Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!

Begonnen von Euphyll, 17.11.2020 21:51

« vorheriges - nächstes »

Spid

Nein, die von mir verwandte Kurzdefinition aus dem Psychrembel ist die Definition des Begriffs ,,Wunde". Wundbehandlung wäre deren Behandlung - und gem. meiner Ausführungen ist die staatliche Leistung nicht auf diese begrenzt, weshalb die Schlußfolgerung, Wundbehandlung und selbst zu versichernde Behandlungen bildetet ein Gegensatzpaar, bereits ebenso grundfalsch ist wie die Annahme, es wäre etwas selbst zu versichern.

Opa

Zitat von: Spid am 19.11.2020 13:00
Genau genommen verachte ich alle Menschen, die mich (noch) nicht von ihrem Wert überzeugt haben - und im Rahmen meiner Privatautonomie darf ich das auch.
So ganz passt diese Aussage nicht zu einem User, der mit über 13.000 Beiträgen innerhalb der letzten 2 Jahre in diesem öffentlichen Forum um Aufmerksamkeit bettelt ;-)

Spid

Ich brauche nicht um Aufmerksamkeit betteln - ich erhalte sie. Du darfst Dich gerne weiter in meinem Glanze sonnen, aber nicht zu laut.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 20.11.2020 09:44
Nein, die von mir verwandte Kurzdefinition aus dem Pschyrembel ist die Definition des Begriffs ,,Wunde". Wundbehandlung wäre deren Behandlung - und gem. meiner Ausführungen ist die staatliche Leistung nicht auf diese begrenzt, weshalb die Schlußfolgerung, Wundbehandlung und selbst zu versichernde Behandlungen bildetet ein Gegensatzpaar, bereits ebenso grundfalsch ist wie die Annahme, es wäre etwas selbst zu versichern.
Dann leben wir ja schon in dem von dir gewünschtem System.
Denn je nach Auslegung des Begriffes Wunde, sind ja die Mehrzahl körperliche Leiden durch Wunden verursacht.
(Einige Epilepsie nachweislich, andere nicht...
Der Tennisarm genauso, wie der Skifahrerbeinbruch, ...)
Das offene Bein, die Netzhautablösung vom Diabetiker sind dann Wundbehandlugnen,
aber Diabetes selbst keine Wundbehandlung, oder?

Es wird ja fast nichts anderes im GKV System gemacht als Staatliche Wund- und Notfallversorgung + Psychogedöns

Sehe also da keinen großen Unterschied oder man muss die Leistungskataloge anders definieren als Wund und Notfallversorgung.

Spid

Inwiefern wäre es für eine Wundbehandlung interessant, ob etwas durch eine Wunde verursacht worden war?

WasDennNun

Zitat von: Spid am 18.11.2020 10:38
Staatliche Wund- und Notfallversorgung, alles andere kann jeder absichern, wie er möchte - und kann. Oder selbst zahlen.
Inwiefern müsste ich mich dann überhaupt noch versichern, wenn die stattliche Wund- und Notfallversorgung mich ja schon vollumfänglich versorgt.

Spid

Der wesentliche Aspekt ist: Du mußt Dich überhaupt nicht versichern, weil es kein faschistoides Zwangsversicherungssystem gibt. Ob Du es tust, ist Deine Sache. Wenn Du es unterläßt, weil Du glaubst, die Mehrzahl körperlicher Leiden sei durch Wunden verursacht, ist das auch Deine Sache. Warum relevant sein sollte, ob etwas durch Wunden verursacht würde, erschließt sich zwar nicht - aber es ist ganz allein Deine Sache, worauf Du Deine Entscheidung stützt. Genau das ist der Clou.

Organisator

Das Problem dabei ist aber, dass sich unsere Gesellschaft dafür entschieden hat, niemand sterben zu lassen, nur weil er unterversichert ist. Ergo kommt dann doch wieder die Gesellschaft über die zu gewährenden Leistungen der Sozialhilfe für die Behandlungskosten auf.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 20.11.2020 15:59
Der wesentliche Aspekt ist: Du mußt Dich überhaupt nicht versichern, weil es kein faschistoides Zwangsversicherungssystem gibt. Ob Du es tust, ist Deine Sache. Wenn Du es unterläßt, weil Du glaubst, die Mehrzahl körperlicher Leiden sei durch Wunden verursacht, ist das auch Deine Sache. Warum relevant sein sollte, ob etwas durch Wunden verursacht würde, erschließt sich zwar nicht - aber es ist ganz allein Deine Sache, worauf Du Deine Entscheidung stützt. Genau das ist der Clou.
Um zu wissen was ich versichern muss, muss ich wissen was durch die von dir genannte staatliche Wund- und Notfallversorgung abgedeckt ist.
Genau das ist doch die Krux

Spid

Auch das
Zitat von: Spid am 19.11.2020 13:00
ist doch keine System- sondern eine Detailfrage. Ich habe nicht für mich in Anspruch genommen, ein Gesundheitssystem abschließend in zwei Sätzen niederzulegen. Das staatliche Zwangsversicherungssystem bedarf schließlich auch deutlich mehr als zwei Sätze.

