Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8711057 times)


Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20701 am: 11.11.2025 19:08 »
Das Partnereinkommen war da noch nicht dabei oder?

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20702 am: 11.11.2025 19:16 »
Das Partnereinkommen war da noch nicht dabei oder?

Doch!

Der einkommensabhängige Familienergänzungszuschlag gem 45a SHBesG wurde ausdrücklich auch nach Karlsruhe geschickt.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20703 am: 11.11.2025 19:17 »
Danke, habe bei den ganzen Zuschlägen etwas den Überblick verloren.  ;D

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20704 am: 11.11.2025 19:51 »
Innerhalb weniger Tage 2 neue Verfahren (Thüringen & Schleswig-Holstein) für das BVerfG!  :o Das geht ja Schlag auf Schlag!  ;D Das BVerfG muss jetzt mal in die Pötte kommen! Wir dürften jetzt bei ca. 80 Verfahren sein  :-X

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20705 am: 11.11.2025 20:39 »
Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht auf der einen Seite in die Gesichter der betroffenen Beamten auf der anderen Seite aber auch ins Gesicht des Gesetzgebers, dem erneut mit klaren Worten mitgeteilt wird das war nichts mit der vermeintlichen Reform.
Und erneut trifft es weite Teile der A Besildungbund nicht nur die untersten BesGrp.
 Wieviele solcher Urteile muss es noch geben bis die Gesetzgeber ihre Unfähigkeit oder ihren Unwillen eine verfassungsgemäße Alimentation herzustellen abstellen?
Jedes weitere Urteil welches ich begrüßen ist ein weiteres Armutszeugnis welches den Gesetzgebern ausgestellt wird. Die Anzahl an Verfahren in Karlsruhe erreicht Zahlen bei denen ich davon ausgehen oder vielmehr hoffe, das dem BVerfG der Kragen platzt angesichts des offensichtlichen Unwillens nahezu aller BesGgeber eine verfassungsgemäße Alimentation basierend auf der Rechtsorechung des BVerfG herzustellen. Die Richter müssen sich doch mittlerweile selber fragen wie lange sie sich noch auf der Nase herumtanzen lassen wollen vin unseren DH und Gesetzgebern. Ich hoffe sehr Karlsruhe reicht es nunmehr  Frei nach dem Motto wer nicht hören will, muss fühlen. Sollte der nächste Beschluss nicht mit dieser Praxis der Gesetzgeber aufräumen, hat das BVerfG in meinen Augen seinen Ruf und seine verfassungsgemässe Stellung verloren, da es offensichtlich von den anderen Verfassungsorganen die die Gesetze verabschieden offensichtlich nicht ernst genommen wird. Aus der Anzahl der abhängigen Verfahren ist doch klar ersichtlich das sich zum einen die Gesetzgeber quasi verabredet haben die Verfassung zu ignorieren. Zum anderen offenbar die Anzahl in meinen Augen auch klar das es sich nicht um ein bloßes Versehen oder eine Fehlinterpretation seitens der Gesetzgeber handelt. Für Licht zeigen die abhängigen Verfahren un deren Anzahl ganz offen das die Gesetzgeber vorsätzlich die Verfassung ignorieren.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20706 am: 12.11.2025 06:13 »
@Floki

Wenn ich den Antrag lese kommt mir das K.....
Das Land erlässt ein Gesetz, inklusive des Irrsinns des Partnereinkommens, über das man ja unterschiedlicher Meinung sein kann, aber die Unverschämtheit schlechthin ist die Tatsache, dass, wenn der Beamte trotz alledem unter der Grenze liegt, er einen Antrag stellen muss, um verfassungsgemäß alimenteriert zu werden.
Heisst fuer mich der Gesetzgeber erlaesst weiter munter verfassungswidrige Gesetze und der Beamte muss beantragen verfassungsgemaess alimentiert zu werden.
So ganz nebenbei wird die Beweislast dem Beamten untergeschoben.
Hat nicht der Gesetzgeber verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen ?
Der Gesetzgeber in NRW weiß, dass er verfassungswidrig alimentiert und erlässt ein neues Gesetz, um diesen Missstand zu heilen, und bringt mit selbigem neuen Gesetz gleichzeitig zum Ausdruck, dass es wiederum Fälle geben wird, in denen Beamte nicht verfassungsgemäß alimentiert werden, aber der betroffene Beamte kann diesen Umstand auf eigenen Antrag heilen ?
Hatte mich bisher nicht mit den Details in den Ländern befasst, aber das ist doch ein Skandal.
Was hat das nich mit einem Rechtsstaat zu tun.

