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Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?

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Organisator:
Verstehe ich das richtig:

Du hast dich auf eine E 11 - Stelle beworben
Du wurdest genommen
Dir wurde gesagt, dass du die neuen Aufgaben erstmal probeweise für 6 Monate übernehmen sollst
Du hast nichts schriftliches (z.B. Aufgabenübertragung dauerhaft oder befristet) dazu bekommen

Dazu noch die Bonusfrage - Wer hat dir gesagt, dass du die Aufgaben übernehmen sollst und welche Funktion hat dieses Person?

Secator:

--- Zitat von: Spid am 05.10.2020 13:15 ---Du hast es doch schon mit Dir machen lassen.

--- End quote ---

Ja klar, aufgrund Gutglaubens und Unwissenheit. Jetzt heißt es wohl ums Recht kämpfen!

Spid:
Welches Recht? Dir ist nichts übertragen worden, also gibt es auch keinen Anspruch.

Secator:

--- Zitat von: Organisator am 05.10.2020 13:17 ---Verstehe ich das richtig:

Du hast dich auf eine E 11 - Stelle beworben
Du wurdest genommen
Dir wurde gesagt, dass du die neuen Aufgaben erstmal probeweise für 6 Monate übernehmen sollst
Du hast nichts schriftliches (z.B. Aufgabenübertragung dauerhaft oder befristet) dazu bekommen

Dazu noch die Bonusfrage - Wer hat dir gesagt, dass du die Aufgaben übernehmen sollst und welche Funktion hat dieses Person?

--- End quote ---

Ja ich habe mich auf eine E11 beworben und wurde nach Bewerbungsverfahren genommen mit Wechsel der Dienststelle zum 01.01.2020.
Nein mir wurde nicht gesagt das ich die Aufgaben Probeweise für 6 Monate übernehme. Innerhalb dieser hessischen Stadtverwaltung ist der normale Weg so, ab Wechselzeitpunkt nach max. 6 Monate erfolgte die Höhergruppierung. Bisher gab das auch noch nie Probleme, jetzt das erste Mal...

Spid:
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch darauf, daß einem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Eine Tätigkeit, die nicht übertragen wurde, muß man allerdings auch nicht ausüben.

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