Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8752694 times)

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20820 am: 14.11.2025 08:53 »
Was ich mich wirklich schon die ganze zeit frage...

In den jeweiligen Ministerien sitzen doch auch beamte die es betrifft. Wird da der Druck innerhalb des Hauses nicht größer? Die werden doch selbst ein Interesse daran haben...

Inwiefern haben die involvierten Beamten ein Druckmittel?


Die haben kein Druckmittel. Sagte ich auch nicht. Ich meinte das die dortigen Beamten doch auch ein Interesse daran haben müssen das es voran geht... und hausintern erzeugt es eventuell nochmal eine andere Wirkung untereinander. Das meinte ich mit "Druck"

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20821 am: 14.11.2025 08:55 »
Damit wäre wir bei der Konkretisierung Deiner Frage:

"Wäre die Anhebung der Grundalimentationen die einzige Lösung? Dürfen nicht auch bisher bekannte leistungslose Komponenten wie der Familienzuschlag erhöht werden und wenn ja, in welchem Umfang? Können auch neue (ich erinnere an meine Idee für den "ROMZ") leistungslose Komponenten wie den Ortszuschlag eingeführt werden, die diese Grundalimentation flankieren dürfen und auch da, in welchem Umfang?"

Zunächst einmal gibt es keine "einzige Lösung", sondern der Besoldungsgesetzgeber findet einen nach wie vor weiten Entscheidungsspielraum vor. Darüber hinaus zeigt insbesondere das verletzte Mindestabstandsgebot mit zunehmender Größe des Verletzungsgrads - also mit zunehmender Anzahl der Besoldungsgruppen und Tabellenfelder, die hinter der Mindestalimentation zurückbleiben - eine zunehmend größere inkonsistente Besoldungssystematik. Sie lässt sich ausschließlicjh heilen, indem Grundgehaltssätze spürbar angehoben werden. Denn die Besoldungssystematik kennt keine anderen Beträge als die Grundgehälter. Leistungsbezogene Zulagen können ggf. als Teil der Besoldungssystematik begriffen werden, da sie auf jeden Fall abstandsverringernd wirken können - sie können aber entsprechend (jedenfalls im Regelfall) kaum die hinreichende Lösung des Problems sein, eben gerade wegen ihrer abstandsverringernden Wirkung.

[...]

Ergo: Alsbald dürften wir an einigen Stellen grundlegend schlauer sein (ist begründet zu vermuten).


Erstmal vielen Dank für Deine sehr ausführliche Antwort zu den Fragen, die ich aufgeworfen habe.

Dennoch wird ja irgendwann der Gesetzgeber auch, wie man so schön sagt, Butter bei die Fische machen müssen. Und wenn er das irgendwann tun muss, gilt es doch die eine Frage zu beantworten, die das BVerfG eben nicht mit mathematischer Genauigkeit berechnen kann und darf: Über wieviel Geld reden wir am Ende des Tages?

Ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben derart erledigt, dass Sie mit "sehr gut" oder "gut" zu bewerten wären. Ich rechne eher mit einem wohlwollenden "gerade noch ausreichend".

Angenommen dem Gesetzgeber gelingt die Beantwortung dieser Frage mit dem "gerade noch ausreichend":

Kann man schon jetzt, oder vielleicht doch erst nach dem Maidowski Beschluss, in etwa grob abschätzen, wieviel Geld dem Beamte in Hintertupfingen (und ggf. wieviel dem in Düsseldorf, sofern der Wohnort einen Unterschied macht) monatlich bei einer sachlich zu rechtfertigenden, amtsangemessenen Besoldung zustehen müsste und somit wieviel Geld aktuell fehlt? Mir geht es dabei wirklich nur um eine grobe Orientierung.

Ich als böswilliger Dienstherr mache mich lustig und sage, dass das fett markierte in etwa klingt wie ein Hitler-Zitat aus dem Film "Der Untergang" in welchem er (Hitler) von seinen Beratern umringt sitzt und sich ein Briefing geben lässt wie sehr Berlin bereits umringt ist und dann antwortet "...mit dem Angriff Steiners wird das alles in Ordnung kommen"

https://www.youtube.com/watch?v=pz5AkS0sibM

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20822 am: 14.11.2025 09:10 »


Aber zumindest wird es ja dieses Jahr eine Entscheidung aus KAR geben. Das wurde hier ja großspurig angekündigt da ja Maidowski das Verfahren noch zum Ende seine Amtszeit abgeschlossen hat. Wenige Wochen danach sollen wir ja was aus KAR hören. Das ist jetzt ja erst 5 Wochen her das er ausgeschieden ist.

