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Zulage satt Eingruppierung

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Spid:
Eingruppierungsfeststellungsklage

Unbekannt123:

--- Zitat von: Spid am 30.11.2020 11:25 ---Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich.

--- End quote ---


Also gibt es auch keinen Grund einen Vertrag mit einer "Probezeit und Zulage" zu unterschreiben?
Sofern eben kein Grund der vorübergehenden Tätigkeit vorliegt?

Organisator:

--- Zitat von: Unbekannt123 am 30.11.2020 11:49 ---Also gibt es auch keinen Grund einen Vertrag mit einer "Probezeit und Zulage" zu unterschreiben?

--- End quote ---

Nein natürlich nicht. Es gibt aber auch keinen Grund für deinen Arbeitgeber, dir einen anderen Vertrag anzubieten.

Spid:
Doch, dafür gibt es gute Gründe - nämlich die Unwirksamkeit der Regelung und die daraus folgende Eingruppierung.

Organisator:
Das mag sein. Dennoch kann der Arbeitgeber ja an seinem Angebot mit der "Probezeit und Zulage" festhalten und sich weigern einen wirksamen Vertrag anzubieten.

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