Zumal sich mir nicht wirklich erschließt, was hinsichtlich der Wundbehandlung fraglich sein sollte. Was Wunden sind, habe ich ausgeführt. Wundbehandlung ist - wie ebenso ausgeführt - deren Behandlung. Warum Du Dich  jetzt immer mit irgendwas beschäftigst, was durch Wunden verursacht würde, erschließt sich nicht.

BAT

Zitat von: Organisator am 20.11.2020 16:18
Das Problem dabei ist aber, dass sich unsere Gesellschaft dafür entschieden hat, niemand sterben zu lassen, nur weil er unterversichert ist. Ergo kommt dann doch wieder die Gesellschaft über die zu gewährenden Leistungen der Sozialhilfe für die Behandlungskosten auf.

Natürlich gehört dann zur Systemumstellung die Akzeptanz von Todesfällen hinzu. Warum dies Leuten bei einer fehlenden Zwangsversicherung - aber auch derzeit bei Corona - im Gegensatz zum Straßenverkehr und dessen Folgen, beim Rauchen, etc. so schwer fällt, erschließt sich mir nicht.

Selbstredend ist die persönliche Freiheit kein Ponyhof, weder in die eine noch in die andere Richtung.

Spid

Zitat von: Organisator am 20.11.2020 16:18
Das Problem dabei ist aber, dass sich unsere Gesellschaft dafür entschieden hat, niemand sterben zu lassen, nur weil er unterversichert ist. Ergo kommt dann doch wieder die Gesellschaft über die zu gewährenden Leistungen der Sozialhilfe für die Behandlungskosten auf.

Inwiefern hätte sich die Gesellschaft diesbezüglich in der bezeichneten Art und Weise entschieden?

Novus

Spid ist bei der Bundes... "Hust" Deutschen Bahn beschäftigt.
Seine Eltern stammen aus dem schönen Land aus welchem auch das (Heutzugate) leichte Bier mit Weltruhm stammt. So viel ist seiner Didaktik und dem Sprachgebrauch zu entnehmen.

In letzter Instanz zur Einweisung: Wenn ihr meinen Ausführungen gefolgt seid (und sie verstanden habt) könnt ihr euch bei Bedarf im Krankenhaus einer Untersuchung unterziehen. (in BW und Hessen, andere Bundesländer können theoretisch abweichende Regelungen haben, glaube ich aber nicht).

Wer mit einer Facharzt EINWEISUNG die Rettungsleitstelle informiert und dann transportiert wir, wird aufgenommen. Vielleicht nicht in jedem Krankenhaus, aber es gibt solche die dazu verpflichtet sind.

Spid

Und die Rechtsgrundlage dieser Rechtspflicht wäre welche? Die genannte ist es - wie dargelegt - nicht.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 20.11.2020 16:43
Zumal sich mir nicht wirklich erschließt, was hinsichtlich der Wundbehandlung fraglich sein sollte. Was Wunden sind, habe ich ausgeführt.  Wundbehandlung ist - wie ebenso ausgeführt - deren Behandlung.
Nein, hast du nicht. Aber du der Meinung bist, dass das Wort Wunde abschließend erklärt was eine Wunde ist und was zu behandeln ist, dann ist es natürlich simplest gedacht.
Und wann die Wundbehandlung beendet ist für dich also auch glas klar. Dann lasse ich es mal so dahin stehen in dieser sehr vereinfachten Sichtweise.

Pflaster drauf = Wundbehandlung.
Entzündung = keine Wunde nur Folge einer Wunde = Selbstversichern
Epilepsie = Behandeln, wenn eine Wunde erkennbar, wenn nicht dann Selbstzahler.
Ach stimmt ja auch mit Wunde nicht behandeln, ist ja kein Wundbehandlung, außer die OP zur Entfernung vom vernarbtem Gewebe wäre ja eine Wundbehandlung...
Gehört die Diagnostik zur Ermittlung ob eine Wundbehandlung vorliegt eigentlich noch zu den staatlichen Leistungen, oder muss man die dann vorstrecken?

Ach schön wenn man sich die Welt so simpel stricken kann.