Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona - Homeoffice
Spid:
Warum machst Du das an einen bestimmten Ort der Gesundheitsgefährdung fest?
BAT:
Also ich kann endlich wieder am Schreibtausch rauchen, wenn HO los geht. ;)Allerdings gibt die Bundes - VO hierzu ja keine neuen Vorgaben für die meisten Arbeitsplätze. ???
Dienstbeflissen:
Die Arbeitsstättenverordnung geht ja ausschließlich von Orten aus, wo der AG die Hoheit über die Ausstattung usw. hat. Entsprechend universell und wenig individuell sind die Regelungen und passen für das mobile Arbeiten Zuhause wenig, weil der AN da ganz andere Möglichkeiten hat und die vorgeschriebenen Bewegungsflächen und Zugangsbreiten eher uninteressant sind.
Spid:
Welche konkreten Regelungen in der ArbStättV meinst Du damit? Die Regelungen in der ArbStättV zur Bewegungsfläche beschränken sich bspw. auf folgende:
(1) Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.
(2) Ist dies nicht möglich, muss den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine andere ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.
Dienstbeflissen:
ASR A1.2 konkretisiert die ArbStättV dahingehend.
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