Was ich hier so die letzten 2 Wochen lesen kann sieht stark danach aus das viele User auf meine Seite Wechsel und sich meiner Meinung angeschlossen haben und nur noch wenige User hier sind die wirklich an den ganzen Käse glaube der hier immer so fabuliert wird.

Ich frag mich echt,was ist die Motivation permanent so etwas zu schreiben. Zum einen gab es schon Urteile aus Karlsruhe und diese wurden auch schon mehr oder weniger gut  umgesetzt. Aber es wurde reagiert und eben nicht ignoriert.
Macht es einem Spaß immer alles schlecht zu reden. Wenn Du nicht daran glaubst und hier alles Blödsinn ist, dann lies es doch nicht. Aber das Interesse scheint groß genug zu sein, um sich hier regelmäßig negativ zu äußern.
 Ich hab beim ersten Mal kapiert, du hältst alle die hier an das BVG glauben oder eine Verbesserung der Alimentation für Leichtgläubige. Ist dir unbenommen aber muss man es ständig wiederholen? Ich weiß ja nicht, D.
[/quote]

Du bist auch einer der es einfach NICHT kapiert. Mir geht es nicht um "glauben". Glauben kann man in der Kirche.
Ich halte auch niemand hier als Leichtgläubig der auf KAR hofft.
Mir geht es rein um die ANKÜNDIGUNGEN die hier getroffen werden und dann ein zeitlicher Rahmen gesetzt wird.

NATÜRLICH kommt irgendwann irgendwas aus KAR das will ich doch gar nicht abstreiten aber es ist einfach komplett lächerlich (mir fällt für lächerlich keine Steigerung mehr ein) hier zu schreiben das dies ja auf jedenfalls noch dieses Jahr passiert oder zu schreiben das Maidowski das Verfahren ja noch während seiner Amtszeit abschließen wird und dann solche Zeiträume rauszuhauen wie "wenige Woche nach seinem Ausscheiden wird das Urteil veröffentlicht weil XYZ".

Genau so wie hier fabuliert wurde das ja AUFJEDENFALL noch dieses Jahr ein Entwurf kommt.
Natürlich wird irgendwann ein Entwurf kommen. Davon bin ich auch überzeugt aber dann hier felsenfest zu behaupten das dieser Entwurf ja garantiert noch dieses Jahr kommen muss ist wieder komplett lächerlich.

Staatsdiener1969

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20823 am: 14.11.2025 09:18 »
Ok, es geht nur um den Zeitpunkt und nicht darum ob eine Entscheidung kommt. Verstehe. Was ich nicht verstehe warum der Zeitpunkt so wichtig ist. November, Dezember, Anfang nächsten Jahres. Ich finde es wichtiger ob ein Urteil kommt und vor allem was es dann beinhaltet. Aber ich habe verstanden um was es dir geht.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20824 am: 14.11.2025 09:25 »
Ok, es geht nur um den Zeitpunkt und nicht darum ob eine Entscheidung kommt. Verstehe. Was ich nicht verstehe warum der Zeitpunkt so wichtig ist. November, Dezember, Anfang nächsten Jahres. Ich finde es wichtiger ob ein Urteil kommt und vor allem was es dann beinhaltet. Aber ich habe verstanden um was es dir geht.

Für mich persönlich ist der Zeitpunkt komplett irrelevant aber natürlich lieber heute als morgen.
Es ist aber einfach peinlich sich hier als der grosse Zampano aufzuspielen und fast so zu tun als wenn man irgendwelche Insider Informationen hat oder mehr weiss als alle anderen und dann halt irgendwelche Zeiträume raus haut und diese dann nicht gehalten werden.
Genau deswegen schieße ich dagegen und wie man sehen kann liege ich bis jetzt richtig.

Mitte Oktober wurde hier schon genannt, ich weiss gar nicht mehr für was und nichts ist passiert wie ich gesagt hatte.
Dann kam wenige Wochen nach Ausscheiden Maidowski und ich habe gesagt das da nix passiert und liege richtig.
Dann hiess es bis Weihnachten. Ok, da kann ich jetzt noch keinen Haken hinter machen da wir noch grobe 6 Wochen bis Weihnachten haben aber ich sage mal ganz vorsichtig das auch bis weihnachten genau NIX passiert.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20825 am: 14.11.2025 09:29 »
@ Staatsdiener:

Da muss ich entscheiden widersprechen. Es ist eben NICHT egal, WANN da ein Urteil kommt. Und selbst WENN es dann zum Zeitpunkt X kommt, geht wieder sehr viel Zeit ins Land, bis es dann irgendwann umgesetzt ist und mal etwas auf dem Konto landet, was schon seit über einer Dekade dort hätte sein sollen (man liest etwas über Verletzungen bis ins Jahr 2008 hinein).

