regierung auf Entlastungen in Milliardenhöhe geeinigt, hieß es.

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/entlastungskabinett-regierung-beschliesst-schritte-zum-buerokratieabbau/100171614.html

Da wäre ich gern Mäuschen gewesen.

Wohl nichts weiter von unserer Baustelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-ergebnisse-2392130

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20433 am: 05.11.2025 13:46 »
Wäre ja Unsinn…
Es kann ja jeder jetzt noch ab 2021 Widerspruch einlegen!


Welche Inhalte haben die zu erwartenden Beschlüsse und welche Aktenzeichen?

Und das geht wie?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20434 am: 05.11.2025 13:47 »

Vllt hat die WiWo auch einfach nicht korrekt oder unbedacht geschrieben.

Dafür fehlt mir nach meinem Verständnis ein Artikel in den bisherigen Zeitungsberichten.

Es macht aus meiner Sicht einen deutlichen Unterschied ob man schreibt:

dürften nun knapp 200.000 Bundesbeamtinnen und -beamte in Deutschland bald eine erhebliche Nachzahlung auf ihren Kontoauszügen betrachten.

oder

dürften nun die knapp 200.000 Bundesbeamtinnen und -beamte in Deutschland bald eine erhebliche Nachzahlung auf ihren Kontoauszügen betrachten.


Bisher haben Soldaten keine Erhöhung erhalten. Soll mit den Dezemberbezügen erfolgen.

Danke für die Klarstellung.

Ich bleibe dabei: Die Zahl von knapp 200.000 Beamten ist nicht willkürlich oder versehentlich ins Spiel gebracht worden, sondern absichtlich.

Aus meiner Sicht haben daher auch "nur" knapp 200.000 Beamte (inklusive der Soldaten und Versorgungsempfänger) eine Chance, schon jetzt von einer etwaigen Änderung zu dem von mir genannten dritten Teil des Besoldungsgesetzes zu profitieren. Spannend dürfte sein, welche es sind.

@ Imperator: Danke für Zahl

@Bundi: Danke für die Ausführungen, die mich in meiner These weiter bestärken

Auch dieser bezieht sich auf die Aussagen aus der WiWo.

https://www.merkur.de/wirtschaft/auch-pensionaere-profitieren-vom-gehaltssprung-der-beamten-milliardenkosten-fuer-bund-zr-94011562.html
« Last Edit: 05.11.2025 13:55 von Einigung2023 »


Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20436 am: 05.11.2025 14:49 »

Es bleibt nur die Frage, nach welchen Kriterien – etwa Widersprüche oder Klagen? – die Zahl auf 200.000 begrenzt wurde.

Ausgehend davon, dass sich der bayrische Minister an der Besoldung der bayrischen Beamten orientiert, hier ein paar Auszüge des bayrischen Beamtenrechts:

Der Familienzuschlag für Beamte in Bayern ist eine finanzielle Unterstützung, die bestimmten Beamten gewährt wird, um ihre Familien finanziell zu unterstützen. Er wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und dient dazu, die finanzielle Belastung der Beamten mit Familienangehörigen zu mildern.

Die Höhe des Familienzuschlags variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder, Wohnort und Besoldungsgruppe. Beamte erhalten diesen Zuschlag, wenn sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder Kinder haben.


Davon ausgehend, dass sich der Entwurf für die Bundesbeamten an der Besoldung von Bayern zumindest orientiert, ist aus meiner Sicht die Annahme gerechtfertigt, dass mit der Ankündigung des dritten Teils des Gesetzes ein solcher oder ähnlicher Zuschlag gemeint sein dürfte. Da nicht alle verheiratet sind und / oder Kinder haben und nicht alle in teuren Städten wohnen, dürfte klar sein, dass von einem solchen Zuschlag derzeit nur ein Teil der Beamten, aber eben nicht alle, profitieren dürften.

