Nach massivsten Nachfragen dutzender Angestellter zur Thematik und genug ausgeübtem Druck, gibt es bei uns nun doch noch ein minimales Einlenken der "Obrigkeit", allerdings bisher im sehr sehr begrenzten Rahmen.
Es wurde ein Fragenkatalog erstellt, den jeder quasi beantworten soll:
1. Muss zum erreichen der Arbeitsstätte der ÖPNV genutzt werden ?
2. Sind mindestens 90% der Tätigkeiten theoretisch von Zuhause aus machbar ?
3. Ist es datenschutzrechtlich möglich diese Tätigkeiten von Zuhause zu erledigen ? (
Anmerkung von mir: Wie soll das der einzelne Sachbearbeiter beurteilen !? Das hängt ja wohl mal stark von der technischen Umsetzung ab und dafür zu sorgen, dass dies im ausreichenden Rahmen geschieht ist ja wohl nicht Aufgabe des einzelnen Sachbearbeiters...)
4. Wird der Kontakt auf der Arbeit dadurch wesentlich reduziert ?
5. Sprechen weitere Gründe wie z.B. Erleichterung der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen für das mobile Arbeiten ?
Wer nun alle diese Fragen mit Ja beantworten kann, der darf sich auf die Möglichkeit des mobilen Arbeitens bewerben.