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Corona - Homeoffice
Britta2:
Nette Anekdote mal am Rande: Homeoffice darf bei uns weiterhin nicht einfach jeder aus den vielen Büros mache.
Aber die monatlichen Gezügescheine werden von der Personalverwaltung in Homeoffce eingetütet. Datenschutz?
Am Familien-Küchentisch die monatlichen Gehaltsabrechnungen in die Briefumschläge tun ... Ich hätte es nicht für möglich gehalten, hätte ich auf Anfrage diese Aussage nicht schriftlich selbst von dort erhalten. Ich sag dazu nix mehr. Aber koscher kann das mMn nicht sein.
Kryne:
--- Zitat von: Dakmer am 20.01.2021 10:30 ---Eine gesetzliche Verpflichtung zum Homeoffice würde ja bedeuten, der Arbeitgeber müsste Laptops und Diensthandys anschaffen. Woher sollen plötzlich die finanziellen Mittel kommen?
Bei uns ist Homeoffice teilweise mit Technik und teilweise mit Papier und Stift. Ich bin in der Gruppe Papier und Stift. ;-( Das wird sich auch nicht ändern, bloß weil es ein Gesetz gibt.
Es gibt sogar Doppelbesetzungen in Büros.
Buchstaben auf Papier garantieren nicht praktische Umsetzung. :'( Ich mache mir da keine Hoffnungen auf modernes Arbeiten.
--- End quote ---
Hat die Lufthansa nicht gerade erst mal wieder Milliarden Hilfen wegen Corona bekommen ?
Wie viele Arbeitnehmer hat der öffentliche Dienst ? 3 Millionen ca. ? Also ich sage bewusst der ÖD im gesamten. Ziehen wir davon mal 1 Millionen ab, für die kein Homeoffice in Frage kommt bzw. die keinen Laptop/Handy brauchen, weil sie auf Bauhöfen o.ä. handwerklich arbeiten oder ähnliches. Vermutlich sind das mehr, aber gehen wir mal davon aus.
Dann gibt's noch einige die schon einen Laptop oder Bootstick fürs mobile Arbeiten haben. Das werden in der Masse aber nicht so super viele sein.
Also sagen wir mal 2 Millionen bräuchten einen Laptop. Nehmen wir nen günstigen aber brauchbaren Office Laptop, sind wir bei ca. 800€. Wären wir bei 1,6 Milliarden. Das dürfte bei den Coronahilfen eigentlich untergehen.
Ja natürlich wird der Bund keine Laptops für Kommunen kaufen etc. etc. blabla...
Und wer sagt, dass Laptops gestellt werden müssen ? Ich fände es schon ausreichend den AN die Wahl zu lassen ins Büro zu gehen oder eigene Hardware zu nutzen mit einem Bootstick oder einer Software Lösung.
Ich würde meinen privaten PC zur Verfügung stellen. Da hätte ich wenigstens zwei Bildschirme und eine gescheite Maus + Tastatur und nicht den elenden Rotz den ich im Büro stehen habe.
Dakmer:
Ich stelle da die Beweglichkeit von Behörden in Frage. Wer sich nicht kümmert, der bekommt nix.
Wir sind seit Mitte März im "Homeoffice". Na ja, ich habe in meinem Home eine Art Office. Ich habe Stifte und Zettel und kann Papierakten bearbeiten, soweit welche da sind. Das ist nicht gerade ein modernes Büro.
Ab Ende 2021 soll die eAkte eingeführt sein und ich bin mir sicher, dass das nichts wird.
Es wurden in den letzten 10 Monaten nicht viele Laptops angeschafft, sodass ich das Gefühl habe, niemand tut was.
Klar werden Millionen/Milliarden in die Lufthana und andere große Firmen gesteckt, weil die jammern. Die Behörden verlassen sich eher drauf, dass sich die Mitarbeiter etwas einfallen lassen und kreativ werden, was ja auch funktioniert.
Und nein, ich darf aus Datenschutzgründen meine private Technik nicht nutzen.
Irgendwann, in weiter Ferne, wenn ich wahrscheinlich schon in Rente bin, gibt es echtes Homeoffice. :-\
Schmitti:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 20.01.2021 09:03 ---Es geht ja darum dass der AG Homeoffice verpflichtend anbieten muss wo es möglich ist. Dieses "möglich" wird sicher in der Verordnung konkretisiert werden.
--- End quote ---
Oder auch nicht, Artikel auf LTO.de:
--- Zitat ---Das eigentliche Herzstück der Verordnung ist aber weiterhin in § 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV geregelt. Hier stimmen erster Entwurf und zu verabschiedende Fassung überein. Diese Regelung sieht vor, "den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Was "zwingende betriebsnotwendige Gründe" sein sollen, lässt der Entwurf hingegen offen.
Wird hiergegen verstoßen, sollen die Ämter für Arbeitsschutz die Tätigkeit im Betrieb gem. § 22 ArbSchG untersagen; Arbeitgeber haben sich zudem zu dem Vorliegen einer Homeoffice-Tätigkeit entgegenstehender zwingender betrieblicher Gründe auf Aufforderung bei einer Prüfung durch die Behörden zu erklären.
In der Begründung findet sich zudem ein weiterer interessanter Hinweis: Ein subjektives Klagerecht von Beschäftigten solle, wie im Arbeitsschutzrecht üblich, nicht mit der Einführung der Homeoffice-Regelung verbunden sein. Der betroffene Arbeitnehmer solle sich an die Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträger wenden, führt die Begründung der Verordnung weiter aus.
--- End quote ---
Diese "Homeoffice-Verordnung" wird am Ende sowohl auf die Arbeitswelt als auch auf die Pandemieentwicklung den gleichen Einfluss haben, wie die Satzung der Volkshochschule Buxtehude.
WasDennNun:
--- Zitat von: Eleon am 20.01.2021 08:50 ---Allerdings fehlen oftmals die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten.
--- End quote ---
Tkja der öD ist halt vielfältig, von Versagern und Looser Ämter bis zu moderne Strukturen.
Bei uns wurden am Anfang der Pandemie flugs 1000 Laptops besorgt und verteilt.
Die VPN karten haben bisserl länger gebraucht, sind aber auch da.
HomeOffice wird nicht angeordnet, aber alle können wie sie wollen arbeiten, nur zu zweit in einem Büro wird "verboten".
Die Referatsleiter, die kein HomeOffice mögen, wurden die Flügel gestutzt.
inzwischen haben 95% der RL die HO als Teufelswerk angesehen haben eine 180 Grad Wende vollzogen.
Fazit: wenn man will dann geht es auch.
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