Aufgrund meiner Tätigkeit bin ich es gewohnt Komplexes kurz, sachlich, präzise und verständlich zu formulieren. Das ist möglich, auch wenn es hier angezweifelt wird.
Swen, deine Fragen und Aufforderungen werde ich hier nicht kommentieren oder beantworten. Nicht weil es mir nicht möglich wäre, sondern weil ich (und das ist bei Weitem nicht so boßhaft gemeint, wie es klingt) ein Leben habe. Mit einer Vollzeitberufstätigkeit, Familie, Freunden und Hobbys. Da passt das Redigieren von im Stundentakt geposteter Abhandlungen leider zeitlich nicht mehr rein.
Das freut mich wirklich sehr für Dich, amy, was so gemeint ist, wie ich es schreibe.
Insbesondere freut es mich sehr, dass Du meine Fragen beantworten kannst. Denn hinsichtlich dieser Fragen bin ich im Austausch mit verschiedenen Verfassungsrechtlern, denen eine in unserem Verständnis wirklich hinreichende Antwort ebenfalls bislang nicht wirklich möglich ist. Dabei hat jeder von uns - zum Teil unterschiedliche - Vorstellungen, was im Thema oder der Materie ja nicht ganz ungwöhnlich ist (die Darlegung führt dann wiederkehrend zu langen und umständlichen Texten). Aber ganz sicher, dass wir hier auf dem richtig Weg sind, ist im Gegensatz zu Dir keiner von uns.
Wo hast Du Jura studiert? Und lehrst Du Staatsrecht? Wie ist es Dir möglich, Dich in Anbetracht der von Dir gerade beschriebenen Sachverhalte so tief in die Materie einzuarbeiten? Ich finde Deine Kenntnisse wirklich bewundernswert, weil ich ja weiß, wie viel Zeit und Mühe nicht nur mir das Thema macht.
Ergo: Vielleicht findest Du ja doch irgendwann noch Zeit und Kraft, uns an Deinem tiefen Wissen teilhaben zu lassen - es muss ja auch nur kurz und präzise dargelegt werden. Das würde mich ehrlich freuen, da ich mich dann jetzt nicht schon wieder mit langen und komplizierten sowie nicht immer eindeutigen Texten rumschlagen müsste. Bitte fühle Dich also nicht bemüßigt, hier lange Romane zu schreiben! Es reicht wirklich, wenn Du die Fragen jeweils in ein, zwei kurzen Sätzen hinreichend beantworten wirst. Du wirst damit nicht wenigen einen echten Dienst leisten!
Zwei Sachen verstehe ich allerdings nicht: Wieso sollte es boshaft klingen, dass Du ein Leben hast? Das haben wir doch alle, ich kann da keinen boshaften Klang erkennen (was höchstwahrscheinlich, so vermute ich, an mir liegen mag). Und wieso wolltest Du meine Texte redigieren? Die sprechen doch für sich und haben überhaupt nicht den Anspruch, redigiert werden zu müssen. Wir sind hier doch "nur" im Forum öffentlicher Dienst und nicht in einem juristischen Seminar.
@ Finanzer
Da die Betrachtung des Partnereinkommens mittlerweile in fast allen Rechtskreisen vollzogen wird, zugleich zu erheblichen Einsparungen von Haushaltsmitteln führt und der vormalige Berichterstatter Ende 2023 ausgeführt hat: "Es wird sich als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen, zunächst solche Verfahren auszuwählen, die möglichst viele der zur Entscheidung gestellten Probleme aufwerfen und damit die Gelegenheit bieten, eine aktuelle Grundlage für die Befassung mit den nachfolgenden Verfahren zu schaffen, insbesondere die Frage zu klären, welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und
ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen", dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass sich der Senat in den alsbald veröffentlichten "Pilotentscheidungen" im Rahmen eines Obiter Dictum auch mit der Frage beschäftigen wird, ob es dem Besoldungsgesetzgeber gestattet sei, in der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation auf das Partnereinkommen zurückzugreifen (vgl. zum Zitat Beschluss vom 21.12.2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, Rn. 8; Hervorhebungen durch ST.)