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Corona - Homeoffice
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 25.01.2021 08:27 ---Dann ist die „moderne Arbeitswelt“ also wieder eine, in der Kinder mit ihren kleinen Händen Störungen an laufenden Maschinen beseitigen?
--- End quote ---
Mein Kontext ging ausschließlich um die Möglichkeiten von Zuhause zu arbeiten, ohne die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung oder ähnlicher Regelungen erfüllen zu müssen, da diese aus meiner Sicht zumindest teilweise aus der Zeit gefallen sind. Eine bestimmte Mindest-Raumhöhe, ein abgegrenzter Arbeitsplatz oder ein fest definiertes Beleuchtungsniveau sind zweckmäßige Bestimmungen für den Büroarbeitsplatz im Büro.
Im Homeoffice sollten diese Punkte jedoch zur Disposition durch den Betroffenen gestellt werden können.
Hier muss ein am Büro orientiertes Regelungswerk flexibler werden.
Spid:
Warum? Wird man irgendwie weniger in seiner Gesundheit geschädigt, weil man einer gesundheitsgefährdenden Umgebung zu Hause ausgesetzt ist?
Dienstbeflissen:
Wenn man davon ausgeht, dass die Missachtung vieler Regeln des Arbeitsschutzes insb. bei Bildschirmarbeitsplätzen direkt eine gesundheitsgefährdende Umgebung hervorruft, ja.
Zuhause ist die Flexibilität viel größer. Man kann sich leicht mal umsetzten, durch die gegen laufen usw. Hier die gleichen Regeln wie in einem Büro in dem meist ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht einzufordern wird dem einfach nicht gerecht.
Die Regelungen hat das mobile Arbeiten noch nicht richtig auf dem Zettel und wird aber sicher auch noch - ich hoffe zweckmäßig - angepasst.
Spid:
Genau das wäre doch Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung: wenn sich das gleiche Maß an Gesundheitsschutz anders realisieren läßt, bspw. durch Bewegung, dann spricht ja auch nichts gegen die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes. Es ist schlicht völlig unbeachtlich, ob man "mobil" arbeitet.
WasDennNun:
Ich finde da sollte man dem MA, der zuhause arbeitet will, es selbst überlassen, ob er sich gesundheitsgefährdend verhält.
Natürlich bekommt er entsprechenden Broschüren, Schulungsvideos und das Angebot sich beraten zulassen.
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