Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Überleitung E9k in E9a dann in S Tabelle (ich komm nicht mehr mit)
Spid:
Also ist sie seit dem 01.01.20 in S8b/3. Die Umstellung fand bereits statt. Der AG betrügt.
Isie:
Die technische Umsetzung ist offensichtlich noch nicht erfolgt. Deine Frau sollte bei der Bezügestelle nachfragen, wann die technische Umsetzung erfolgt. Eine Anwendung der Ausschlussfrist durch den Arbeitgeber halte ich mit hoher Wahrscheinlichkeit für rechtsmissbräuchlich.
Spid:
Nein, wäre sie nicht. Warum sollte das so sein? Deshalb ist er ja auch ein Betrüger.
Isie:
Quatsch.
Wenn dem Arbeitgeber bewusst ist, dass er falsch zahlt, ist die Berufung auf die Ausschlussfrist unzulässige Rechtsausübung.
Spid:
Nein, das ist Unfug - siehe auch Litschen im Haufe. Weder ein grob fahrlässiges oder gar bewusstes Hinwegsetzen über den Tarifvertrag noch ein Verschulden bei deliktischen Ansprüchen auf Schadensersatz macht die Berufung auf die Ausschlußfrist unwirksam. Es müßte Täuschung hinzutreten, der AG müßte also durch die Gehaltsmitteilung vortäuschen, richtig zu zahlen, es aber tatsächlich nicht tun. Das liegt hier aber eben gerade nicht vor.
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