Oft gelesen, immer wieder richtig: Justice delayed is justice denied. Viele Kollegen, die zum Zeitpunkt des Urteils im Jahr 2020 noch gelebt haben, haben die Auswirkungen leider nicht mehr zu Lebzeiten mitbekommen. Zeit ist da doch entscheidend. Was nützt es mir, wenn ich eine Nachzahlung für all die Jahre bekommen werde inklusive Zinseszins, dies allerdings erst 2049 stattfinden wird?

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20826 am: 14.11.2025 09:30 »
Ok, es geht nur um den Zeitpunkt und nicht darum ob eine Entscheidung kommt. Verstehe. Was ich nicht verstehe warum der Zeitpunkt so wichtig ist. November, Dezember, Anfang nächsten Jahres. Ich finde es wichtiger ob ein Urteil kommt und vor allem was es dann beinhaltet. Aber ich habe verstanden um was es dir geht.

Für mich persönlich ist der Zeitpunkt komplett irrelevant aber natürlich lieber heute als morgen.
Es ist aber einfach peinlich sich hier als der grosse Zampano aufzuspielen und fast so zu tun als wenn man irgendwelche Insider Informationen hat oder mehr weiss als alle anderen und dann halt irgendwelche Zeiträume raus haut und diese dann nicht gehalten werden.
Genau deswegen schieße ich dagegen und wie man sehen kann liege ich bis jetzt richtig.

Mitte Oktober wurde hier schon genannt, ich weiss gar nicht mehr für was und nichts ist passiert wie ich gesagt hatte.
Dann kam wenige Wochen nach Ausscheiden Maidowski und ich habe gesagt das da nix passiert und liege richtig.
Dann hiess es bis Weihnachten. Ok, da kann ich jetzt noch keinen Haken hinter machen da wir noch grobe 6 Wochen bis Weihnachten haben aber ich sage mal ganz vorsichtig das auch bis weihnachten genau NIX passiert.

Als böswilliger Dienstherr sehe ich das genauso. Nichts wird passieren. Ich gehe dann mal in die Vorbereitungen für Weihnachten. Währenddessen dürft ihr weiter Klagen, und hier vage Zeiträume herbeifabulieren aus Andeutungen und vermeintlichen Hinweisen und abgeleitet aus irgendwelchen weiteren, faktisch nicht greifbaren, aber sich gut anfühlenden Dingen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20827 am: 14.11.2025 09:31 »
19. November 2025 !!!!!!!!!!!!!!!

Soldat1980

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« Antwort #20828 am: 14.11.2025 09:31 »
Lieber Swen ich hoffe du hast nächste Woche nichts vor.

Bundesverfassungsgericht - Termine & Wochenausblick

SwenTanortsch

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« Antwort #20829 am: 14.11.2025 09:32 »


Aber zumindest wird es ja dieses Jahr eine Entscheidung aus KAR geben. Das wurde hier ja großspurig angekündigt da ja Maidowski das Verfahren noch zum Ende seine Amtszeit abgeschlossen hat. Wenige Wochen danach sollen wir ja was aus KAR hören. Das ist jetzt ja erst 5 Wochen her das er ausgeschieden ist.

Was ich hier so die letzten 2 Wochen lesen kann sieht stark danach aus das viele User auf meine Seite Wechsel und sich meiner Meinung angeschlossen haben und nur noch wenige User hier sind die wirklich an den ganzen Käse glaube der hier immer so fabuliert wird.

Ich frag mich echt,was ist die Motivation permanent so etwas zu schreiben. Zum einen gab es schon Urteile aus Karlsruhe und diese wurden auch schon mehr oder weniger gut  umgesetzt. Aber es wurde reagiert und eben nicht ignoriert.
Macht es einem Spaß immer alles schlecht zu reden. Wenn Du nicht daran glaubst und hier alles Blödsinn ist, dann lies es doch nicht. Aber das Interesse scheint groß genug zu sein, um sich hier regelmäßig negativ zu äußern.
 Ich hab beim ersten Mal kapiert, du hältst alle die hier an das BVG glauben oder eine Verbesserung der Alimentation für Leichtgläubige. Ist dir unbenommen aber muss man es ständig wiederholen? Ich weiß ja nicht, D.

