Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Dienstbeflissen:
Ja ich weiß, damit bleiben das Gros der im ÖD Beschäftigten schonmal verschont. Wo impliziert bejaht den das BAG das in dem Fall ausreichend Person liegen, sie also nur durch die ordentliche Unkündbarkeit geschützt wird?
Dienstbeflissen:
Ich finde es übrigens auch grundsätzlich gut wenn Drückeberger und Ähnliches aussortiert werden und nicht mit durchgeschleift werden. Bei öffentlichen AG sogar besonders Schlimm, weil es sich zumeist um Steuergeld handelt.
Und bei jemanden der wirklich krank ist, findet halt eine Abwägung der Interessen statt. Da haben Großunternehmen eher schlechte Karten, deshalb wird die Auseinandersetzung ja auch oft von vornherein gescheut.
Spid:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 16:15 ---Ja ich weiß, damit bleiben das Gros der im ÖD Beschäftigten schonmal verschont. Wo impliziert bejaht den das BAG das in dem Fall ausreichend Person liegen, sie also nur durch die ordentliche Unkündbarkeit geschützt wird?
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RN 27-34
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: Spid am 10.12.2020 16:22 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 10.12.2020 16:15 ---Ja ich weiß, damit bleiben das Gros der im ÖD Beschäftigten schonmal verschont. Wo impliziert bejaht den das BAG das in dem Fall ausreichend Person liegen, sie also nur durch die ordentliche Unkündbarkeit geschützt wird?
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RN 27-34
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Sehe ich nicht. Im Gegenteil:
RN 34
„ Im Übrigen müsste auch eine Interessenabwägung zugunsten der Klägerin ausfallen...“
Dienstbeflissen:
Ich sehe nur, dass auch mehrer kurze Erkrankungen eine negative Gewubdheitsprognose begründen können. Die allein genügt ja aber nicht für eine Kündigung.
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