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Bossing nach Entfristungsklage

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tara:
Vielen Dank für die vielen Einschätzungen, wenn mich einige doch ziemlich irritiert haben. Das getratscht wird, weiß ich von meinen Kolleginnen, mit denen ich noch Kontakt habe, soviel dazu. Was daran lächerlich ist, erschließt sich mir nicht.
Ich habe gestern mit dem Personalrat telefoniert und der Vorsitzende hat entsetzt reagiert. Direktionsrecht hin oder her, in der Gesamtsumme ist das Bossing, das ist nun mal Fakt! Und das ist nicht rechtens! Der öffentliche Dienst ist doch keine Spielwiese für frustrierte Menschen, die von ihren Unzulänglichkeiten ablenken wollen, indem sie  Kollegen schikanieren. Das Problem ist doch am Ende, dass viele seit Jahren fest auf ihren Posten sitzen und es keine Kontrollen gibt, da kann ja fast jeder machen was er will mit seinen Mitarbeitern. Ich denke, das sich mich wehren werde, kündigen kann ich immer noch. Aber nicht, ohne vorher noch richtig Wind in die gute alte Amtsstube zu bringen :-)
In diesem Sinne, ein schönes Wochenende, bleibt gesund und beste Grüße!

Spid:
„Bossing“ und „Mobbing“ sind rechtlich Blubb. Welche konkrete Rechtsverletzung siehst Du? Sofern Du keine benennen kannst, worauf beruht die Einschätzung, es sein“nicht rechtens“?

tara:
Ich gebe dir recht, das Arbeits­recht kann nur eindeutig rechts­wid­riges Verhalten regeln, dass ist bei Mobbing/Bossing schwierig und hier nicht eindeutig. ABER das Gesamtbild ergibt eine zielgerichtete und systematische Ausgrenzung meiner Person auf sozialer Ebene, ich werde ausgegrenzt und isoliert. Und auf der Arbeitsebene werde ich mit Aufgaben konfrontiert, die mich einerseits inhaltlich überfordern sollen und zeitlich nicht umsetzbar sind. Wenn es zu einem Gespräch mit dem Personalrat kommt, wie will mein Vorgesetzter das auf sachlicher Ebene alles begründen? Mein Vorgesetzer hat ja auch noch einen Vorgesetzten und ich bin mir nicht sicher, ob alle über das Vorgehen informiert sind.

Spid:
Es besteht kein Recht auf soziale Kontakte bei der Arbeit. Der AN hat auch keinen Anspruch darauf, nur mit Aufgaben betraut zu werden, die er sich nach eigener Einschätzung zutraut. Auch gibt es keinen Anspruch darauf, lediglich mit Aufgaben betraut zu werden, die eine Aussicht auf Erfolg haben.

tara:
Der Personalrat sagt, dass ich Anspruch auf Weiterbildung habe, wenn ich Aufgaben bekomme, für die ich keine Expertise besitze. Das wäre auch im Sinne des Projektes, es soll ja einen erfolgreichen Abschluss haben. Sonst wäre das ja wieder mal Steuerverschwendung. Es gibt auch keinen Grund, eine Person von Teamsitzungen auszuschließen oder aus dem Emailverteiler zu nehmen.

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