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Absage wegen Qualifikationen?
Spid:
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 15:06 ---edit
Außerdem habe ich geschrieben das die Stelle als E 9C ausgeschrieben ist was wie bereits geschrieben auf dieser Seite selbst als ab Bachelor klassifiziert wird. Wenn dein Kollege genau so hochintelligent ist wie du, sollte man ja meinen das sowas nicht passiert. Wenn also Personaler im ÖD wie du nicht wissen was sie eigentlich wollen, woher soll dann jmd wie ich das wissen? Der Unterschied ist, der eine wird dafür bezahlt, und nicht zu knapp, der andere nicht. Vielleicht denkst du da mal drüber nach.
--- End quote ---
Du kannst von mir aus auch was zu Reichsflugscheiben schreiben, es wird dadurch nicht zutreffender. Genau genommen begründet der Umstand, daß Du es geschrieben hast, die widerlegbare Vermutung, das es unzutreffend ist. Dazu, daß das mit E9c und Bachelor Unsinn ist, habe ich bereits in meiner ersten Antwort hinreichend ausgeführt. Zudem bin ich auch kein Personaler, weshalb man Deinen Edit auch wie folgt zusammenfassen kann: Blubb.
Kaiser80:
--- Zitat von: FGL am 28.10.2020 15:18 ---Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?
--- End quote ---
Meine Wahrnehmung: Immer mehr "unsauber" vorgetragene Sachverhalte, selbst auf sachliche Nachfragen zum SV wird schon Pampig geantwortet und wenn dann die korrkte Antwort/Aufklärung des SV präsentiert wir, diese aber nicht zur vorgefertigten Meinung eines TE passt, dann sind alle alle ganz ganz doof!
Ist aber meine Wahrnehmung generell, nicht nur hier im Forum.
HarryHeinlein:
--- Zitat von: Organisator am 28.10.2020 15:32 ---
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 13:47 ---Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.
--- End quote ---
Es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker. Oder mit einer vergleichbaren Ausbildung.
Was vergleichbar ist, wird Dir hier keine sagen können, da nur der Arbeitgeber weiß, was er für vergleichbar hält.
Und wenn sich dann jemand bewirbt, der keine Ausbildung als Fachinformatiker hat, oder etwas, was der Arbeitgeber als vergleichbare Ausbildung ansieht, ist er raus.
Auf deinen Fall bezogen:
Du hast keine Ausbildung
--> Du bist raus.
Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.
--- End quote ---
Danke, das ist etwas womit man arbeiten und verstehen kann.
Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?
Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?
--- Zitat ---Ich schrieb nur an einer Stelle „ähnliche Qualifikation“ - nämlich als ich dies aus Deiner Frage zitiert habe und Dir mitgeteilt habe, daß dies nicht gefordert sei. Du hast hingegen nicht nur mehrfach „ähnliche Qualifikation“ verwendet, sondern mehrfach danach gefragt, was eine solche sei. Was Du nicht gefragt hast, ist, was eine vergleichbare Ausbildung sei. Da die Frage nicht gestellt wurde, habe ich sie - naheliegenderweise - auch nicht beantwortet.
--- End quote ---
Also zur Klarstellung: Weil ich aus Unwissenheit die Begriffe Qualifikation und Ausbildung Synonym verwendet habe (eine Ausbildung ist aus meiner Sicht eine Qualifikation und daher habe ich den Fehler gemacht das Synonym zu verwenden), hast du mich lediglich zitiert und den Begriff ebenfalls "falsch" verwendet obwohl für dich ersichtlich war was meine Frage war? Demnach hast du 100% Recht und ich bin blöd, damit kann ich leben. macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden und nur schnell was gesucht was du mir vorhalten konntest, was ich eher glaube und ehrlich gesagt hoffe.
Isie:
--- Zitat von: Kaiser80 am 28.10.2020 15:55 ---
--- Zitat von: FGL am 28.10.2020 15:18 ---Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?
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Meine Wahrnehmung: Immer mehr "unsauber" vorgetragene Sachverhalte, selbst auf sachliche Nachfragen zum SV wird schon Pampig geantwortet und wenn dann die korrkte Antwort/Aufklärung des SV präsentiert wir, diese aber nicht zur vorgefertigten Meinung eines TE passt, dann sind alle alle ganz ganz doof!
Ist aber meine Wahrnehmung generell, nicht nur hier im Forum.
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Ihr habt beide recht. Allerdings sind manche Antworten auf unbeholfene Fragen eher geeignet, den Fragesteller zu vergraulen als ihm zu helfen.
Spid:
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 15:56 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.10.2020 15:32 ---
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 13:47 ---Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.
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Es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker. Oder mit einer vergleichbaren Ausbildung.
Was vergleichbar ist, wird Dir hier keine sagen können, da nur der Arbeitgeber weiß, was er für vergleichbar hält.
Und wenn sich dann jemand bewirbt, der keine Ausbildung als Fachinformatiker hat, oder etwas, was der Arbeitgeber als vergleichbare Ausbildung ansieht, ist er raus.
Auf deinen Fall bezogen:
Du hast keine Ausbildung
--> Du bist raus.
Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.
--- End quote ---
Danke, das ist etwas womit man arbeiten und verstehen kann.
Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?
Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?
--- Zitat ---Ich schrieb nur an einer Stelle „ähnliche Qualifikation“ - nämlich als ich dies aus Deiner Frage zitiert habe und Dir mitgeteilt habe, daß dies nicht gefordert sei. Du hast hingegen nicht nur mehrfach „ähnliche Qualifikation“ verwendet, sondern mehrfach danach gefragt, was eine solche sei. Was Du nicht gefragt hast, ist, was eine vergleichbare Ausbildung sei. Da die Frage nicht gestellt wurde, habe ich sie - naheliegenderweise - auch nicht beantwortet.
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Also zur Klarstellung: Weil ich aus Unwissenheit die Begriffe Qualifikation und Ausbildung Synonym verwendet habe (eine Ausbildung ist aus meiner Sicht eine Qualifikation und daher habe ich den Fehler gemacht das Synonym zu verwenden), hast du mich lediglich zitiert und den Begriff ebenfalls "falsch" verwendet obwohl für dich ersichtlich war was meine Frage war? Demnach hast du 100% Recht und ich bin blöd, damit kann ich leben. macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden und nur schnell was gesucht was du mir vorhalten konntest, was ich eher glaube und ehrlich gesagt hoffe.
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Wer einen Master hat, hat doch regelmäßig auch einen Bachelor und erfüllt somit die Anforderung.
Ich habe überhaupt nichts falsch verwendet. Wenn ich Gedichte interpretieren wollte, würde ich mich mit Germanistik beschäftigen - will ich aber nicht. Ich nehme das, was geschrieben steht. Fehler gegen zulasten dessen, der sie macht.
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