Die Frage ist doch ganz simpel: "wer ist jetzt der Dumme?"

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20707 am: 12.11.2025 06:35 »
Wen es interessiert:

Am 18.11.2025 findet im Landtag NRW eine Anhörung bzgl. der Beamtenbesoldung, insbesondere im Hinblick auf das anzurechende Partnereinkommen statt. (https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1500/E18-1532.html). Das dürfte grundsätzlich auf für andere Bundesländer aber ggfs. auch für den Bund interessant werden. Besonders im Hinblick auf die geladenen Sachverständigen.

Aus der Opposition heraus ist das natürlich immer ziemlich einfach.. Aber die FDP in NRW vor allem der Abgeordnete Witzel ist seit langer Zeit schon sehr hartnäckig und stellt die richtigen Fragen an die Landesregierung. Unabhängig vom Parteibuch ist dieser politisch Druck denke ich in unserem Interesse.

Die SPD hat während ihrer Zeit in der Regierung in NRW das selbe gemacht. Eine Anfrage von mir an die Herren der SPD in NRW, weshalb sie hier aufschreien und es auf Ebene des Bundes selbst nicht hinbekommen, wurde zunächst ignoriert und die 'Antwort auf erneute Nachfrage war lächerlich.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20708 am: 12.11.2025 07:37 »
"Regelsätze für Kindesunterhalt" meint hier die Düsseldorfer Tabelle, korrekt? Dann wären z.B. 300€ Zuschlag je für Kind 1 und Kind 2 immer noch erheblich unter den dort aufgeführten Werten (Im Fall des netto 2.800€-Beamten reichen diese Werte von 531 bis 763 Euro)

Vorsicht mit der Düsseldorfer Tabelle.

Die eigentliche Werte befinden sich im Anhang bei den Zahlbeträgen, die um das hälftige Kindergeld in Abzug bringend bereinigt sind.

Weiterhin wichtig zu wissen: Die Zahlbeträge beziehen sich auf eine Familie mit zwei Kindern. Bei drei Kindern rutscht man eine Stufe in der Tabelle nach oben (in deinem Beispiel von Stufe 3 auf 2), weil kein Kind benachteiligt werden darf und der Unterhalt für alle gleichermaßen sichergestellt ist.

Ist glaube ich nicht zu vernachlässigen, wenn man sich irgendwann an den Regelsätzen orientiert, um einen "konformen" Familienzuschlag zu errechnen.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20709 am: 12.11.2025 08:52 »
Über den Punkt hatte ich schon mal vor geraumer Zeit einen Austausch mit Swen.

Nach meinem Verständnis rückt das BVerfG mit seiner jüngeren Rechtsprechung von dem Existenzminimumsbericht der Regierung ab, weil das soziale Existenzminimum aus der Grundsicherung realitätsnäher ist, und legt daher bei seinen Berechnungen eben dieses soziale Existenzminimum zu Grunde.

Daher erscheint es aus meiner Sicht inkonsistent, wenn man sich bei der Frage der zulässigen Höhe des Familienzuschlages nicht an dem objektiven Bedarf des Kindes, sondern an einer Orientierungshilfe der Gerichte zur Bemessung des Kindesunterhaltes orientieren würde. Am Ende geht es doch aus meiner Sicht darum, dass der Dienstherr dem Beamten mit zwei Kindern den Lebensunterhalt für sich und seine Kinder amtsangemessen sicher stellen muss. Dabei geht es doch dabei um eine realitätsnahe Betrachtung.

Ich verstehe daher nicht, wie eine Tabelle, die nicht den notwendigen Lebensunterhalt abbildet, sondern lediglich eine Orientierungshilfe zur Bemessung eines Unterhaltsanspruches bei getrennt lebenden Eltern ist, bei dieser Frage eine realitätsnahe Abbildung darstellen sollte.

Mich würde es daher nicht überraschen, wenn das BVerfG auch in dieser Frage zukünftig nicht mehr auf die Düsseldorfer Tabelle, sondern auf die realitätsnähere Berechnungsgrundlage der Grundsicherung zurück greifen würde.

Vielleicht werden wir in dem Maidowski Beschluss auch dazu etwas finden.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20710 am: 12.11.2025 09:09 »
Die Erwartungen sind berechtigterweise hoch. Zu vielen Themen wünschen wir uns "Auskunft". Hoffentlich hat sich das Warten gelohnt und die Dauer liegt genau darin begründet, dass es allumfassend ist. Also auch mit Vorgriff auf Partnereinkommen. Bevor manche Länder und wir als Bund dieses Feature für eine fortwährende Besoldungsverschleppung schnell nochmal mit einbauen.

