Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung - Versetzung - höhere EG
Spid:
Die Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit - um nichts anderes handelt es sich hier - ist der Regelfall der Höhergruppierung.
WasDennNun:
--- Zitat von: TobyWonder am 24.10.2020 09:52 ---Klar kann man jetzt schwere Geschütze rausholen, worauf es wohl auch hinauslaufen wird, da ich nicht glaube, dass sie meiner Entgeltmachung entsprechen werden.
Naja...ich halte hier auf dem Laufenden...
--- End quote ---
Nun, ist doch ganz einfach.
Du trittst deinen neue Stelle an, sofern dort keine "Probezeit" (z.B. in Form einer vorübergehenden Übertragung der Tätigkeit) vereinbart ist, kann man dich dann ja nicht wieder zurück schicken auf die alte.
Am Ende des ersten Monats da dorten stallst du offiziell Fest, dass sich deine Personalstelle bzgl. der Stufe irrt, forderst dein korrektes Entgelt, machst die Arbeit der Vollpfosten aus der Personalstelle gleich mit, in dem du sie darauf hinweist, dass es sich ja um eine Höhergruppierung und nicht Einstellung handelte.
Sollte diese nach einer angemessenen Frist dem nicht nachkommen oder weiterhin Unsinn verzapfen, dann watschelt man halt zu Gericht und lässt die das machen.
Viel Spaß auf der neuen Stelle und bin gespannt was die PA Looser noch so anbringen
TobyWonder:
Hallo Zusammen,
habe ja gesagt, dass ich mich sowohl in die eine als auch in die andere Richtung melden würde.
Das mache ich jetzt mal.
Der Stand des AG hat sich nicht geändert. Begründet wird dies mit dem Verweis, dass sich ja sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Laufzeit geändert hätte. (Arbeitsquelle Ziffer 3 b)dd):https://www.tu-chemnitz.de/personalrat/prsrat/doku/Erlass.pdf) In dem gleichen Schreiben gibt es noch eine Nr. 6, die so schön einfach klingt, aber anscheinend für die Personalstelle nicht zieht.
Ah ja: Die Einrichtung, die den Link „bereitstellt“ ist nicht meine Dienststelle, aber es ist öffentlich verfügbar und daher hier mit einbindbar.
Jemand eine Vorgehensidee? (Also auch für einen selber zur Untersetzung).
Besten Dank im Voraus.
Beste Grüße
Spid:
Wo genau liegt das Problem? Eine unzutreffende Rechtsmeinung des AG zur Stufenzuordnung klärt sich durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
ike:
Interessanter Thread, der mich auch gerade betrifft:
Aktuell habe ich E9a, ungefristet, im TV-L.
Es läuft eine Bewerbung und die neue Stelle soll E9b TV-L bewertet sein, ebenfalls unbefristet.
Es handelt um dasselbe Bundesland Bayern, folglich denselben Arbeitgeber.
Bei der neuen Stelle möchte man am liebsten, dass ich die alte Stelle kündige, um dann einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
Es wäre eine erneute Probezeit von sechs Monaten geplant!
Eine Versetzung (auf meine Rückfrage hin) sei nicht möglich, da unterschiedliche Entgeltgruppen (E9a und E9b), das ginge nur bei derselben Entgeltgruppe!?
Fragezeichen über Fragezeichen...
Frage 1: ich lese hier im Thread, dass eine Versetzung durchaus möglich ist, auch wenn die Entgeltgruppe unterschiedlich ist.
Somit liegt der Personaler bei der neuen Stelle m.M.n. falsch (wie so oft auch in meiner jetzigen Dienststelle).
Frage 2: ist eine erneute Probezeit überhaupt zulässig? Ich habe schon vier Jahre beim jetzigen und zukünftigen AG gearbeitet als TB.
Auf eine neue Probezeit möchte ich mich unter den gegebenen Umständen nicht einlassen.
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