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Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

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TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 13.11.2020 11:06 ---Und du merkst schon, daß das Unfug ist?

--- End quote ---
Nein. Laß mich mal an deiner Weisheit teilhaben!

Kat:
Wo steht geschrieben, daß man mit Erreichen der Regelalters für die Rente in Rente gehen MUSS?

Organisator:
Nirgendwo, aber in vielen Arbeitsverträgen steht, dass sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden

BAT:

--- Zitat von: TV-Ler am 13.11.2020 11:34 ---
Nein. Laß mich mal an deiner Weisheit teilhaben!

--- End quote ---

Wovon reden wir denn? Von der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus. Wo wäre es sachlich dienlich, hier mit einem Privatier zu vergleichen? Der vorliegende Sachverhalt gibt das nicht her.

Man kann es sicherlich machen, sollte aber anschließend den Arbeitsverdienst des "Verlängerungszeitraumes" zum Rentenanspruch aufaddieren.

Isie:

--- Zitat von: BAT am 13.11.2020 10:42 ---Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.

--- End quote ---

Unter der Überschrift Steuern beleuchtet der Rentenfuchs auch den Fall, dass man weiter erwerbstätig ist.

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