Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Teilzeit an zwei Tagen
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 13.10.2020 16:39 ---Wo wäre eine Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage vereinbart? Das widerspricht der Sachverhaltsschilderung.
--- End quote ---
Meinetwegen kannst du dass so sehen
--- Zitat von: Vagabundo am 13.10.2020 15:13 ---1.Der Arbeitnehmer ist Dienstag krank. -> Arbeitszeitkonto werden 3,2 Stunden gutgeschrieben
--- End quote ---
Da die SV inkonsistent / fehlerhaft ist und ich eher glaube, dass da was durchainandergeworfen wird und es ja keinerlei AV vertragliche Regelung gibt ...
interpretieren ich den SV so, wie ich es geschildert habe.
SV: AN darf an zwei Tagen in der Woche seine 16h leisten, er hat aber keine Vereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Mo/Di.
Das ist ja etwas was du nicht kannst, willst oder machst. Da du dich ja lieber mit Kommentaren darüber auslässt das eine unvollständige SV zu lasten des TE geht.
Spid:
Die Vereinbarung ist gegeben. Was nicht gegeben ist, ist die Fähigkeit des AG, die Arbeitszeit korrekt zu erfassen.
Texter:
--- Zitat von: Spid am 13.10.2020 16:46 ---§5 Abs. 1 Satz 1 EFZG
--- End quote ---
Danke! Hast Du auch eine Fundstelle in einem Kommentar?
AndreasG:
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten:
1. Die Wochenarbeitszeit verteilt sich auf 2 Tage.
Dann hat der Mitarbeiter auch entsprechend weniger Urlaubstage, bekommt aber auch wenn er an einem dieser Tage krank ist 8 Stunden ausgeglichen. Erkrankt er an den Tagen an denen er nicht arbeitet bekommt er dafür auch nichts. Fällt ein Feiertag auf den Tag an dem er arbeitet hat das keine Auswirkungen auf das Stundenkonto.
Krankmeldung ist nur für die Tage notwendig an denen gearbeitet wird.
2. Die Wochenarbeitszeit verteilt sich auf 5 Tage es wurde allerdings vereinbar dass er jede Woche an 2 Tagen Stunden aufbauen und an den 3 anderen Tagen abbauen kann.
Dann bekommt er an je Tag Krank an einem Werktag tatsächlich nur 16/5 Stunden gutgeschrieben.
Genau so auch bei einem Feiertag. Fällt der Feiertag auf einen Tag an dem er gearbeitet hätte gehen die Stunden ins Minus. Bei einem Tag der frei wäre ins Plus.
Krankmeldung ist immer notwendig da man ansonsten ggf. Überstundenabbau verschenkt.
Spid:
--- Zitat von: Texter am 13.10.2020 17:03 ---
--- Zitat von: Spid am 13.10.2020 16:46 ---§5 Abs. 1 Satz 1 EFZG
--- End quote ---
Danke! Hast Du auch eine Fundstelle in einem Kommentar?
--- End quote ---
U.a. Hock in Haufe
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version