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Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft

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a3ffchen89:

--- Zitat von: Sozialarbeiter am 29.09.2020 21:33 ---Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.

--- End quote ---

Alle meine Kollegen und ich wurden Anfang des Jahres in die E9a eingruppiert. Weil es sich bei uns um eine Brennpunktschule handelt. Vielen Dank an alle für die Hilfe. Also scheint es so, dass man mich hier komplett falsch eingestuft hat... das finde ich schon recht heftig.

Isie:
Ich vermute, dass zuerst die Überleitung und danach die Höhergruppierung erfolgt, falls tatsächlich ab dem 01.01.2020 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde. Falls das so richtig ist - @Spid? - erfolgt die Stufenzuordnung erst nach § 29e TVÜ-L und danach nach § 17 Abs. 4 TV-L.

Spid:

--- Zitat von: Sozialarbeiter am 29.09.2020 21:33 ---Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.

--- End quote ---

Aus der E8 käme die TE in S8a. Mithin ist in der juristischen Sekunde zwischen den Jahren die Überleitung in S8a geschehen und zwar in Stufe 3. Direkt im Anschluss erfolgte dann die Höhergruppierung in S8b/3. Das Vergleichsentgelt ist zur E9a/3 zu bilden. Das zustehende Tabellenentgelt durch die Überleitung ist aber höher.

a3ffchen89:
Ganz lieben Dank an alle für die Mühen! Nach der Logik müsste ich jetzt auch im September wieder um ein Berufsjahr steigen und damit in eine höhere Stufe.

Tolle Hilfe!!!!

Isie:
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.

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