Jahressonderzahlung

Begonnen von Sonnenblume2019, 08.09.2020 19:34

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Sonnenblume2019

Hallo
Sehr gern würde ich mich als Pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung bewerben.  Seit 2019  arbeite ich bei einem freien Träger der nach den TVÖD SUE bezahlt (Gelder kommen von der Kommune). Besteht die Möglichkeit bei einem Arbeitsbeginn ab 1.11.2020 eine Sonderjahreszahlung zu erhalten?
THX

Lars73

Bei Arbeitsbeginn zum 1.11.2020 bekommt man eine Jahressonderzahlung in Höhe von 2/12 der Jahressonderzahlung die man bekommen würde, wenn man das ganze Jahr tätig gewesen wäre.

systerz

Hallo zusammen,
wie hoch ist denn die Jahressonderzahlung VKA West für 2020 ?
Sind das noch die 70,28% in EG 9-12 ? War da nicht eine Erhöhung um die Entgeltsteigerung vorgesehen ?
Danke für eine kurze Antwort

Spid

70,28% für E9a-E12; eine E9 gibt es schon lange nicht mehr; die JSZ errechnet sich aus dem (gesteigerten) Entgelt. Der Bemessungssatz ist übrigens expressis verbis in §20 Abs. 2 TVÖD genannt...

systerz

Danke für die Info. Ist es zu erwarten, dass die Jahressonderzahlung im Rahmen der jetzigen Tarifrunde steigt ?
Immerhin gab es für diese Entgeltgruppen 9a bis 12 mal 80%....

Pseudonym

Zitat von: systerz am 27.09.2020 12:05
Danke für die Info. Ist es zu erwarten, dass die Jahressonderzahlung im Rahmen der jetzigen Tarifrunde steigt ?
Immerhin gab es für diese Entgeltgruppen 9a bis 12 mal 80%....
Das kann ich mir nicht vorstellen. Und selbst wenn, sparen sie es beim Entgelt wieder ein.

Saggse

Zitat von: systerz am 27.09.2020 12:05
Danke für die Info. Ist es zu erwarten, dass die Jahressonderzahlung im Rahmen der jetzigen Tarifrunde steigt ?
Immerhin gab es für diese Entgeltgruppen 9a bis 12 mal 80%....
Warum sind eigentlich alle so scharf auf die Jahressonderzahlung? Verglichen mit einer gleichmäßigen Umlage (1/12 der JSZ auf das monatliche Entgelt) hat die für den Arbeitnehmer doch eigentlich nur Nachteile oder sehe ich da was falsch?

WasDennNun

Zitat von: Saggse am 28.09.2020 09:40
Warum sind eigentlich alle so scharf auf die Jahressonderzahlung? Verglichen mit einer gleichmäßigen Umlage (1/12 der JSZ auf das monatliche Entgelt) hat die für den Arbeitnehmer doch eigentlich nur Nachteile oder sehe ich da was falsch?
Ja,
der normale Arbeitnehmer wird dann keine Weihnachtsgeschenke mehr vom "Weihnachtsgeld" kaufen können.

BAT

Mag nicht für viele AN im öD zutreffen, aber zudem hat die JSZ noch den Nachteil, daß diese im Gegensatz zum Weihnachtsgeld pfändbar ist. Hier wäre nur eine kleine redaktionelle Änderung nötig.

Ramirez

Zitat von: Saggse am 28.09.2020 09:40
Warum sind eigentlich alle so scharf auf die Jahressonderzahlung? Verglichen mit einer gleichmäßigen Umlage (1/12 der JSZ auf das monatliche Entgelt) hat die für den Arbeitnehmer doch eigentlich nur Nachteile oder sehe ich da was falsch?
Die JSZ ist eine Art betreutes Zwangssparen, das schaffen viele über das  Jahr nicht selbst.

Spid

Dann soll man lieber Sparfächer in Kneipen fördern.

Kaiser80

Zitat von: Spid am 28.09.2020 18:36
Dann soll man lieber Sparfächer in Kneipen fördern.
Warum "dann?" Dies sollte man generell!

stefan77

Zitat von: Saggse am 28.09.2020 09:40
Zitat von: systerz am 27.09.2020 12:05
Danke für die Info. Ist es zu erwarten, dass die Jahressonderzahlung im Rahmen der jetzigen Tarifrunde steigt ?
Immerhin gab es für diese Entgeltgruppen 9a bis 12 mal 80%....
Warum sind eigentlich alle so scharf auf die Jahressonderzahlung? Verglichen mit einer gleichmäßigen Umlage (1/12 der JSZ auf das monatliche Entgelt) hat die für den Arbeitnehmer doch eigentlich nur Nachteile oder sehe ich da was falsch?

Einmalzahlungen haben eigentlich keine großen Nachteile für Arbeitnehmer.
Es wird häufig behauptet, dass dann höhere Steuern anfallen. Aber wenn man es monatlich auszahlen würde, wäre die Steuerbelastung fast identisch. Und spätestens mit der Steuererklärung ist es dann eh egal.

WasDennNun

Zitat von: stefan77 am 29.09.2020 09:28
Einmalzahlungen haben eigentlich keine großen Nachteile für Arbeitnehmer.
Der klare Nachteil ist, dass man dieses Geld (bzw. den jährlichen Anteil davon) nicht bekommt, wenn man ausscheidet.
Deswegen gewinnt monetär der AG immer bei Einmalzahlungen.

stefan77

Zitat von: WasDennNun am 29.09.2020 09:45
Zitat von: stefan77 am 29.09.2020 09:28
Einmalzahlungen haben eigentlich keine großen Nachteile für Arbeitnehmer.
Der klare Nachteil ist, dass man dieses Geld (bzw. den jährlichen Anteil davon) nicht bekommt, wenn man ausscheidet.
Deswegen gewinnt monetär der AG immer bei Einmalzahlungen.

Das stimmt natürlich!
Ich dachte, es wäre ein pauschale Aussage bezüglich Steuern usw.

Beim Ausscheiden vor dem 01.12. gewinnt tatsächlich immer der AG