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Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Kaiser80:
Alles schön und gut mit dem pragmatischen Ansatz; je nach Umstand würde ich gaaaanz vllt auch so handeln...
Als nächstes wird in der PA dann im Lohnabrechnungsprogramm zum Zeitpunkt x das Kontrollfeld E10 ggen E11 ausgetauscht und y Monate nachgezahlt. Ich freue mich jatzt schon auf die Nachfrage des TE zur Stufe bzw. Stufenlaufzeit... Da wird doch garantiert erneut versagt oder verarscht
Spid:
--- Zitat von: Secator am 06.10.2020 10:35 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 06.10.2020 10:20 ---Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!
Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).
Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.
--- End quote ---
Ich bin ganz bei dir und den §37 habe ich jetzt auch im Hinterkopf. Gibt es für den AG denn keine legale Möglichkeit diese "Erprobungszeit" zu verlängern?
Alternativ habe ich schon überlegt den Spieß umzudrehen und mir praktisch vom AG erklären zu lassen worauf er sich bei seiner Formulierung stützt, mit der Bitte um Nachweiserbringung damit ich das nachlesen/nachvollziehen kann.
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Er hat ja schon keine legale Möglichkeit für die Erprobungszeit gewählt - damit fängt es ja an. Es gibt klare tarifliche Regelungen dazu, der AG hat sich dazu entschieden, keine davon anzuwenden und tarifwidrig das unabhängig vom Erfolg zustehende höhere Entgelt von eben diesem abhängig zu machen - möglicherweise um dieses zunächst einzusparen. Das ist ein eingetretener Vermögensschaden zu Deinen Lasten - und erfüllt die objektiven TBM des Betrugs. Tritt der Wille zum Einsparen hinzu, ist auch das subjektive TBM erfüllt. Du könntest also mit einer Strafanzeige leicht veranlassen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft Akten und Computer aus dem Rathaus tragen.
Saggse:
--- Zitat von: Spid am 06.10.2020 10:51 ---Du könntest also mit einer Strafanzeige leicht veranlassen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft Akten und Computer aus dem Rathaus tragen.
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Vorausgesetzt, der Staatsanwalt, auf dessen Tisch das landet, hat bissel mehr Plan als der Arbeitgeber... ;-)
shenja:
Mal ganz davon ab, dass das tatsächlich nicht korrekt gelaufen ist, könnte ich mir vorstellen, dass der AG das trotzdem durchzieht und wenn jetzt dagegen beim AG vorgegangen wird, wird er die neue Probezeit nicht bestehen. Es bliebe dann tatsächlich nur der Klageweg der doch relativ lang ist.
Begucken muss er sich bei seinem AG dann auch nix mehr. Das ist doch das große Problem im öD. Ich könnte da Romane drüber schreiben.
Spid:
Welche "neue Probezeit"?
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