Corona - Homeoffice

Begonnen von Britta2, 03.09.2020 18:44

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FGL

Dann ist ja gut, dass der Rechtsstaat der Demokratie effektiv Einhalt gebietet.

Spid

Bei der Wahl zwischen plumpem Aktionismus und Nichtstun, gewinnt klar Nichtstun. Für das Ermächtigungsgesetz fand sich auch eine Mehrheit - Mehrheiten sind schlicht kein Maßstab für gute Entscheidungen.

BAT

Zitat von: FGL am 06.01.2021 16:51
Dann ist ja gut, dass der Rechtsstaat der Demokratie effektiv Einhalt gebietet.

Tut er das? Meines Wissens nur dort, wo in der Sache die Regelungen - wie meistens - schlicht Unfug und Aktionismus waren. Aber im Bereich der Grundrechtseinschränkungen? Bisher eher wenig. Da gibt es noch viel zu tun!

Dennoch erschreckend, welch Gesinnung in breiten Bevölkerungsgruppen in der Pandemie zum Vorschein kommt.

Dienstbeflissen

Zitat von: FGL am 06.01.2021 16:51
Dann ist ja gut, dass der Rechtsstaat der Demokratie effektiv Einhalt gebietet.
Wo denn?

Dienstbeflissen

Zitat von: Spid am 06.01.2021 16:53
Bei der Wahl zwischen plumpem Aktionismus und Nichtstun, gewinnt klar Nichtstun. Für das Ermächtigungsgesetz fand sich auch eine Mehrheit - Mehrheiten sind schlicht kein Maßstab für gute Entscheidungen.
Ich habe derlei auch nirgends behauptet. Und das Adjektiv dumpf hast du ins Spiel gebracht.

FGL

Zitat von: Dienstbeflissen am 06.01.2021 16:56
Zitat von: FGL am 06.01.2021 16:51
Dann ist ja gut, dass der Rechtsstaat der Demokratie effektiv Einhalt gebietet.
Wo denn?
Zitat von: BAT am 06.01.2021 16:54
Tut er das? Meines Wissens nur dort, wo in der Sache die Regelungen - wie meistens - schlicht Unfug und Aktionismus waren. Aber im Bereich der Grundrechtseinschränkungen? Bisher eher wenig. Da gibt es noch viel zu tun!
Mit jeder normenverwerfenden Entscheidung eines Gerichtes, die eine Mehrheitsentscheidung wegen Verstoßes gegen Rechte des Einzelnen kassiert. Dass dies nicht noch viel häufiger passieren sollte, stelle ich gar nicht in Abrede. Etwa der Eigentumsschutz im Grundgesetz (Art. 14 GG) ist m. E. stark unterentwickelt, was umfangreiche Eingriffe zulässt.

Spid

Zitat von: Dienstbeflissen am 06.01.2021 16:59
Zitat von: Spid am 06.01.2021 16:53
Bei der Wahl zwischen plumpem Aktionismus und Nichtstun, gewinnt klar Nichtstun. Für das Ermächtigungsgesetz fand sich auch eine Mehrheit - Mehrheiten sind schlicht kein Maßstab für gute Entscheidungen.
Ich habe derlei auch nirgends behauptet. Und das Adjektiv dumpf hast du ins Spiel gebracht.

Dann war Deine Vorbringung mit der Mehrheit was? Ein leeres Argument? Eine Nebelkerze?

Dumpfer Aktionismus bleibt dumpfer Aktionismus - ganz gleich, ob ich ihn so bewertet habe oder jemand, dessen Meinung weit weniger paradigmatisch ist.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 06.01.2021 15:33
Nein, die Frage lautete: ,, Was macht es denn so schwer, sich in der Runde darauf zu einigen, dass Menschen, die mobil arbeiten können, es dann auch grundsätzlich tun und vielleicht begründen müssen, warum sie es nicht tun?"
Der Vorgesetzte, der zu verstehen gibt, dass er eben kein mobiles Arbeiten erlaubt.
Die Vorgesetzten, des Vorgesetzten, die dieses zulassen und keine klare Linie rausgeben.
Der Mitarbeiter, der es mit sich machen lässt, weil er Angst vor einer schlechten Beurteilung hat.
(Obwohl er ja nur die Wünsche der Regierung umsetzen möchte) ;D

Spid

Und das macht es der Runde schwer?

