Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage satt Eingruppierung
Spid:
Eingruppierungsfeststellungsklage
Unbekannt123:
--- Zitat von: Spid am 30.11.2020 11:25 ---Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich.
--- End quote ---
Also gibt es auch keinen Grund einen Vertrag mit einer "Probezeit und Zulage" zu unterschreiben?
Sofern eben kein Grund der vorübergehenden Tätigkeit vorliegt?
Organisator:
--- Zitat von: Unbekannt123 am 30.11.2020 11:49 ---Also gibt es auch keinen Grund einen Vertrag mit einer "Probezeit und Zulage" zu unterschreiben?
--- End quote ---
Nein natürlich nicht. Es gibt aber auch keinen Grund für deinen Arbeitgeber, dir einen anderen Vertrag anzubieten.
Spid:
Doch, dafür gibt es gute Gründe - nämlich die Unwirksamkeit der Regelung und die daraus folgende Eingruppierung.
Organisator:
Das mag sein. Dennoch kann der Arbeitgeber ja an seinem Angebot mit der "Probezeit und Zulage" festhalten und sich weigern einen wirksamen Vertrag anzubieten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version