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Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?

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Spid:
Der 01.07. ist ein Zeitpunkt, der in der Vergangenheit liegt.

Secator:

--- Zitat von: Spid am 06.10.2020 10:13 ---Der 01.07. ist ein Zeitpunkt, der in der Vergangenheit liegt.

--- End quote ---


--- Zitat von: Saggse am 06.10.2020 10:11 ---
--- Zitat von: Secator am 06.10.2020 09:41 ---"In Ihrer derzeitigen Eingruppierung nach E10 tritt vorerst keine Änderung ein. Sie werden ab dem 01.01.2020 im Rahmen Ihrer Einarbeitung und Bewährung für 6 Monate auf Erprobung mit Aufgaben nach E11 betraut. nach erfolgreicher Erprobungszeit erhalten Sie dann rückwirkend zum 01.01.2020 das Entgelt der E11..."

--- End quote ---
Spannendes Konstrukt. Keine Ahnung, ob das rechtlich "sauber" ist (vermutlich nicht), aber mir fällt auf, dass das Entgelt rückwirkend gezahlt werden soll. Spricht also irgendwas dagegen, einfach abzuwarten, ob man die "Probezeit" übersteht und dann das Geld kriegt? Wenn man es nicht kriegt, kann man sich ja immer noch streiten...

--- End quote ---

Wie gesagt, ich habe schon den TVÖD hoch und runter gelesen, ich finde nichts worauf sich dieser Passus stützt.

Kaiser80:
Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!

Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).

Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.

Secator:

--- Zitat von: Kaiser80 am 06.10.2020 10:20 ---Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!

Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).

Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.

--- End quote ---

Ich bin ganz bei dir und den §37 habe ich jetzt auch im Hinterkopf. Gibt es für den AG denn keine legale Möglichkeit diese "Erprobungszeit" zu verlängern?

Alternativ habe ich schon überlegt den Spieß umzudrehen und mir praktisch vom AG erklären zu lassen worauf er sich bei seiner Formulierung stützt, mit der Bitte um Nachweiserbringung damit ich das nachlesen/nachvollziehen kann.



Saggse:

--- Zitat von: Secator am 06.10.2020 10:19 ---Wie gesagt, ich habe schon den TVÖD hoch und runter gelesen, ich finde nichts worauf sich dieser Passus stützt.

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Wenn Spid sagt, dass das tarifwidrig ist, dann kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass das stimmt, und das erklärt dann auch, warum man im TVÖD nichts dazu findet.

Ich bin da eher der Pragmatiker und sehe, dass sich der Arbeitgeber da schriftlich festgelegt hat, das EG11-Entgelt bei "bestandener Probezeit" rückwirkend zu bezahlen. Abgesehen von dem guten Gefühl, was man möglicherweise entwickeln könnte, nachdem man seinen Arbeitgeber in Grund und Boden geklagt hat, sehe ich jetzt keine unmittelbaren Einbußen, das Verstreichen der "verlängerten Probezeit" einfach mal abzuwarten und zu sehen, was dann passiert. (Ich unterstelle, dass grundsätzlich der Wunsch besteht, entgegen Spids Empfehlung weiter für den AG tätig zu sein - vorzugsweise mit Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in EG11 führen - und dass davon auszugehen ist, dass man die "Probezeit" auch bei einer Verlängerung "übersteht".)

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