Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft

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Spid:

--- Zitat von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:27 ---
--- Zitat von: Spid am 29.09.2020 21:21 ---
--- Zitat von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:16 ---
--- Zitat von: Spid am 29.09.2020 21:10 ---Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

--- End quote ---

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

--- End quote ---

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

--- End quote ---

Ich habe ein Schreiben vom Senat erhalten, dass ich in Zukunft in der S8b Stufe 2+ sein werde.

Ich hatte beim Forum Erziehertätigkeiten gelesen und dachte daher das wäre hier das richtige Forum.

Ich war definitiv in einer E Gruppe. In dem Schreiben , dass ich erhalten habe, wird sich klar auf die E9a bezogen, die in Zukunft eine S8b sein wird. Auf meinen Gehaltsnachweisen steht bis 2020 E8 und ab 2020 E9a.

--- End quote ---

Dann irrst entweder Du über den Tarifvertrag oder Dein AG über die Eingruppierung.

Isie:
Da die TE Infos zur Überleitung nach TV-L verlinkt hat, wird es wohl der TV-L sein. Was hältst du für falsch?

a3ffchen89:

--- Zitat von: Spid am 29.09.2020 21:29 ---
--- Zitat von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:27 ---
--- Zitat von: Spid am 29.09.2020 21:21 ---
--- Zitat von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:16 ---
--- Zitat von: Spid am 29.09.2020 21:10 ---Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

--- End quote ---

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

--- End quote ---

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

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Ich habe ein Schreiben vom Senat erhalten, dass ich in Zukunft in der S8b Stufe 2+ sein werde.

Ich hatte beim Forum Erziehertätigkeiten gelesen und dachte daher das wäre hier das richtige Forum.

Ich war definitiv in einer E Gruppe. In dem Schreiben , dass ich erhalten habe, wird sich klar auf die E9a bezogen, die in Zukunft eine S8b sein wird. Auf meinen Gehaltsnachweisen steht bis 2020 E8 und ab 2020 E9a.

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Dann irrst entweder Du über den Tarifvertrag oder Dein AG über die Eingruppierung.

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Ich hab Erziehungsdienst gelesen und dachte daher es wäre dieses Forum. Es geht um den TV-L

Sozialarbeiter:
Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.

Spid:

--- Zitat von: Isie am 29.09.2020 21:30 ---Da die TE Infos zur Überleitung nach TV-L verlinkt hat, wird es wohl der TV-L sein. Was hältst du für falsch?

--- End quote ---

Die TE hat auch das Unterforum TVÖD verwendet.

Die Behauptung, Erzieher an einer Schule seien Ländersache, ist außer in den genannten Ländern, in denen auch die kommunalen Aufgaben durch das Land selbst wahrgenommen werden, zumindest in dieser Pauschalität unzutreffend.

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