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War dieses Bewerbungsgespräch normal?

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mamacita:
Das Gespräch war nicht normal, es war beschämend! Dass man Ihren Ausführungen nach noch nicht einmal so tat, dass es ernst gemeint war, ein Witz! Ein Witz aber auch das Gesetz. Das sehe ich ähnlich. Am wenigsten ist damit den Schwerbehinderten geholfen, die trotz Wissen, dass sie eingeladen werden müssen, wenn sie ihre Schwerbehinderung angeben und nicht offensichtlich ungeeignet sind, sich aber dennoch akribisch auf das Gespräch vorbereiten, zumal der AG auch sowas in die Anzeige geschrieben hat, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung ... Das muss zwar nicht drinstehen, aber wenn es nicht drinsteht, könnte das ja schon als Indiz gelten. In einem Fall, wie dem o. g., müsste man den AG auch verklagen - mit Erfolg! Nur leider gibts dafür keine rechtliche Handhabe. Wobei man auch in dem Gespräch diskriminiert wurde und zwar noch mehr, als wenn man keine Einladung bekommen hätte! Man macht sich lustig über die gesetzlichen Pflichten und über den Schwerbehinderten!

Entweder man nimmt sich Zeit und ALLE Bewerber ernst oder man blecht gleich eine Entschädigung. Gleich proaktiv zusammen mit der Absage: "Wir hätten Sie zwar einladen müssen, hatten aber keine Lust. Bevor Sie drei Bruttomonatsgehälter geltend machen, anbei unser Angebot über 1,5 Bruttos in Form eines Verrechnungsschecks." Das wäre mal ehrlich und würde Vieles abkürzen und wäre unterm Strich günstiger für den AG bzgl. Personalkosten für das ganze Stellenbesetzungsverfahren und nicht selten kommt es vor, dass man beim Arbeitsgericht mehr als 1,5 Bruttos iRd gütlichen Einigung bekommt, besonders wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird.

Eukalyptus:

--- Zitat von: mamacita am 01.11.2020 08:30 ---...
Entweder man nimmt sich Zeit und ALLE Bewerber ernst oder man blecht gleich eine Entschädigung. Gleich proaktiv zusammen mit der Absage: "Wir hätten Sie zwar einladen müssen, hatten aber keine Lust. Bevor Sie drei Bruttomonatsgehälter geltend machen, anbei unser Angebot über 1,5 Bruttos in Form eines Verrechnungsschecks." Das wäre mal ehrlich und würde Vieles abkürzen und wäre unterm Strich günstiger für den AG bzgl. Personalkosten für das ganze Stellenbesetzungsverfahren und nicht selten kommt es vor, dass man beim Arbeitsgericht mehr als 1,5 Bruttos iRd gütlichen Einigung bekommt, besonders wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird.

--- End quote ---

Dein Vorschlag wäre für alle weniger geeigneten (!) Bewerber (denn wenn sie gut geeignet sind, bestünde die gleiche Wahrscheinlichkeit einer Einladung wie für alle anderen Bewerber) die gleichzeitig schwerbehindert sind eine Gelddruckmaschine. Der Vorschlag ist somit offensichtlich unsinnig und hat keine Chance auf Realisierung.

WasDennNun:

--- Zitat von: mamacita am 01.11.2020 08:30 ---Das Gespräch war nicht normal, es war beschämend!

--- End quote ---
Wenn man diesem Problem aus dem Weg gehen möchte, dann obliegt es dem Schwerbehinderten schlicht und ergreifend seine Schwerbehinderung nicht zu erwähnen, dann kommt der AG auch nicht in die unglückliche Lage eine Güterabwägung zu machen.
Die er inzwischen machen muss, weil andere Schwerbehinderte sich versucht haben einzuklagen.
Die lautet nämlich:
Bewerber ist nicht so offensichtlich ungeeignet, dass nicht ein Gericht bei Klage des Bewerbers die Einstellung des Besten verzögern könnte, auch wenn er am Ende verliert, was offensichtlich ist anhand der Unterlagen, also lädt man ihn ein, verschwendet 1-4 Personen Stunden dafür, ist billiger als Klage.


FRAGE:
Warum gibt ein Schwerbehinderter seine Schwerbehinderung an bei einer Bewerbung?

Bei uns Stellen wir die Frage nach Behinderung immer während des VG. Das reicht doch um sich den Vorteil zu sichern.

