Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
Spid:
Das funktioniert ja nur, wenn man eine zumindest kurze rechtliche Unterbrechung einbaut, ansonsten ist es rechtsmißbräuchlich.
WasDennNun:
--- Zitat von: Fragmon am 17.11.2020 09:34 ---Das mag sein. Du kannst mir aber gerne eine Lösung ohne den sonstigen Beschäftigten nennen.
--- End quote ---
Einstellen mit EG12 vergüten und dann seinen Eingruppierungsirrtum korrigieren und die fehlerhafte EG12 zu einer EG13 rückwirkend anerkennen (da jetzt ja klar ist, dass der MA ein sB zum Einstellungszeitpunkt war), womit es keine HG ist und Stufe 2 nicht notwendig wird.
Frage: Mit welcher Begründung soll er in diesem Monat nicht sB sein?
Weil er durch die Urkunde oder durch 1 monatigen reifen plötzliche andere Befähigungen hat?
--- Zitat von: Spid am 17.11.2020 10:05 ---Das tarifliche Merkmal ist nicht „wer ein Zeugnis über ein wissenschaftliches Hochschulstudium vorlegen kann“.
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Fragmon:
--- Zitat von: Spid am 17.11.2020 11:15 ---Das funktioniert ja nur, wenn man eine zumindest kurze rechtliche Unterbrechung einbaut, ansonsten ist es rechtsmißbräuchlich.
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Zählt eine juristische Sekunde als kurze Unterbrechung ;-)
Spid:
Man begibt sich da grundsätztlich auf dünnes Eis - ich könnte mir vorstellen, daß sogar ein Tag noch rechtsmißbräuchlich wäre.
Fragmon:
Was ist aber die Konsequenz bzw. was will der Kläger gewinnen wenn jemand er auf Rechtsmissbräuchlichkeit des Vertrages klagt. Dann ist der Vertrag nichtig. Der ALV wurde bereits unterschrieben.
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