Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Spid:
--- Zitat von: Novus am 29.09.2020 22:20 ---
--- Zitat von: Spid am 29.09.2020 22:16 ---
--- Zitat von: Isie am 29.09.2020 22:10 ---Danke, Spid.
Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.
--- End quote ---
Die Versetzung an eine „Brennpunktschule“ führt ja nicht zur Höhergruppierung. Die maßgebliche Tätigkeitsänderung kann sehr wohl später stattgefunden haben.
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Erzieher - besonders schwierige Tätigkeit? In "Brennpunktschulen" wird das angewandt, auch in BW.
Bspw. (ja ich nutze die "alte" Bezeichnung) G- und E- Schulen sind die Erzieher in E9a bzw. E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, an "normalen" Schullen in E8 gewesen.
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Ob irgendein AG meint, etwas anzuwenden oder nicht anzuwenden, ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Die mindere Güte des Konzepts der „Brennpunktschule“ ist doch bereits ausgiebig diskutiert worden: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111226.msg128801.html#msg128801
Spid:
--- Zitat von: a3ffchen89 am 30.09.2020 06:48 ---
--- Zitat von: Isie am 29.09.2020 22:31 ---Ja, das nehme ich auch an. Also besteht zunächst einmal Klärungsbedarf wegen des Datums der Höhergruppierung.
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Definitiv zum 01.01.2020. Meine Gehaltsnachwese sagen es so. Dez 19 E8, Jan 20 E9a. Es gab keine Nachverrechnungen.
Also dann werden aus 8 Jahren Berufserfahrung (jetzt 9. Berufsjahr) einfach mal so mit einigen Maßnahmen
2 Jahre Berufserfahrung?
Die Gruppe E8 und E9a haben einen identischen Stufenverlauf.
ich verstehe das offengesagt nicht und fühle mich da gerade irgendwie betrogen...
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Berufserfahrung spielt lediglich bei Einstellung eine Rolle. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab.
a3ffchen89:
Lieben Dank für die Antworten. Auch wenn ich leichte Ernüchterung verspüre...
So wie ich es verstehe ist es so:
Ich müsste jetzt in der Gruppe S8b Stufe 3 1. Jahr sein, korrekt?
Spid:
Ja.
Isie:
Es geht nicht darum, ab wann du das Entgelt nach EG 9a bekommen hast, sondern ab wann du tariflich eingruppiert warst. Erkundige dich am besten mal, warum du erst ab 01.01.2020 das Entgelt nach EG 9a bekommen hast, obwohl du bereits seit dem 01.12.2019 an der Schule bist. Oder hast du eine Mitteilung erhalten, dass dir erst ab dem 01.01.20 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde?
Die neue Entgeltgruppe S8b ist richtig, die Stufe 2 aber nur, wenn du aus EG 9a übergeleitet wurdest. Wenn du dagegen aus EG 8 übergeleitet würdest und erst nach der Überleitung höhergruppiert wurdest, steht dir die Stufe 3 zu, siehe Spids Beitrag dazu.
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