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Warten mit Verbeamtung? gD/hD
HerrKaeseberg:
Vielen Dank für Eure Antworten. Mit den Rechten und Pflichten eines Beamten habe ich mich zwar bereits auseinander gesetzt, werde es aber nochmals vertiefter tun. Danke! :)
HerrKaeseberg:
Kleiner Nachtrag: Es wird wohl auf eine Verbeamtung im gD hinauslaufen, da direkt in A10 eingestellt wird und wesentlich mehr Erfahrung anerkannt werden kann. Der Aufstieg in den hD ist dann auch "relativ unbürokratisch" möglich.
Unknown:
--- Zitat von: HerrKaeseberg am 28.11.2020 09:47 ---Der Aufstieg in den hD ist dann auch "relativ unbürokratisch" möglich.
--- End quote ---
Was bedeutet für dich relativ unbürokratisch? Hast du diese Aussage schriftlich? Erzählen kann man immer genug, aber wenn es dann daran geht dieses schriftlich zu bestätigen hört es ganz schnell auf.
Aus meiner Sicht musst du das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben und dazu ein passender Dienstposten. Du wirst dich gegen Konkurrenten von draußen durchsetzen müssen. Die haben genauso ein Anrecht drauf zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden wie du.
HerrKaeseberg:
Es hieß, dass "lediglich ein Antrag notwendig sei". Wie dieser "Antrag" genau aussieht, habe ich dann nicht mehr weiter nachgefragt. Nicht mal ein Vorstellungsgespräch. Da ich ja noch Zeit habe, werde ich das weiter beobachten und auch an anderen Stellen Infos einholen. Habe sogar explizit nachgefragt, ob wirklich kein Vorstellungsgespräch notwendig sei, weil ich das selbst nicht glauben konnte. Wurde bestätigt. Natürlich nicht schriftlich. ;)
Unknown:
Das lasse dir mal schriftlich bestätigen. Ich kann es mir immer noch nicht vorstellen. Wenn du soweit bist, dann erinnert sich da keiner mehr dran. Aus meiner Sicht wird, man möge mich korrigieren, einfach Art. 33 (2) GG außer Kraft gesetzt.
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