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Corona - Homeoffice

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Gartenilse:

--- Zitat von: Spid am 05.09.2020 20:16 ---Nein, es ist ein klares „Nein!“ zur Verbindlichkeit - was sich ja auch aus Deinen Ausführungen ergibt. Ein Zustimmungserfordernis des Bundesrats zu technischen Regeln habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich ausgeführt, daß es keine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats ist und somit keine Rechtsverbindlichkeit hat. Die Behauptung, der AG müsse, wenn er abweichende Maßnahmen ergreifen wolle, erst beweisen, daß sie die gleiche Schutzwirkung entfalten, ist schlicht falsch. Eine solche Beweispflicht ex ante existiert schlicht nicht.

--- End quote ---

Er muss es nicht beweisen im eigentlichen Sinne, er muss beweisen, dass er Maßnahmen ergriffen hat, die mindestens genauso wirksam sind wie die, die in den Technischen Regel (TR) stehen UND das auch dokumentieren....das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, 2. Abschnitt: Pflichten des AG und den Kommentaren dazu in der Rechtssprechung.

Ich habe bis jetzt nur AG kennengelernt, die sich an die Maßnahmen in den TR gehalten haben, weil alles andere schlicht zu aufwendig ist.

Spid:
Auch daraus ergibt sich nicht die behauptete Beweispflicht ex ante - oder überhaupt eine Beweispflicht des genannten Gegenstands.

ike:

--- Zitat von: Britta2 am 03.09.2020 18:44 ---
[...]
Ärztliche Schweigepflicht ist bei uns ebenso ein Witz wie Datenschutz.
Wieso genügt ein von einem Hausarzt ausgestelltes Attest nicht? Der Arbeitgeber sammelt doch sämtliche Krankenscheine in der Personalakte, kann somit bis auf die einzelnen Diagnoseschlüssel ohnehin nachvollziehen. Das Alter und Geburtsdatum sind ebenso bekannt und stehen in der Akte.
[...]


--- End quote ---


* Darüber, ob Informationen über Krankheitstage in der Personalakte zulässig sind, sagen Quellen in Internet sehr unterschiedliches aus, jedoch ist die Tendenz wohl eher dahingehend, dass dies nicht zulässig ist.
* Die AU-Bescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitgeber) enthält die Diagnoseschlüssel nicht, nur die Ausfertigungen für die Krankenversicherung und den Versicherten enthalten die Schlüssel.
Bitte darauf achten, dass Du die richtige Ausfertigung aushändigst.

Spid:
Quellen im Internet schildern auch die Existenz von Reichsflugscheiben. Die pauschale Verneinung der Zulässigkeit von Informationen zu Krankheitstagen besitzt die gleiche Güte.

Britta2:

--- Zitat von: ike am 06.09.2020 09:06 ---
--- Zitat von: Britta2 am 03.09.2020 18:44 ---
[...]
Ärztliche Schweigepflicht ist bei uns ebenso ein Witz wie Datenschutz.
Wieso genügt ein von einem Hausarzt ausgestelltes Attest nicht? Der Arbeitgeber sammelt doch sämtliche Krankenscheine in der Personalakte, kann somit bis auf die einzelnen Diagnoseschlüssel ohnehin nachvollziehen. Das Alter und Geburtsdatum sind ebenso bekannt und stehen in der Akte.
[...]


--- End quote ---


* Darüber, ob Informationen über Krankheitstage in der Personalakte zulässig sind, sagen Quellen in Internet sehr unterschiedliches aus, jedoch ist die Tendenz wohl eher dahingehend, dass dies nicht zulässig ist.
* Die AU-Bescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitgeber) enthält die Diagnoseschlüssel nicht, nur die Ausfertigungen für die Krankenversicherung und den Versicherten enthalten die Schlüssel.
Bitte darauf achten, dass Du die richtige Ausfertigung aushändigst.
--- End quote ---

Geschriebene Worte sind oft nichts weiter als geschriebene Worte.
Ich habe nur noch knapp 2 Jahre bis zur ABSCHLAGSFREIEN (Alters- und VBL-Rente). Bis auf einen einzigen früheren Mitarbeiter schmissen alle per 60. Geburtstag vorzeitig hin. Vor ca 3 Jahren sollte mir die Eigenkündigung bzw Auflösung schmackhaft gemacht werden. Dumm nur, dass jener Entsandte es 20 Jahre lang zuvor als Zumutung sah zurück zu grüssen. Sterbezimmer folgte. Inklusive Zugriffe auf Daten und Ordner im Stahlschrank. Zermürbung. Genau darum reagiere ich so empfindlich, wenn @Spid hier schreibt, wie man gewohnheitsmässig Leute zur Eigenkündigung überredet.
Im TV gabs mal eine Reportage zum Thema, abgesetzt direkt nach der 2. Folge.
Natürlich darf man Nachweise für erledigte Tätigkeiten ebenso wenig sichern wie Nachweise für Unregelmäßigkeiten. Im Archiv gibts zweite Personalakten, die man selbst nicht einsehen darf und deren einziger Zweck das Sammeln von Belegen zur notfalls verhaltensbedingten Kündigung einzelner Leute ist (so die direkte Info zu mir vor Jahren!).
Bekommt man dann doch nicht das Gewünschte oder erreicht man trotz aller Versuche nicht die gewünschte Reaktion, dann wird die nächste Möglichkeit versucht.
Corona ist perfekt geeignet. Ich möchte lediglich in Ruhe arbeiten und gesund bleiben. Also widersetze ich mich schon wieder "den Interessen des AG". Wenn das Schule machen täte, tun das künftig womöglich auch Andere. Das geht doch nicht.
Bezüglich Patientendaten soll es auch Bereiche im ÖD geben, wo mit Patientendaten gearbeitet wird ... Ich bin nicht in der Buchhaltung. Und ja, ich habe stets die richtige Kopie der Atteste vorgelegt. Offizielle Kenntnis der einzelnen Diagnosen sollte die Personalstelle somit nicht haben. Aber sie heften ab und heben auf. Diese eine gefüllte Akte kenne ich. Ob mittlerweile die alten Abmahnungen wegen u.a. zuvieler Überstunden (für die ich nie eine Bezahlung beantragte) aus der Akte entfernt wurden, ist mir schon lange egal.

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