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VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Alfons:
--- Zitat von: Bastel am 20.11.2020 11:49 ---
--- Zitat von: Alfons am 20.11.2020 10:33 ---Ist das Einbehalten der Arbeitgeberanteile seitens der VBL nicht rechtswidrig? Die Anteile des Arbeitgebers wurden doch für den Versicherten und dessen Rente bezahlt. Sie stehen damit doch dem Versicherten zu und müssten auch bei Nichterfüllen der Wartezeit zurückerstattet werden.
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Viel besser ist, dass du für die Beiträge deines AG Sozialabgaben gezahlt hast.
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Das kommt noch dazu.
Alfons:
--- Zitat von: Lars73 am 20.11.2020 12:04 ---
--- Zitat von: Alfons am 20.11.2020 10:33 ---Ist das Einbehalten der Arbeitgeberanteile seitens der VBL nicht rechtswidrig?
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Gegen welches Gesetz verstößt es denn aus deiner Sicht?
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Ev. Art 14 oder 3 GG.
Auf welcher rechtlichen Grundlage darf sich die VBL denn aus deiner Sicht die Anteile, die zweckgebunden für den AN für dessen Altersvorsorge einbezahlt wurden, aneignen?
Spid:
Sie eignet sich nichts an, sie erhält die Beiträge kraft Satzung und Beteiligungsvereinbarung. Wessen Eigentum soll denn betroffen sein?
Alfons:
--- Zitat von: Spid am 22.11.2020 20:13 ---Sie eignet sich nichts an, sie erhält die Beiträge kraft Satzung und Beteiligungsvereinbarung. Wessen Eigentum soll denn betroffen sein?
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Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.
Spid:
Sie zahlen für einen Anspruch ein, nicht für die Altersvorsorge.
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