Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8685854 times)


Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20701 am: 11.11.2025 19:08 »
Das Partnereinkommen war da noch nicht dabei oder?

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20702 am: 11.11.2025 19:16 »
Das Partnereinkommen war da noch nicht dabei oder?

Doch!

Der einkommensabhängige Familienergänzungszuschlag gem 45a SHBesG wurde ausdrücklich auch nach Karlsruhe geschickt.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20703 am: 11.11.2025 19:17 »
Danke, habe bei den ganzen Zuschlägen etwas den Überblick verloren.  ;D

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20704 am: 11.11.2025 19:51 »
Innerhalb weniger Tage 2 neue Verfahren (Thüringen & Schleswig-Holstein) für das BVerfG!  :o Das geht ja Schlag auf Schlag!  ;D Das BVerfG muss jetzt mal in die Pötte kommen! Wir dürften jetzt bei ca. 80 Verfahren sein  :-X

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20705 am: 11.11.2025 20:39 »
Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht auf der einen Seite in die Gesichter der betroffenen Beamten auf der anderen Seite aber auch ins Gesicht des Gesetzgebers, dem erneut mit klaren Worten mitgeteilt wird das war nichts mit der vermeintlichen Reform.
Und erneut trifft es weite Teile der A Besildungbund nicht nur die untersten BesGrp.
 Wieviele solcher Urteile muss es noch geben bis die Gesetzgeber ihre Unfähigkeit oder ihren Unwillen eine verfassungsgemäße Alimentation herzustellen abstellen?
Jedes weitere Urteil welches ich begrüßen ist ein weiteres Armutszeugnis welches den Gesetzgebern ausgestellt wird. Die Anzahl an Verfahren in Karlsruhe erreicht Zahlen bei denen ich davon ausgehen oder vielmehr hoffe, das dem BVerfG der Kragen platzt angesichts des offensichtlichen Unwillens nahezu aller BesGgeber eine verfassungsgemäße Alimentation basierend auf der Rechtsorechung des BVerfG herzustellen. Die Richter müssen sich doch mittlerweile selber fragen wie lange sie sich noch auf der Nase herumtanzen lassen wollen vin unseren DH und Gesetzgebern. Ich hoffe sehr Karlsruhe reicht es nunmehr  Frei nach dem Motto wer nicht hören will, muss fühlen. Sollte der nächste Beschluss nicht mit dieser Praxis der Gesetzgeber aufräumen, hat das BVerfG in meinen Augen seinen Ruf und seine verfassungsgemässe Stellung verloren, da es offensichtlich von den anderen Verfassungsorganen die die Gesetze verabschieden offensichtlich nicht ernst genommen wird. Aus der Anzahl der abhängigen Verfahren ist doch klar ersichtlich das sich zum einen die Gesetzgeber quasi verabredet haben die Verfassung zu ignorieren. Zum anderen offenbar die Anzahl in meinen Augen auch klar das es sich nicht um ein bloßes Versehen oder eine Fehlinterpretation seitens der Gesetzgeber handelt. Für Licht zeigen die abhängigen Verfahren un deren Anzahl ganz offen das die Gesetzgeber vorsätzlich die Verfassung ignorieren.