Daher reime ich mir zusammen, dass die 200.000 Beamten, die die Wirtschaftswoche und andere ins Spiel gebracht haben, so verstanden werden dürfen, dass auch nur knapp 200.000 Beamte von einem nach Familienstand und Wohnort differenzierten Zuschlag profitieren dürften und somit der Weg in Richtung aA auch nach diesem Gesetz noch nicht zu Ende sein dürfte.

Vielleicht reime ich jedoch auch schlecht und es ich tue den Dienstherren Unrecht und sie wollen wirklich schon jetzt vor dem Maidowski Urteil allen, aber auch wirklich allen, für die letzten 5 Jahre etwas nachzahlen.

Meine Erfahrungen der letzten Jahre in dieser Sache sind jedoch derart schlecht, dass mir für einen anderen Reim als diesen die nötige Phantasie fehlt.

xap

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Johnny75

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20438 am: 05.11.2025 15:07 »
Vielleicht reime ich jedoch auch schlecht und es ich tue den Dienstherren Unrecht und sie wollen wirklich schon jetzt vor dem Maidowski Urteil allen, aber auch wirklich allen, für die letzten 5 Jahre etwas nachzahlen.


Dagegen spricht leider die bisher kolportierte Gesamtsumme von €1,2 Milliarden - sollte diese tatsächlich zutreffen, wären sie im wahrsten Sinne des Wortes für alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger tatsächlich nur "etwas", um nicht "so gut wie nichts" zu sagen...

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20439 am: 05.11.2025 15:11 »
Es bleibt nur die Frage, nach welchen Kriterien – etwa Widersprüche oder Klagen? – die Zahl auf 200.000 begrenzt wurde.

Nochmal: Es wurde nirgends irgendeine Zahl begrenzt!

Es gibt insgesamt rund 200.000 Bundesbeamte und alle davon wurden explizit seitens der WiWo erwähnt, siehe beispielhaft den um 13:32 Uhr von mir zitierten Artikel..

Umzug 1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20440 am: 05.11.2025 15:31 »
Es bleibt nur die Frage, nach welchen Kriterien – etwa Widersprüche oder Klagen? – die Zahl auf 200.000 begrenzt wurde.

Nochmal: Es wurde nirgends irgendeine Zahl begrenzt!

Es gibt insgesamt rund 200.000 Bundesbeamte und alle davon wurden explizit seitens der WiWo erwähnt, siehe beispielhaft den um 13:32 Uhr von mir zitierten Artikel..

Es gibt insgesamt rund 200.000 Bundesbeamte und alle davon wurden explizit seitens der WiWo erwähnt, siehe beispielhaft den um 13:32 Uhr von mir zitierten Artikel.

Unstrittig ist, das von der WiWo die Zahl 200.000 genannt wurde. Diese bezieht sich m.E. auf aktive Beamte im Bundesbereich. Zusätzlich wären noch Soldaten und etwa 600.000 Versorgungsempfänger zu berücksichtigen.

Die Eingrenzung auf 200.000 Bundesbeamte muss ja nachvollziehbar nach irgendwelchen Kriterien erfolgt sein!


BVerfGBeliever

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« Antwort #20441 am: 05.11.2025 15:39 »
Die Eingrenzung auf 200.000 Bundesbeamte [...]

Nochmal: Es gibt keinerlei Eingrenzung!!

Die WiWo schreibt (lediglich), dass alle 200.000 Bundesbeamte einen Geldsegen zu erwarten haben (wobei dies natürlich in starkem Widerspruch zu den kolportierten 1,2 Mrd. Euro steht, aber darum geht es hier ja nicht).

Zu den Soldaten und Versorgungsempfängern schreibt sie hingegen kein einziges Wort! Das heißt aber natürlich NICHT, dass diese nicht ebenfalls etwas bekommen sollen (wovon ich ausgehen würde)..

Johnny75

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« Antwort #20442 am: 05.11.2025 15:43 »

Die WiWo schreibt (lediglich), dass alle 200.000 Bundesbeamte einen Geldsegen zu erwarten haben (wobei dies natürlich in starkem Widerspruch zu den kolportierten 1,2 Mrd. Euro steht, aber darum geht es hier ja nicht).