Bundi

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« Antwort #20711 am: 12.11.2025 09:11 »
Wen es interessiert:

Am 18.11.2025 findet im Landtag NRW eine Anhörung bzgl. der Beamtenbesoldung, insbesondere im Hinblick auf das anzurechende Partnereinkommen statt. (https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1500/E18-1532.html). Das dürfte grundsätzlich auf für andere Bundesländer aber ggfs. auch für den Bund interessant werden. Besonders im Hinblick auf die geladenen Sachverständigen.

Aus der Opposition heraus ist das natürlich immer ziemlich einfach.. Aber die FDP in NRW vor allem der Abgeordnete Witzel ist seit langer Zeit schon sehr hartnäckig und stellt die richtigen Fragen an die Landesregierung. Unabhängig vom Parteibuch ist dieser politisch Druck denke ich in unserem Interesse.

Die SPD hat während ihrer Zeit in der Regierung in NRW dasselbe gemacht. Eine Anfrage von mir an die Herren der SPD in NRW, weshalb sie hier aufschreien und es auf Ebene des Bundes selbst nicht hinbekommen, wurde zunächst ignoriert und die 'Antwort auf erneute Nachfrage' war lächerlich.

Jede der Parteien mit Ausnahme von BSW und AFD, die beide noch nicht in Regierungsverantwortung waren, hat das Gleiche gemacht. Betrachtet man die Länder und den Bund, so kann sich keine Partei herausreden. Soweit es unser Thema einer aA angeht, haben alle gleich welcher Couleur die Verfassung und die diesbezügliche Rechtsprechung wissentlich ignoriert bzw. missachtet. Von daher erwarte ich dem Grunde nach von keiner der Parteien, so sie denn nicht gezwungen werden, eine Änderung ihrer bisherigen Politik hinsichtlich einer aA.

Bundi

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« Antwort #20712 am: 12.11.2025 10:06 »
@waynetology
Sicher ist auf der einen Seite der Beamte der Dumme dem sein verfassungsgemässer Anspruch vorenthalten wird. Auf der anderen Seite sicher auch die Gesetzgeber die nicht zum ersten Mal sich eine Ohrfeige aus Karlsruhe abholen dürften, so ja auch in anderen Rechtsgebieten geschehen.
Aber vielmehr und viel bedeutender für mich ist der Dumme unser Rechtssystem. Mit dem Handeln der DH wird jedwedes Vertrauen in den Staat und die Rechtstaatlichkeut zerstört und das nicht nur beim Bürger, sondern ausgerechnet auch noch bei dem Personenkreis welcher die Rechtstaatlichkeit vertritt und ihren Regeln Geltung verschaffen soll. Dieser Umstand ist für mich am bedeutendsten wenn man die Frage aufwirft wer ist der Dumme.

waynetology

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« Antwort #20713 am: 12.11.2025 10:12 »
@waynetology
Sicher ist auf der einen Seite der Beamte der Dumme dem sein verfassungsgemässer Anspruch vorenthalten wird. Auf der anderen Seite sicher auch die Gesetzgeber die nicht zum ersten Mal sich eine Ohrfeige aus Karlsruhe abholen dürften, so ja auch in anderen Rechtsgebieten geschehen.
Aber vielmehr und viel bedeutender für mich ist der Dumme unser Rechtssystem. Mit dem Handeln der DH wird jedwedes Vertrauen in den Staat und die Rechtstaatlichkeut zerstört und das nicht nur beim Bürger, sondern ausgerechnet auch noch bei dem Personenkreis welcher die Rechtstaatlichkeit vertritt und ihren Regeln Geltung verschaffen soll. Dieser Umstand ist für mich am bedeutendsten wenn man die Frage aufwirft wer ist der Dumme.

Am Ende wir, da wir nichts daran ändern können.

Malkav

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« Antwort #20714 am: 12.11.2025 10:41 »
Jede der Parteien mit Ausnahme von BSW und AFD, die beide noch nicht in Regierungsverantwortung waren, hat das Gleiche gemacht.

Merkwürdig ... nach meiner Kenntnis stellt das BSW doch sogar in mehrern Bundesländern (Thüringen und Brandenburg) die Finanzmininster:in.  ;)

Und selbst aus diesen Ländern habe ich noch nichts Neues hinsichtlich einer aA gehört.