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Erforderliche Unterlagen bei Einstellung

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Kaiser80:
Dieses AV oder eines im öD?

Mir fiel da Bundeskinderschutzgesetz in Bezug auf öffentliche Kinder- und Jugendhilfe ein=Tätigkeitsausschluss für einschlägig Vorbestrafte; nachweis nür über erweitertes Führungszeugnis. Oder hab ich deine Frage falsch verstanden?

AndreasG:

--- Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:58 ---Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

--- End quote ---

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Kaiser80:

--- Zitat von: AndreasG am 27.10.2020 11:14 ---
--- Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:58 ---Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

--- End quote ---

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

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Nicht geeignet würde ich auch so sehen, dennoch dürfte/könnte man ein AV Begründen...

Spid:

--- Zitat von: AndreasG am 27.10.2020 11:14 ---
--- Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:58 ---Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

--- End quote ---

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

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Die Anforderungen, anhand derer jemand geeignet oder ungeeignet ist, ergeben sich im öD doch aus dem Anforderungsprofil, das allein zur Personalauswahl herangezogen werden darf. Wenn man die Unbestraftheit allgemein oder die Unbestraftheit hinsichtlich bestimmter Delikte nicht ins Anforderungsprofil schreibt, darf sie bei der Personalauswahl auch nicht berücksichtigt werden - oder?

Spid:

--- Zitat von: Kaiser80 am 27.10.2020 11:21 ---
--- Zitat von: AndreasG am 27.10.2020 11:14 ---
--- Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:58 ---Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

--- End quote ---

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

--- End quote ---

Nicht geeignet würde ich auch so sehen, dennoch dürfte/könnte man ein AV Begründen...

--- End quote ---

Nicht nur dürfte/könnte - man müßte, wenn es nicht im Anforderungsprofil steht!

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