Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Überleitung E9k in E9a dann in S Tabelle (ich komm nicht mehr mit)

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Isie:
Die Kommentierung von Litschen kenne ich nicht. In mir bekannten Kommentierungen zu § 70 BAT wird die Rechtsprechung des BAG zitiert. Ich halte wie gesagt die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass die Berufung auf die Ausschlussfrist unzulässige Rechtsausübung wäre. Trotzdem wäre es ratsam, schriftlich Anspruch auf die Nachzahlung zu S8b/3 zu erheben. Aber zunächst würde ich nachfragen, wann mit der technischen Umsetzung zu rechnen ist.

Schaladiundschalado:
Also fasse ich mal zusammen

Umstellung von E9 2 auf E9A 3 waren netto ca. 87 Euro mehr (das war also richtig !?)

nun fehlt noch die Umstellung von E9A Stufe 3 auf S8b Stufe 3 

S8b Stufe 3 bedeutet dann laut Rechner also 2101.57 €   Bedeutes 24 Euro mehr seit Januar 2020

Isie:
Hat deine Frau eine Entgeltgruppenzulage bekommen?

Schaladiundschalado:
Was ist das ? oder wo sehe ich das ?

also wie gesagt sie bekommt seit Januar 2090,86

Isie:
Der Nettolohn ist zum Vergleichen nicht geeignet. Schau mal in der Gehaltsmitteilung nach dem Tabellenentgelt und ob dort noch eine Zulage steht.

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