Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 07:07 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Stellen sind tariflich unbeachtlich. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit mit anschließender dauerhafter Übertragung führt nicht zur begehrten Wirkung, da hinsichtlich der Stufenlaufzeit auf den Beginn der vorübergehenden Übertragung angestellt wird, siehe PE zu §17 Abs. 4.
--- End quote ---
Das lässt sich ja möglicherweise doch damit heilen, dass man die vorübergehende Übertragung bis zum Stufenanstieg auslaufen lässt und einem Monat später die Tätigkeiten dauerhaft überträgt und die entsprechenden Tätigkeiten für diese Zeit halt nicht oder nur mit begrenztem Stundenumfang überträgt.
Ob und mit welchen Begründungen das so stattfinden kann, sei mal dahingestellt.
Spid:
Die vorübergehende Übertragung muß ja einer doppelten Billigkeitsprüfung standhalten, um rechtmäßig zu sein. In den meisten Fällen kommt nur die Erprobung in Betracht. Wenn sich nun aus den tatsächlichen Umständen ergibt, daß es nicht um diese ging, eben weil man die Tätigkeit trotz Bewährung eben nicht im Anschluß dauerhaft übertrug oder dies trotz Nichtbewährung einen Monat später dennoch tat, dürfte die nur vorübergehende Übertragung unbillig und somit nicht rechtmäßig gewesen sein.
Calibra5:
Guten Abend zusammen,
nach meiner Prüfung des § 31 TVöD hat mir nun ein Kollege des Personalamts gesagt, dass der Zeitpunkt der Zulage bei einer späteren Eingruppierung maßgeblich ist. Ich würde dann nach der Bewährung so eingruppiert, als würde ich am Tag 1 des Erhalts der Zulage höhergruppiert. Lese ich persönlich aber nicht so.
Es ist doch so, wenn ich das ganze jetzt mal bezogen auf meinen Fall durchspiele:
Nochmal vorweg: Ich bin aktuell in der EG 10/4, komme am 01.10.2022 in die EG 10/5
§ 31 TVöD Führung auf Probe
(1) 1Führungspositionen können als befristetes Arbeitsverhältnis bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren vereinbart werden.
-> Würde doch passen, wenn man die Führungsposition z.B. vom 01.04.2021 - 30.09.2022 als "Erprobungszeit" befristet. Damit wäre ich unter den zwei Jahren und somit passend.
2Innerhalb dieser Gesamtdauer ist eine höchstens zweimalige Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig. 3Die beiderseitigen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
-> brauche ich nicht, da ich ja mit weniger als zwei Jahren hinkomme
(2) Führungspositionen sind die ab Entgeltgruppe 10 zugewiesenen Tätigkeiten mit Weisungsbefugnis.
-> Ich bin in der EG 10, also passend.
(3)
1Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, kann der/dem Beschäftigten vorübergehend eine Führungsposition bis zu der in Absatz 1 genannten Gesamtdauer übertragen werden.
-> Passend.
2Der/Dem Beschäftigten wird für die Dauer der Übertragung eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den Entgelten nach der bisherigen Entgeltgruppe und dem sich bei Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergebenden Entgelt gewährt.
-> Somit Unterschiedsbetrag von EG 10 Stufe 4 zu EG 11 Stufe 4
3Nach Fristablauf endet die Erprobung.
-> Am 30.09.2022
4Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen;
-> Ab 01.10.2022 dann die EG 11 Stufe 5
ansonsten erhält die/der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.
-> In diesem Fall ab 01.10.2022 die EG 10 Stufe 5.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Man könnte ja auch die "Frist ablaufen lassen" und zum 01.12.2022 in die EG 11 höhergruppieren....
Danke mal wieder und viele Grüße!
Spid:
Maßgeblich ist nicht, ob Du nun in E10 bist, sondern daß es sich bei der zur Führung auf Probe übertragenen Tätigkeit um eine Führungsposition mindestens der E10 handelt.
Calibra5:
--- Zitat von: Spid am 08.12.2020 21:29 ---Maßgeblich ist nicht, ob Du nun in E10 bist, sondern daß es sich bei der zur Führung auf Probe übertragenen Tätigkeit um eine Führungsposition mindestens der E10 handelt.
--- End quote ---
Ah okay, aber das ist es ja dann auch. Führungsposition nach E11.
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