Dienstbeflissen

#249
Zitat von: Spid am 06.01.2021 17:06
Zitat von: Dienstbeflissen am 06.01.2021 16:59
Zitat von: Spid am 06.01.2021 16:53
Bei der Wahl zwischen plumpem Aktionismus und Nichtstun, gewinnt klar Nichtstun. Für das Ermächtigungsgesetz fand sich auch eine Mehrheit - Mehrheiten sind schlicht kein Maßstab für gute Entscheidungen.
Ich habe derlei auch nirgends behauptet. Und das Adjektiv dumpf hast du ins Spiel gebracht.

Dann war Deine Vorbringung mit der Mehrheit was? Ein leeres Argument? Eine Nebelkerze?

Dumpfer Aktionismus bleibt dumpfer Aktionismus - ganz gleich, ob ich ihn so bewertet habe oder jemand, dessen Meinung weit weniger paradigmatisch ist.

Naja, dass lässt den Schluss zu, dass der Mehrheit eben nicht vollkommen blind gefolgt wird. Obwohl dies in diesem Dall vielleicht sogar besser wäre. Lieber einmal Hart gebremst und damit dann wieder durchgestartet werden kann, als ewig auf Halbgas.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 06.01.2021 17:11
Und das macht es der Runde schwer?
Nein, sondern leichter weil sie nicht zusammenkommt.

Zitat von: Spid am 06.01.2021 16:15
Maßgeblich ist, ob Arbeitsplätze, die für Homeoffice geeignet sind, maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt sind, denn nur dann ließe sich ein Grundrechtseingriff rechtfertigen.
Warum?

Bzw. andere Grundrechtseingriffe werden ja auch ohne das nachgewissen ist, dass sie maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt sind gerechtfertigt.

Das Zusammentreffen mit anderen Menschen in einem anderen Kontext als Arbeit z.B.

Spid

Zitat von: WasDennNun am 06.01.2021 17:20
Zitat von: Spid am 06.01.2021 17:11
Und das macht es der Runde schwer?
Nein, sondern leichter weil sie nicht zusammenkommt.

Was hat das mit Deinen Ausführungen zu tun?

Zitat
Zitat von: Spid am 06.01.2021 16:15
Maßgeblich ist, ob Arbeitsplätze, die für Homeoffice geeignet sind, maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt sind, denn nur dann ließe sich ein Grundrechtseingriff rechtfertigen.
Warum?

Bzw. andere Grundrechtseingriffe werden ja auch ohne das nachgewissen ist, dass sie maßgeblich am Infektionsgeschehen beteiligt sind gerechtfertigt.

Das Zusammentreffen mit anderen Menschen in einem anderen Kontext als Arbeit z.B.

Weil Grundrechtseingriffe einer Rechtfertigung bedürfen und der Umstand, daß man anderweitig ungerechtfertigt in solche eingreift, keine solche ist.

Dienstbeflissen

Das lässt sich doch, wie ich bereits ausgeführt habe, gerichtlich überprüfen. Wenn die Eingriffe so offensichtlich unbegründet sind hätte ein Betroffener doch leichtes Spiel.

BAT

Zitat von: FGL am 06.01.2021 17:05

Mit jeder normenverwerfenden Entscheidung eines Gerichtes, die eine Mehrheitsentscheidung wegen Verstoßes gegen Rechte des Einzelnen kassiert.

Nein, da steht oft nicht das Grundrecht nicht im Vordergrund der gerichtlichen Entscheidung, sondern das Fehlen allgemeiner Nachweise über die Notwendigkeit einer Regelung. Sehr oft zu sehen bei Reise- und Quaräntänevorschriften, die immer schon Unfug und in der Sache nie gerechtfertigt waren. Nahezu alle Virologen haben konsequent betont, daß Reisen nie ein Problem war und ist.

Aber sicher, es mag so einige Urteile geben, welche einen Grund für eine Regelung anerkannt haben und DANN auf die Eingriffe des Einzelnen eingegangen sind. So viele dürfte es davon aber nicht geben.  ;)

WasDennNun

Zitat von: Spid am 06.01.2021 17:26
Weil Grundrechtseingriffe einer Rechtfertigung bedürfen und der Umstand, daß man anderweitig ungerechtfertigt in solche eingreift, keine solche ist.
Dann steht der Einführung einer Pflicht das freiwilliges Homeoffice vom AG nicht verhindert werden darf, nichts im Wege.
Die Begründung für diesen Grundrechtseingriff kann man sich von den existierenden Eingriffen kopieren.

Ob sie einer gerichtliche Überprüfung standhält ist ja ein anderes Thema.