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Krankmeldung ab wann AU (in Verbindung mit Wochenende)?

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Kaiser80:
Dann bin ich einer von den seltenen. Wenn dem kein ausdrücklicher ärztlicher Rat engegensteht ich mich nicht AU "fühle" geh ich selbstverständlich. 

Warumdendas:
Wenn das allgemeingültig selbstverständlich wäre kann man sich die
--- Zitat von: Kaiser80 am 07.09.2020 11:39 ---
Dazu gibt's doch bestimmt ne Mitgliederbefragung von Ver.di (oder Ratiopharm) ?

--- End quote ---

sparen.

Kryne:

--- Zitat von: WasDennNun am 07.09.2020 11:36 ---
--- Zitat von: Kryne am 07.09.2020 10:36 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 07.09.2020 07:10 ---...das gilt nicht nur für Einzelne sondern generell für jeden AN...die AG´s verzichten nur aus Praktikabilitätsgründen darauf...

--- End quote ---

Der AG wäre ja auch ziemlich blöd sowas zu verlangen.

Wenn ich mal Migräne habe, dann falle ich einen Tag aus. Wenn ich deshalb zum Arzt gehe, dann schreibt der mich eine Woche krank. Was ist jetzt besser für den AG ?

Die Ärzte die ich kenne, schreiben eigentlich fast alle nur Wochenweise krank, ganz egal wegen was man dort auftaucht.

--- End quote ---
So, so,
wenn du eine Woche AU geschrieben bist, aber nach einem Tag wieder Arbeitsfähig bist, dann bleibst du also illegal die Woche zu Hause.

Aber natürlich hast du Recht, dass es für den AG nur in den Fällen sinnvoll ist ab dem ersten Tag eine AU zu verlangen, wo es zu einer Häufung von Ausfällen kommt.
Denn nur so kann er irgendwann man den 42. Tag feiern und erstmal nicht weiterzahlen.

--- End quote ---

Wer sagt das ? Ich persönlich gehe ja wegen einem Tag Ausfall nicht zum Arzt.

Wenn es um die Frage geht ob AU oder nicht, wird es komplizierter. Der Arzt kennt sich besser aus mit Gesundheitsfragen und wenn er mir Rät mich nach Besserung der Symptome noch ein paar Tage länger auszukurieren, dann sollte ich diesen ärztlichen Rat auch annehmen.

Je nach Krankheitsbild gibt es auch Infektionen, die noch ansteckend sein können, obwohl man keine Symptome mehr aufweist oder gar nie hatte.

Nur weil man selbst sich gesund fühlt, heißt das ja nicht, dass man auch Arbeiten gehen kann / sollte.

Gibt ja auch oft genug Leistungssportler die nach einer Grippe oder vermeintlichen Erkältung denken sie wären wieder fit und dann zwei Wochen später mit einer Herzmuskelentzündung tot umfallen, obwohl sie dachten sie wären wieder Gesund.


Der AG ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch verpflichtet nach dem AN zu sehen, wenn dieser trotz länger prognostizierter Krankheit frühzeitig wieder kommt. Der AG muss hier sicherstellen, dass der AN weder sich noch sonstige Personen gefährdet. Für den AG ist das alleine schon fast unmöglich, denn der AN muss nicht mitteilen was er überhaupt hatte, noch welche Symptome er hatte oder warum er frühzeitig entgegen der ärztlichen Prognose nun doch wieder denkt arbeiten zu können.


Soweit die Theorie.

In der Praxis bleiben 99% 5 Tage daheim, wenn sie vom Arzt 5 Tage krankgeschrieben werden.

Warumdendas:
Wie sagte schon Lothar Mattäus: "Währe, währe Fahrradkette"
Ich sage 85% bleiben 5 Tage obwohl sie nach 1-3 Tagen genesen sind.

was_guckst_du:
...in meiner Behörde arbeiten ca 1.400 Beschäftigte...ich kenne keinen einzigen Fall, wo jemand mit noch gültiger AU sich selbst wieder arbeitsfähig erklärt hätte...

...ich denke auch nicht, dass ein solches Verhalten im Sinne des AG wäre, der dass dann auch noch überprüfen (lassen) muss und gleichzeitig noch die Gefahr besteht, dass andere im Umfeld auch erkranken oder in Folge laienhaft selbstdiagnostizierter Arbeitsfähigkeit weitere Dinge geschehen, die mit Risiko behaftet sind...


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