Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
Lars73:
Führung auf Probe beinhaltet automatisch eine Zulage zu der Eingruppierung die sich bei dauerhafter Übertragung ergeben würde.
Calibra5:
Vielen Dank, dann wäre der 32 der richtige Weg.
Wie liest man denn den § 32 Absatz 3 Ziffer 2 TVÖD bezüglich des zuzüglichen Zuschlags in Höhe von 75 v.H. des Unterschiedsbetrags zwischen den Entgelten der Entgeltgruppe, die der übertragenen Funktion entspricht, zur nächsthöheren Entgeltgruppe nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2. 3Nach Fristablauf erhält die/der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit; der Zuschlag entfällt.
Sind das dann zuzüglich 75 % des Unterschiedsbetrages von EG 10 4 und EG 11 4 oder was ist mit "nächsthöheren" Entgeltgruppe gemeint?
Danke!!
Lars73:
Führung auf Probe nach § 31 TVöD.
Führung auf Zeit trifft unten den geschilderten Umständen nicht zu.
Organisator:
Was wäre denn mit dem Vorschlag an den Arbeitgeber, die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt (2022) zu vollziehen?
Calibra5:
Dazu ist mein AG bereit, allerdings soll ich die Tätigkeit bereits 2021 übernehmen. Und ich möchte die Position nicht ohne Zulage ausüben.
Sicher ist der AG bereit, mich 2021 in die EG 11 höherzugruppieren - Allerdings passt das wie oben beschrieben finanziell nicht ins Bild.
Dem AG ist bewusst, dass eine Eingruppierung 2021 für mich sinnlos ist und nur 2022 relevant ist.
Wir suchen jetzt eine Lösung, der 31 sagt es ja dann schon
1. Übertragung auf Probe zu 2021
2. Probezeit bis 2022 vereinbaren
3. Zulage Differenzbetrag
4. Bei Bewährung > Eingruppierung in 2022
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