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Passbild mit oder ohne Kopftuch?

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Organisator:

--- Zitat von: carriegross am 17.09.2020 22:07 ---@Organisator hat leider nicht Recht mit seinen Ausfuhrungen.

--- End quote ---

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - inwieweit lag ich falsch?

Organisator:

--- Zitat von: carriegross am 17.09.2020 22:07 ---Damit hast Du ja Deine Antwort gefunden und Deine Liebste kann das auf der Passbehörde zeigen. Dann werden die schon zahmer! ;-)

--- End quote ---

Davon rate ich dringend ab. Die Behörde hat korrekt auf die Voraussetzungen hingewiesen. Mit irgenwo im Internet gefundenen, falschen Informationen bei der Behörde anzukommen wäre nicht so schlau...
Ist so, als würde dir irgendjemand versuchen, deinen Job zu erklären. Kommt nicht gut an, schon gar nicht mit falschen Infos...

Thomber:
Der Sinn und Zweck einer religiös begründeten Kopfbedeckung hat nicht einmal ansatzweise etwas mit Passfotos zu tun. Außer Polizei u.ä. Behörden wird niemand den Pass sehen und somit zeigt sich die Passeigentümerin in der Öffentlichkeit auch nicht "unschicklich". 
Aber vielleicht irre ich mich auch... Gibt es schon Passfotos mit Corona-Maske?  Ich möchte ungerne sterben, nur weil ein Fotograf so scharf auf mein Gesicht ist. 

Lutz:
@Organisator

Warum sollten die Urteile veraltet und nicht mehr gültig sein? In den Verwaltungsvorschriften steht nichts, was einen Sachbearbeiter dazu bemächtigt, etwas zu verlangen.

Organisator:
Weil sich das Urteil auf eine Verwaltungsvorschrift bezieht, die in dieser Form nicht mehr existiert.

Ansonsten interpretiere ich die Verwaltungsvorschrift schon so, dass sie den Mitarbeiter der Passstelle dazu bemächtigt, etwas zu verlangen. Nämlich die Glaubhaftmachung, warum ein Kopftuch aus religiösen Gründen getragen wird / getragen werden muss.

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