Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage satt Eingruppierung
			Spid:
			
			Eingruppierungsfeststellungsklage
		
			Unbekannt123:
			
			
--- Zitat von: Spid am 30.11.2020 11:25 ---Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich.
--- End quote ---
Also gibt es auch keinen Grund einen Vertrag mit einer "Probezeit und Zulage" zu unterschreiben? 
Sofern eben kein Grund der vorübergehenden Tätigkeit vorliegt?
		
			Organisator:
			
			
--- Zitat von: Unbekannt123 am 30.11.2020 11:49 ---Also gibt es auch keinen Grund einen Vertrag mit einer "Probezeit und Zulage" zu unterschreiben? 
--- End quote ---
Nein natürlich nicht. Es gibt aber auch keinen Grund für deinen Arbeitgeber, dir einen anderen Vertrag anzubieten.
		
			Spid:
			
			Doch, dafür gibt es gute Gründe - nämlich die Unwirksamkeit der Regelung und die daraus folgende Eingruppierung.
		
			Organisator:
			
			Das mag sein. Dennoch kann der Arbeitgeber ja an seinem Angebot mit der "Probezeit und Zulage" festhalten und sich weigern einen wirksamen Vertrag anzubieten. 
		
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