Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Darf ich auch Tochter anmelden?
AndreasG:
Letztlich egal.
Das Vorgehen bezüglich der Meldung deiner Tochter ist korrekt.
Das damals bei der Meldung der Jungs nicht korrekt vorgegangen wurde hat damit nichts zu tun.
Vielleicht hat der Abteilungsleiter zwischenzeitlich seine Sachbearbeiter nochmal darauf hingewiesen sich an die Vorschriften zu halten. Wer weis.
Aus dem falschen Vorgehen in der Vergangenheit kann man allerdings keinen Anspruch ableiten das erneut falsch vorgegangen wird.
Lizbeth:
Das meint ich ja. Kam vielleicht nicht so rüber!? Damals wars falsch und es gab und gibt auch keine rechtliche Handhabe dafür, dass es damals korrekt war?
AndreasG:
Ja.
Das Vorzeigen des Personalausweises einer anderen Person berechtigt definitiv nicht dazu eine Anmeldung im Namen der anderen Person durchzuführen noch zu irgendeiner anderen wie auch immer gearteten Willenserklärung im Namen der anderen Person.
Dazu ist zwingend eine Vollmacht nötig.
Warum der Sachbearbeiter das damals gemacht hat... darüber kann man nur spekulieren. Korrekt war es nicht.
gerzeb:
Wo ist das Problem? Dann soll die Tochter eine Vollmacht schreiben, abfotografieren und per Whatsapp, E-Mail oder sonst was senden. Das Foto wird dann ausgedruckt und die Diskussion ist beendet. Kann doch so schwer nicht sein...
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 15.10.2020 18:59 ---Hängt vielleicht vom Einwohnermeldeamt und der Nase, die da sitzt ab?
--- End quote ---
:)
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