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Corona - Homeoffice

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Spid:
Der Widerspruch ergibt sich in gleich welchem Kontext, denn der Kontext ist für die innere Inkonsistenz Deiner Aussage irrelevant.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 08.01.2021 09:31 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 07.01.2021 16:42 ---
Und?
Da geht es doch nur darum, ob man unterhalb von 10 Jahren seine Arbeitszimmer steuerfrei veräußern kann.
Nach 10 Jahren kannst du es steuerfrei veräußern.
So wie ich meine Vermietungsobjekt nach 10 Jahre steuerfrei veräußern kann.

--- End quote ---

Und? Das ist jetzt dein Vorbringen, daß das Argument mit Arbeitszimmer und Steuer im Kontext von Problemen mit  Home-Offices nicht valide ist? Und das meine Vorbringung insofern, daß eine großzügige Umstellung des Arbeitsmarktes nicht in wenigen Wochen möglich ist, nicht einschlägig wäre?

--- End quote ---
Ich sehe da keinen Regelungsbedarf.
Wenn jemand sein Arbeitszimmer steuerlich einbringt (und u.A. Abschreibung auf das Haus steuerlich anteilig geltend macht), dann ist dieses Arbeitszimmer bei der Veräußerung des Arbeitszimmers (also des Eigenheims) erst nach 10 Jahren steuerfrei.
Wo ist da ein Problem?
Alles geregelt.
Warum und was sollte da wegen mehr HomeOffice neu geregelt werden müsse?

Wenn der Gesetzgeber da jetzt eine weitere großzügige steuerbefreiende Regelung einbringen will, dann kann er das gerne machen, ist aber nicht notwendig für eine großzügige Umstellung des Arbeitsmarktes.

Wdd3:



--- Zitat von: WasDennNun am 07.01.2021 16:42 ---

Wenn jemand sein Arbeitszimmer steuerlich einbringt (und u.A. Abschreibung auf das Haus steuerlich anteilig geltend macht), dann ist dieses Arbeitszimmer bei der Veräußerung des Arbeitszimmers (also des Eigenheims) erst nach 10 Jahren steuerfrei.



--- End quote ---

Kann ich bei mir zuhause ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen wenn in an meinem Arbeitsplatz ebenfalls über ein Büro verfüge?

WasDennNun:

--- Zitat von: Wdd3 am 08.01.2021 10:54 ---Kann ich bei mir zuhause ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen wenn in an meinem Arbeitsplatz ebenfalls über ein Büro verfüge?

--- End quote ---
Kommt drauf an.
Wenn für deine Tä­tig­keit kein an­de­rer Ar­beits­platz jeder­zeit zur Ver­fü­gung steht, ja.

EDIT:
Oder wenn es der Arbeitsmittelpunkt ist, glaube ich...
also wenn man wg. Corona zu 60% HO macht, dann könnte man darüber argumentieren.

ob dem die Richter folgen, wird man abwarten müssen, zukünftig ja egal, weil da ja der Gesetzgeber schon Vereinfachungen gesetzlich auf den Weg gebracht hat.

Wdd3:
jederzeit bedeutet 24 Std. 365 Tage?

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