@Pumpe14
Hä? Es wurde doch explizit festgestellt, dass die Familie durch den Beamten als Alleinverdiener amtsangemessen unterhalten werden soll, ohne dass es weiterer Einkommensquellen bedarf. Daher verstehe ich das als klare Absage an das Partnereinkommen. Wie sehen das die anderen?
Rn70:
"Das Bundesverfassungsgericht geht – jedenfalls auf der Grundlage des vom
Berliner Besoldungsgesetzgeber für den Prüfungszeitraum gewählten Besoldungsmo
dells – grundsätzlich davon aus, dass der Gesetzgeber die Besoldung so bemessen wollte,
dass eine vierköpfige Familie durch einen Beamten als Alleinverdiener amtsangemessen
unterhalten werden kann, ohne dass es weiterer Einkommensquellen – etwa einer Neben
tätigkeit oder der Erwerbstätigkeit des Ehegatten – bedarf "
Rn 115
",dass der Berliner Gesetzgeber selbst davon ausgeht, dass die Besoldung sich bis zu diesem Zeitpunkt an der
Alleinverdienerfamilie orientiert habe und dass er erst jetzt der Lebensrealität der Mehr
verdiener- beziehungsweise Hinzuverdienerehe gerecht werden wollte Über die Verfassungsmäßigkeit
dieser konzeptionellen Änderung ist im vorliegenden Verfahren indes nicht zu entscheiden."
Bedeutet für mich, dass solange der Gesetzgeber nicht erklärt, ab wann er ein mögliches Hinzuverdiener-Modell als Leitbild voraussetzt, gilt der althergebrachte Grundsatz des Alleinverdienermodells. Der Beschluss schließt aber einen Paradigmenwechsel hin zum Hinzuverdienermodell für die Zukunft nicht explizit aus - was für die zukünftige Berechnung wieder Spielräume für den Gesetzgeber aufmacht... Zumindest bis sich das BverfG abschließend dazu äußert.
Und ob der Bundesgesetzgeber gewillt ist Rückwirkend das Alleinverdienerprinzip zu beachten, oder sich traut auf Bezugspunkte in der Vergangenheit zu berufen (z.B. der letzte Entwurf vom September 2024) bei dem er sagen kann er hätte sich ikn der Begründung damals schon auf das Hinzuverdienermodell zubewegen wollen, bleibt spannend.
Tip ins Blaue, man wird versuchen irgendwo eine glaubhafte Argumentation herzuleiten, nach der sich der Bund schon laaaange spirituell auf das Hinzuverdienermodell berufen fühlt. ^^