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Corona - Homeoffice
Spid:
Du schriebst:
--- Zitat von: CmdrMichael am 07.01.2021 18:24 ---Ich habe noch keinen Arbeitnehmer deswegen weinen sehen, daher kann auch kein Heulen vorliegen.
"Der Ausdruck Heulen (v. mittelhochdt. hiulen; v. hiuwel Eule) bezeichnet das Hervorbringen langgezogener singender weithin hörbarer Töne. Lautmalerisch übertragen wendet man den Begriff Heulen für starkes vernehmliches Weinen an"
--- End quote ---
Die Begründung trug die Widerlegung Deiner eigenen Aussage in sich, weil ausweislich eben dieser Begründung für ein Heulen weinen nicht erforderlich ist. Das ist so unsagbar schlecht argumentiert, daß man an der Geisteskraft dessen zweifeln muß, der derlei tut.
CmdrMichael:
Spid wir kommen hier nicht weiter. Du insistierst, dass hier im Kontext "Wolfsheulen" gemeint sein könnte und scheinst damit scheinbar deine Aussage begründen zu wollen. Auf die eigentliche Aussage, dass hier im Diskussionskontext nur die übertragende Verwendung im Sinne eines "stark vernehmliches Weinens" gemeinst sein kann, gehst du gar nicht ein.
Daher können wir das hier beenden. Ich bin sicher die Mitleser können sich anhand unseres Diskussionsverlaufs eine eigene Meinung bilden.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 07.01.2021 16:42 ---
Und?
Da geht es doch nur darum, ob man unterhalb von 10 Jahren seine Arbeitszimmer steuerfrei veräußern kann.
Nach 10 Jahren kannst du es steuerfrei veräußern.
So wie ich meine Vermietungsobjekt nach 10 Jahre steuerfrei veräußern kann.
--- End quote ---
Und? Das ist jetzt dein Vorbringen, daß das Argument mit Arbeitszimmer und Steuer im Kontext von Problemen mit Home-Offices nicht valide ist? Und das meine Vorbringung insofern, daß eine großzügige Umstellung des Arbeitsmarktes nicht in wenigen Wochen möglich ist, nicht einschlägig wäre?
Spid:
--- Zitat von: CmdrMichael am 08.01.2021 09:09 ---Spid wir kommen hier nicht weiter. Du insistierst, dass hier im Kontext "Wolfsheulen" gemeint sein könnte und scheinst damit scheinbar deine Aussage begründen zu wollen. Auf die eigentliche Aussage, dass hier im Diskussionskontext nur die übertragende Verwendung im Sinne eines "stark vernehmliches Weinens" gemeinst sein kann, gehst du gar nicht ein.
Daher können wir das hier beenden. Ich bin sicher die Mitleser können sich anhand unseres Diskussionsverlaufs eine eigene Meinung bilden.
--- End quote ---
Wir brauchen auch nicht weiterkommen. Es ist völlig unbeachtlich, welche Verwendung gemeint gewesen sein könnte. Du hast argumentiert, es könne kein Heulen gewesen sein, denn Du hättest niemanden weinen sehen (was ja ohnehin argumentativer Unfug wäre) und Heulen sei schließlich das Hervorbringen langgezogener singender weithin hörbarer Töne - oder im übertragenen Sinne auch weinen. Damit ist die Widerlegung Deiner Vorbringung in ihr selbst angelegt. Sich innert drei Sätzen selbst zu widerlegen spricht nunmal nicht für besondere intellektuelle Güte - weshalb die von mir unterstellte Tätigkeit bei der TdL naheliegt.
CmdrMichael:
--- Zitat von: Spid am 08.01.2021 09:37 ---
--- Zitat von: CmdrMichael am 08.01.2021 09:09 ---Spid wir kommen hier nicht weiter. Du insistierst, dass hier im Kontext "Wolfsheulen" gemeint sein könnte und scheinst damit scheinbar deine Aussage begründen zu wollen. Auf die eigentliche Aussage, dass hier im Diskussionskontext nur die übertragende Verwendung im Sinne eines "stark vernehmliches Weinens" gemeinst sein kann, gehst du gar nicht ein.
Daher können wir das hier beenden. Ich bin sicher die Mitleser können sich anhand unseres Diskussionsverlaufs eine eigene Meinung bilden.
--- End quote ---
Wir brauchen auch nicht weiterkommen. Es ist völlig unbeachtlich, welche Verwendung gemeint gewesen sein könnte. Du hast argumentiert, es könne kein Heulen gewesen sein, denn Du hättest niemanden weinen sehen (was ja ohnehin argumentativer Unfug wäre) und Heulen sei schließlich das Hervorbringen langgezogener singender weithin hörbarer Töne - oder im übertragenen Sinne auch weinen. Damit ist die Widerlegung Deiner Vorbringung in ihr selbst angelegt. Sich innert drei Sätzen selbst zu widerlegen spricht nunmal nicht für besondere intellektuelle Güte - weshalb die von mir unterstellte Tätigkeit bei der TdL naheliegt.
--- End quote ---
Der Widerspruch würde sich nur ohne Kontext ergeben. Mit Kontext ist aber klar, dass nur der übertragene Sinn hier einschlägig sein kann. Aber auf diesen gehst du wieder mal nicht ein und da du argumentativ nicht überzeugen kannst, musst du stattdessen wieder die Person angreifen.
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