Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue EGO 2021 - EG 10 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 11.4
WasDennNun:
--- Zitat von: FBFlo am 27.08.2020 13:30 ---Ich kann nur von uns sprechen, da haben die meisten Stellen keine Stellenbindung, somit gibt es auch keine Arbeitsplatzbeschreibung (bei uns).
--- End quote ---
Und jeder macht was er will und der AG überträgt keine Tätigkeiten?
Dann hilft nur:
Sitzen bleiben sich nicht bewegen, bis der AG dir Tätigkeiten zuweist (AG, nicht dein Chef, sondern die Personalabteilung)
Spid:
Sofern der AG seine Nachweispflichten verletzt, kommt Arbeitsplatzaufzeichnungen des AN ein hoher Beweiswert zu. Da es an einer arbeitgeberseitigen Festlegung oder Rahmensetzung fehlt, können die aufgezeichneten Tätigkeiten nicht von der auszuübenden Tätigkeit abweichen. Es kann also durchaus vorteilhaft sein, sich zu bewegen. Wenn man sich aber monatelang Mühe damit macht, besteht auch keine Notwendigkeit mehr, sich mit dem AG vorgerichtlich auseinanderzusetzen.
FBFlo:
@WasDennNun
Die Personalabteilung würde schon, es gibt aber noch höhere Mächte :-)
@Spid,
wir sind eine kleine Verwaltungseinheit mit ca. 30 Beschäftigten/Beamten (in der IT 4 Personen) da einigt man sich schon außergerichtlich.
Spid:
Wenn ich aufgrund von Versäumnissen des AG Arbeitsplatzaufzeichnungen geführt hätte, die vor Gericht einen hinreichenden Beweiswert haben, würde ich einen Scheiß tun, mich außergerichtlich zu einigen. Man wird ja ohnehin nichts besseres anbieten können, als sich vor Gericht erstreiten ließe.
WasDennNun:
--- Zitat von: FBFlo am 27.08.2020 14:31 ---@WasDennNun
Die Personalabteilung würde schon, es gibt aber noch höhere Mächte :-)
--- End quote ---
Und es gibt noch höhere Mächte, als deine höheren Mächte
Also schreib auf was du machst, lass dir bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind, falls sie es nicht nicht sind, oder aber du keine Bestätigung bekommst: keine Taste mehr anfassen, weil könnte ja illegal sein.
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