Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
Spid:
Weder Dienstunfähigkeit noch Krankheit lassen die Arbeitspflicht entfallen.
BYL:
Der Arbeitsbegriff ist bei Beamten sowieso nicht üblich. Der Beamte arbeitet nicht - er leistet Dienst.
Spid:
Der Verfasser läßt sich aber zum Entfall der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ein - und offenbart somit seine absolut unterirdische Qualität.
BYL:
--- Zitat von: BYL am 17.12.2020 17:37 ---Relativ einfach direkt aus dem FMS:
Eine Verpflichtung zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung kann beispiels-weise bereits aufgrund einer der folgenden Gründe entfallen sein:
o gesetzliche Bestimmungen (wie Mutterschutz)
o Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitausgleich,
o Dienstbefreiungen, Beurlaubungen, Elternzeit,
o Dienstunfähigkeit / Krankheit
Ergänzende Hinweise vom BBB:-Die Verpflichtung zur Einarbeitung der ausfallenden Arbeitszeit beschränkt sich auf die Ar-beitszeit, die tatsächlich in diesem Zeitraum zu leisten gewesen wäre.Dies ist z. B. nicht der Fall bei Mutterschutz, Inanspruchnahme von Urlaub, Dienstunfähigkeit, Elternzeit etc.
--- End quote ---
Spid:
Und auch wenn Du es nicht fett markierst, steht da immer noch Arbeitsleistung - mit den sich dadurch ergebenden Folgerungen zur unterirdischen Qualität des Verfassers.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version