Hallo,
stimmt es, dass man als Angestellter bei Bundes- und Landesbehörden unterschreiben muss, dass man Dienste im Sinne des GGs leistet, also z. B. auch keine rechten Ansichten hat, aber das bei Kommunen nicht verlangt wird. Also können in Kommunen offiziell Rechte arbeiten?
Was ist, wenn sich in Kommunen Angestellte im Beisein von Kollegen abfällig gegenüber Immigranten äußert? Man diese Äußerungen aber nicht beweisen kann?
Danke.
Gruß