@Swen: Vielen Dank für Deinen unermüdlichen Einsatz und ich hoffe, dass zumindest bei mir Deine Bemühungen Früchte tragen
So wie ich es verstehe, ergibt sich für mich folgendes Bild:
Für die Vergangenheit wird dem Gesetzgeber nichts anderes übrig bleiben, als allen Beamten, die sich statthaft gewehrt haben, eine sehr große Nachzahlung zu gewähren.
Allerdings, und dabei bleibe ich, bedeutet eine Nachzahlung für die Vergangenheit in Höhe von 8.000 EUR netto/Jahr für einen 4 K Beamten in Berlin nicht automatisch, dass sich auch für die Zukunft eine Erhöhung in dieser Größenordung für alle Beamten landauf, landab manifestieren muss.
Der Gesetzgeber hat doch bei der Umsetzung dieses Urteils (und vermutlich auch weiterhin nach Mittwoch) einen weiten Ermessenspielraum.
Mit geht es daher in erster Linie darum, zu klären, welche Optionen das theoretisch sein können.
Nach meinem Verständnis kann er für die Zukunft natürlich die Grundalimentation für den kleinsten Beamten so anheben, dass wenn man danach das Pflichtenheft des BVerfG durchprüft, diese Alimentation immer ausreicht, um den notwendigen Abstand zur Grundsicherung zu wahren.
Dann kämen wir aber zu dem Ergebnis, dass dieser kleinste Beamte, wenn ich richtig gerechnet habe, in etwa 3.000 EUR netto/Monat bekommen müsste. Ausgehend davon, dass der Gesetzgeber bei den kleinsten Beamten, die regelmäßig keine Ausbildung haben, mit Tätigkeiten konkurriert, die typischerweise mit dem Mindestlohn entlohnt werden, würde ein Mitarbeiter in der PW dagegen ab Januar 2026 in etwa 2.335 EUR Brutto verdienen.
Kann man bei objektiver Betrachtung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Grundalimentation des kleinsten Beamten tatsächlich nach seiner Leistung fast doppelt soviel "wert" ist wie die eines Arbeitnehmers mit Mindestlohn?
Und hier orientiere ich mich nicht an den Werten der Grundsicherung, sondern am Mindestlohn. Schlussendlich muss bei der Bemessung der Besoldung ja auch immer der Bezug zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung genommen werden. Und was anderes, als der Mindestlohn, sollte denn als Ausgangspunkt der Betrachtung angenommen werden?
Aufgrund der Besonderheiten des Berufsbeamtentums wie beispielsweise Grundrechtseinschränkungen oder das generelle Verbot von Nebenbeschäftigung, lässt sich sicherlich auch ein gewisser Abstand zum Mindestlohn rechtfertigen. Aber fast 100 % finde ich tatsächlich nicht zu rechtfertigen.
Also muss sich doch der Gesetzgeber im ersten Schritt überlegen, was ist sachgerecht. So verstanden komme auch ich darauf, dass die Grundalimentation angehoben werden muss.
Im zweiten Schritt prüft er dann das Gesamtergebnis für beispielhaft Berlin bei einem 4 K Beamten durch und kommt zu dem Ergebnis, es reicht nicht.
Dann wird alles wieder auf Anfang gesetzt und der Besoldungsgesetzgeber muss neu denken.
Und nun kommen wir zu dem Schritt, der uns alle verhext. Aus meiner Sicht, und ich denke aus der Sicht vieler von uns, fällt es mir extrem schwer zu glauben, dass das BVerfG mit seinen Beschlüssen erreichen will, dass der kleinste Beamte immer ein Einkommen generieren kann, der in etwa das Doppelte von einem Arbeitnehmer mit Mindestlohn entspricht. Die Anhebung der Grundalimentation auf ein solches Niveau kann nach meinem Verständnis nicht die einzige Option sein. Denklogisch würde dann die Besoldung des kleinsten Beamten, und daraus folgend auch derjenigen mit einer höheren Besoldungsstufe, aus meiner Sicht nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Leistung stehen, die der Beamte dafür zu erbringen hat.
Daher muss es doch auch sachgerechte Lösungen geben, wenn die Grundalimentation auf ein sachgerechtes Maß angehoben wird, was sicherlich deutlich über dem liegt, was wir aktuell kennen, es aber offenkundig immer noch zu einer Unteralimentation bei bestimmten Lebenssituationen (wie Familie mit 2 Kindern oder Wohnort in Ballungsgebieten) führt.
Daher drehen sich meine Fragen wiederkehrend um die Optionen, die der Gesetzgeber neben einer mehr als üppigen Anhebung der Grundalimentation tatsächlich hat, und bleibe da weiterhin bei folgenden pro futura hängen:
a) sachgerechte Familienzuschläge gewähren (die in vielen Bundesländern ebenfalls neu justiert werden müssen, also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wieder gestutzt werden müssen) und
b) einen sachgerechten Ortszuschlag einführen
c) eine Reform der Erfahrungsstufen
d) Veränderungen bei der Beihilfe
Ich denke, es macht derzeit noch keinen Sinn, darüber zu debattieren, weil wir alle noch nicht das Urteil von morgen kennen. Für mich sind das jedoch die Fragen, die es nach dem Urteil zu beantworten gilt.