Auch habe wir durchaus schon mal telefonisch durchblicken lassen, das die Einladung nur aufgrund der Schwerbehinderung ausgesprochen wird und wir wenig Chancen wegen der Mitbwerber sehen.

mamacita:

--- Zitat von: Eukalyptus am 01.11.2020 08:40 ---
--- Zitat von: mamacita am 01.11.2020 08:30 ---...
Entweder man nimmt sich Zeit und ALLE Bewerber ernst oder man blecht gleich eine Entschädigung. Gleich proaktiv zusammen mit der Absage: "Wir hätten Sie zwar einladen müssen, hatten aber keine Lust. Bevor Sie drei Bruttomonatsgehälter geltend machen, anbei unser Angebot über 1,5 Bruttos in Form eines Verrechnungsschecks." Das wäre mal ehrlich und würde Vieles abkürzen und wäre unterm Strich günstiger für den AG bzgl. Personalkosten für das ganze Stellenbesetzungsverfahren und nicht selten kommt es vor, dass man beim Arbeitsgericht mehr als 1,5 Bruttos iRd gütlichen Einigung bekommt, besonders wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird.

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Dein Vorschlag wäre für alle weniger geeigneten (!) Bewerber (denn wenn sie gut geeignet sind, bestünde die gleiche Wahrscheinlichkeit einer Einladung wie für alle anderen Bewerber) die gleichzeitig schwerbehindert sind eine Gelddruckmaschine. Der Vorschlag ist somit offensichtlich unsinnig und hat keine Chance auf Realisierung.

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Es ist natürlich klar, wie dieser Vorschlag gemeint ist.

mamacita:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.11.2020 08:58 ---
--- Zitat von: mamacita am 01.11.2020 08:30 ---Das Gespräch war nicht normal, es war beschämend!

--- End quote ---
Wenn man diesem Problem aus dem Weg gehen möchte, dann obliegt es dem Schwerbehinderten schlicht und ergreifend seine Schwerbehinderung nicht zu erwähnen, dann kommt der AG auch nicht in die unglückliche Lage eine Güterabwägung zu machen.
Die er inzwischen machen muss, weil andere Schwerbehinderte sich versucht haben einzuklagen.
Die lautet nämlich:
Bewerber ist nicht so offensichtlich ungeeignet, dass nicht ein Gericht bei Klage des Bewerbers die Einstellung des Besten verzögern könnte, auch wenn er am Ende verliert, was offensichtlich ist anhand der Unterlagen, also lädt man ihn ein, verschwendet 1-4 Personen Stunden dafür, ist billiger als Klage.


FRAGE:
Warum gibt ein Schwerbehinderter seine Schwerbehinderung an bei einer Bewerbung?

Bei uns Stellen wir die Frage nach Behinderung immer während des VG. Das reicht doch um sich den Vorteil zu sichern.

Auch habe wir durchaus schon mal telefonisch durchblicken lassen, das die Einladung nur aufgrund der Schwerbehinderung ausgesprochen wird und wir wenig Chancen wegen der Mitbwerber sehen.

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Ich kann beide Seiten verstehen.

Natürlich möchte man eher wegen seinen Fähigkeiten eingeladen werden als wegen einem Must do. Wenn der Bewerber aber durch die Angabe den AG in die Pflicht nimmt, da der Lebenslauf vielleicht ein wenig "abwechslungsreich" ist und er sich so eine Mini-Chance ausrechnet, finde ich das mehr als legitim. Und nur, wenn man die Schwerbehinderung vorher angibt, muss man eingeladen werden. Gibt man sie nicht an und man wird nicht eingeladen, kein Gespräch, wo man dann noch sagen kann, dass man schwerbehindert ist. Aber darum gehts ja nicht. Ich meine nicht explizit die AG-Seite! Mir saßen eben schon solche schwerbehinderten Bewerber gegenüber und ich dachte auch erst, dass das nicht wird. Vor Kurzem erst Ergebnis in einem Fall, aber nicht der einzige, Einstellung. Nicht wegen der Schwerbehinderung, sondern wegen dem Fachlichen. Der wusste teils mehr, als meine "fachlichen" Kollegen. "Unsauberer" Lebenslauf, weil viele Befristungen, berufliche Neuorientierung ... Hätten diese Bewerber nicht in der Bewerbung schon ihre Schwerbehinderung angegeben, hätte es keine Einladungen gegeben und wir nicht so super tolle, motivierte Mitarbeiter bekommen.

Natürlich gibts solche Infos nur fernmündlich! ;-) Aber da wäre ich auch vorsichtig!

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