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Passbild mit oder ohne Kopftuch?
was_guckst_du:
...mit nem Nudelsieb auf dem Kopf, glaubt man dir auch ohne Bescheinigung... ;D
Lutz:
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2020 13:30 ---
--- Zitat von: Lutz am 16.09.2020 13:24 ---Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
--- End quote ---
nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
--- End quote ---
Hier nach
http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/
ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.
Feidl:
Die Gerichte sind da ja ziemlich einer Meinung.
Mit Nudelsieb wird es aber wohl nichts, denn die Ernsthaftigkeit der Glaubensüberzeugung ist da doch zweifelhaft.
carriegross:
--- Zitat von: Lutz am 16.09.2020 18:31 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2020 13:30 ---
--- Zitat von: Lutz am 16.09.2020 13:24 ---Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
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nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
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Hier nach
http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/
ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.
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Damit hast Du ja Deine Antwort gefunden und Deine Liebste kann das auf der Passbehörde zeigen. Dann werden die schon zahmer! ;-) @Organisator hat leider nicht Recht mit seinen Ausfuhrungen.
Organisator:
--- Zitat von: Lutz am 16.09.2020 18:31 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2020 13:30 ---
--- Zitat von: Lutz am 16.09.2020 13:24 ---Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
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nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
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Hier nach
http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/
ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.
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Ich rege an, einen Blick in das Gesetz und die Verwaltungsvorschrift dazu zu werfen. Ein Hinweis auf irgendeinen Artikel in irgendeinem Blog, der 15 Jahre alte Rechtsprechung zitiert, kann schonmal deneben liegen.
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