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Bossing nach Entfristungsklage
WasDennNun:
Zunächst einmal ist es ja "verständlich", dass die den AG vertretende Menschen sauer sind.
Denn durch die gewonnene Klage wurde ihr Versagen vernünftige Verträge zu machen aufgedeckt.
(Randnotiz: ich habe über 20 Jahre sehr gut mit Zeitverträgen gelebt und bin nie auf den Gedanken gekommen mich irgendwo rein klagen zu wollen.)
--- Zitat von: Isie am 31.10.2020 07:55 ---Das Problem ist aber doch, dass tara vermutlich unter den von ihr geschilderten Umständen gar nicht in der Lage ist, eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte zu erbringen. Also ist vermutlich mit einer Kündigung seitens des Arbeitgebers zu rechnen. Was kann tara dagegen tun?
--- End quote ---
Eben die Arbeitsleistung von mittler Art und Güte zu der sie im Stande ist zu leisten.
Und natürlich permanent schriftlich darstellen, dass die übertragenden Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu leisten sind.
Und natürlich auch schriftlich darlegen (für die obere Heeresleitung) das der Vorgesetzte wieder mal versagt hat, weil er offensichtlich nicht die beste Personalauswahl für das Projekt gemacht hat.
Und warum den Vorgesetzen über eine Krankschreibung informieren, der ist doch nicht der AG, da würd ich auch stumpf der Personalstelle die Krankmeldung geben, sollen die doch den Vorgesetzen informieren.
(Nicht das der Vorgesetze aus versehen mal ne Krankschreibung verliert...)
Und was du schilderst ist ja quasi lächerlich: "Es wird im Büro getratscht..."
Offensichtlicher geht es doch nicht, oder?
Also auch dieses offen nach oben kommunizieren und verschriftlichen, insbesondere wenn der Vorgesetzte nicht auf deine Überlastungsanzeigen reagiert, einfach mal die nächst höhere Ebene anschreiben und darauf aufmerksam machen das der Vorgesetzte das Projekt an die Wand fahren lässt.
Ansonsten kann man sich nur fragen, warum man sich so etwas an tut?
Entweder man hat das dicke Fell und spielt das Spiel mit.
Oder man hat es nicht und schützt sich selber und sucht sich was anderes.
--- Zitat von: AndreasG am 31.10.2020 09:33 ---
--- Zitat ---soll mit einer halben Stelle innerhalb von drei Monaten ein mega Projekt umsetzen
--- End quote ---
Warten bis das Projekt nur noch 6 Wochen übrig hat, bis dahin gut arbeiten und das dokumentieren - dann 6 Wochen Krankenschein.
--- End quote ---
Es wäre sehr ungeschickt das Projekt mit 6 Wochen Krankenschein an die Wand zu fahren, besser ist es 8 Wochen vor Ende die Notbremse bei dem Chef des Vorgesetzen zu suchen und den darüber aufzuklären, dass der Vorgesetze nicht auf die Überlastungsanzeigen und/oder Nachweis der Fehlplanungen bzgl. eingesetzter Ressourcen reagiert.
WasDennNun:
Und natürlich bei weiteren Aufgaben Zuteilungen klar den Chef entscheiden lassen, was dann nicht gemacht werden soll!
Demagial:
Ich kann mich AndreasG nur anschließen, alles dokumentieren und mit nach Hause nehmen. Wichtige Mails ggfs. mit Lesebestätigung versenden. Mündliche Aussagen immer schriftlich bestätigen lassen!
Kannst du den Personalrat einschalten?
AndreasG:
Natürlich nicht einfach an die Wand fahren.
Ich würde jetzt schon darauf aufmerksam machen, dass das Projekt einen Vertreter braucht für den Fall der Fälle.
Wird nicht darauf reagiert - dokumentieren.
Ich würde in einem solchen Fall alles dokumentieren und vor allem die entsprechenden Vorgesetzten zeitnah darüber informieren dass der erfolgreiche und termingerechte Abschluss des Projektes aus .... Liste der Gründe
einfügen stark gefährdet ist.
Reagieren die Vorgesetzten trotz widerholter und begründeter Warnung nicht, dürfte die Mitarbeiterin nicht für ein Scheitern verantwortlich gemacht werden können sondern die Vorgesetzten selbst bringen sich in die Schusslinie.
Im Worst Case kann man so auch eine Kündigungsschutzklage begründen bzw. falls sich Mobbing dokumentieren lässt auch zivilgerichtlich Schadenersatz geltend machen.
Spid:
Da das Scheitern eines Projekts ohnehin keinen hinreichenden Kündigungsgrund darstellt, braucht es der Dokumentation regelmäßig nicht. Da Mobbing nicht rechtswidrig ist, gibt es auch keinen Schadensersatz. Auch sonstiges rechtswidriges Tun ist im Sachverhalt nicht erkennbar. Vielmehr schöpft der AG sein Organisations- und Direktionsrecht lediglich aus. Das ist angesichts der Regelungen des KSchG ja offenkundig auch so gewollt.
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