Du bist auch einer der es einfach NICHT kapiert. Mir geht es nicht um "glauben". Glauben kann man in der Kirche.
Ich halte auch niemand hier als Leichtgläubig der auf KAR hofft.
Mir geht es rein um die ANKÜNDIGUNGEN die hier getroffen werden und dann ein zeitlicher Rahmen gesetzt wird.

NATÜRLICH kommt irgendwann irgendwas aus KAR das will ich doch gar nicht abstreiten aber es ist einfach komplett lächerlich (mir fällt für lächerlich keine Steigerung mehr ein) hier zu schreiben das dies ja auf jedenfalls noch dieses Jahr passiert oder zu schreiben das Maidowski das Verfahren ja noch während seiner Amtszeit abschließen wird und dann solche Zeiträume rauszuhauen wie "wenige Woche nach seinem Ausscheiden wird das Urteil veröffentlicht weil XYZ".

Genau so wie hier fabuliert wurde das ja AUFJEDENFALL noch dieses Jahr ein Entwurf kommt.
Natürlich wird irgendwann ein Entwurf kommen. Davon bin ich auch überzeugt aber dann hier felsenfest zu behaupten das dieser Entwurf ja garantiert noch dieses Jahr kommen muss ist wieder komplett lächerlich.
[/quote]

Formelles Recht ist also auch noch Blödsinn, Rollo? Gibt es Deiner Meinung nach auch nicht das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter? Und sofern es dieses Grundrecht geben sollte, was folgt Deiner Meinung nach daraus für die zur Entscheidung angekündigten Pilotverfahren?

Da Du ja den Anspruch an Dich selbst hast, nicht stumof an irgendwas zu glauben, sondern Dich an Fakten zu orientieren, würden mich Deine Antworten auf die Fragen interessieren.

PS. Was hälst Du davon?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #20830 am: 14.11.2025 09:33 »
Aktenzeichen   Kurzbeschreibung des Verfahrensgegenstandes   Vorausgegangene fachgerichtliche Entscheidung   Voraussichtlicher Veröffentlichungstermin
2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18   Richtervorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2008 bis 2017 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Oktober 2017
- OVG 4 B 33.12. und 34.12 - sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2017
- BVerwG 2 C 4.17, 5.17, 6.17, 7.17 und 8.17 -   19. November 2025

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Als böswilliger Dienstherr macht mich das minimal nervös. Vorzeitig in die Weihnachtszeit zu gleiten fällt vorerst aus.
« Last Edit: 14.11.2025 09:43 von Böswilliger Dienstherr »

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #20831 am: 14.11.2025 09:37 »
AUßERHALB DER ROLLE ALS BÖSWILLIGER DIENSTHERR:

Also jetzt bin ich wahrlich gespannt. Am 19.11.2025 wird hier schonmal Popcorn beiseite gestellt.

Malkav

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« Antwort #20832 am: 14.11.2025 09:44 »
Kann man schon jetzt, oder vielleicht doch erst nach dem Maidowski Beschluss, in etwa grob abschätzen, wieviel Geld dem Beamte in Hintertupfingen (und ggf. wieviel dem in Düsseldorf, sofern der Wohnort einen Unterschied macht) monatlich bei einer sachlich zu rechtfertigenden, amtsangemessenen Besoldung zustehen müsste und somit wieviel Geld aktuell fehlt? Mir geht es dabei wirklich nur um eine grobe Orientierung.

Also die Finanzministerien können dies angeblich ganz gut.

Silke Schneider (B90/Grüne) aus SH hat gegenüber dem NDR SH-Magazin vom 11.11.2025 die jährlichen Mehrkosten für SH mit 500.000.000 EUR veranschlagt.

Wenn man diesen Betrag auf die grob 80.000 Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes verteilt, kommt man auf jährlich 6.250,00 EUR pro Nase.

Helli04

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« Antwort #20833 am: 14.11.2025 09:45 »
Swen, du hattest dazu vielleicht schon mal was geschrieben:
Wie sind die verschobenen Besoldungserhöhungen zu sehen, wie sie z.B. Bayern jetzt angekündigt hat?
Erhöhe ich sechs Monate später, halbiere ich ja die Erhöhung.

Ist das im Sinne der aA kritisch zu sehen oder bewegt sich das Bundesland damit noch im Rahmen dessen, was ihm an Ausgestaltungsfreiheit zusteht?

Danke für eine kurze Antwort, kannst auch gerne kopieren wenn bereits mal beantwortet  ;).

Rheini

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« Antwort #20834 am: 14.11.2025 09:48 »
Ich kaufe mir Bier und Popcorn ....