Zu den Soldaten und Versorgungsempfängern schreibt sie hingegen kein einziges Wort! Das heißt aber natürlich NICHT, dass diese nicht ebenfalls etwas bekommen sollen (wovon ich ausgehen würde)..

Und genau deshalb ist dieser Artikel (und alle weiteren, die auf diesem basieren) nicht einmal die Pixel wert, auf denen er erstellt wurde...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20443 am: 05.11.2025 15:45 »
@Rentenonkel

Das mit der Trennung von Soldaten und Beamten kann so einfach nicht erfolgen.
Beide Berufsgruppen erhalten Ihre Besoldung auf der Basis des BBesG.
Sollte man eine Trennung fuer die Zukunft wollen oder anstreben so muss das BBesG in Gaenze umgekrempelt bzw neu gefasst werden also nicht nur im Hinblick auf BesGrp, Besoldungshoehe sondern auch hinsichtlich seines Geltungsbereiches.
Gegenwaertig umfasst der Geltungsbereich des BBesG sowohl die Beamten als auch die Soldaten.
Stellt unser DH denn nun fest seine Alimentation war in der Vergangenheit verfassungswidrig, so muss er dies beheben fuer die Vergangenheit die in Frage steht.
Dies geht aber dann auch nur auf der Basis des zu dem Zeitpunkt geltenden BBesG. Dies hat zwar in der Hoehe den Betroffenen eine zu geringe Besoldung gewaehrt, dieser Umstand wuerde korrigiert ( wie auch immer ), aber trotzdem umfasste der Geltungsbereich des BBesG auch die Soldaten. Ergo sollte es zu Nachzahlungen kommen muessen die an alle seinerzeit vom Geltungsbereich des BBesG betroffenen geleistet werden.
Eine Trennung ist innerhalb des BBesG problemlos möglich. Im wesentlichen braucht es eine weitere Besoldungsordung (zum Beispiel S). Man nimmt alle Dienstgrade aus den Besoldungsordnungen A und B heraus und packt sie in die BBesO S. Dann braucht es eine eigene Besoldungstabelle in Anlage 4 und im Abschnitt 2 des Gesetzes müsste der UA 1 Beamte und Soldaten getrennt werden. Ich weiß nicht, wo das Problem sein soll, schließlich gibt es ja auch eigene Besoldungsordnungen und Tabellen für Professoren, Richter und Staatsanwälte im BBesG.

Aber diese Trennung würde mit Sicherheit nicht dazu führen, dass Soldaten schlechter besoldet werden als vergleichbare Beamte.

So rum ginge es auch. Habe vielleicht zu kompliziert gedacht.
Neue Anlagen und Ordnungen, aber sehr wahrscheinlich auch der ien oder andere PAragraph muesste ueberarbeitet werden hinsichtlich des Verweises auf die dann neue Anlage etc.
Aber in keinem Fall das stimme ich dir voll zu duerfte das zu Verschlechterungen fuer die betroffenen fuehren.

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« Antwort #20444 am: 05.11.2025 15:48 »
Die Eingrenzung auf 200.000 Bundesbeamte [...]

Nochmal: Es gibt keinerlei Eingrenzung!!

Die WiWo schreibt (lediglich), dass alle 200.000 Bundesbeamte einen Geldsegen zu erwarten haben (wobei dies natürlich in starkem Widerspruch zu den kolportierten 1,2 Mrd. Euro steht, aber darum geht es hier ja nicht).

Zu den Soldaten und Versorgungsempfängern schreibt sie hingegen kein einziges Wort! Das heißt aber natürlich NICHT, dass diese nicht ebenfalls etwas bekommen sollen (wovon ich ausgehen würde)..

Nochmals im Artikel der WiWo die Zahl 200.000 genannt. Dies ist und bleibt eine Einengun Begrenzung.

Sich an einzelnen Begrifflichkeiten aufzuhängen, die nicht expilzit im Artikel erwähnt sind, lässt möglichen Interpetationsspielraum offen. Soll der Austausch auf dieser Ebene noch weiter erfolgen?