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Telearbeit mit privaten Materialien

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WasDennNun:
Klar, aber kann ja auch sinnvoll sein, den Dummen zeigen wie Dumm sie sind (insbesondere der PR/BR, der so einer DV zustimmte)

Sozialarbeiter:
nur nochmal fürs Verständnis. "HomeOffice" gibt es ja so nicht.
"Telearbeit" ist ein fest eingerichteter Arbeitsplatz zu Hause. AG ist für Kosten der Einrichtung (Stuhl, PC-Maus, Bildschirm, Anschluss) zuständig.
"Mobiles Arbeiten" unterscheidet sich von der Telearbeit insofern, dass der Arbeitgeber keinen Arbeitplatz für den AN einrichten muss? Da reicht ein Diensthandy und Dienstlaptop mit entsprechenden Simkarten für den mobilen Zugang ins Inter- und Intranet?

Spid:
Bei Telearbeit wird ein Telearbeitsplatz eingerichtet, also ein örtlich festgelegter Arbeitsplatz an einem Ort außerhalb des Betriebs des AG. Bei mobilem Arbeiten wird kein Arbeitsplatz festgelegt.

Öffi:
Hallo, bei mir ist es umgekehrt, ich möchte zu Hause arbeiten (mein Arbeitsgeber nennt das bewußt Homeoffice, um den Begriff Telearbeit zu umgehen). Vielen wurde wegen Corona diese Möglichkeit gegeben mit Dienst-Laptop und Dienst-Handy.
Mein Vorgesetzter verbietet es mir mit Verweis auf §10 AG0 und datenschutztechnischen Gründen. In BY ist es vorgeschrieben, dass wir nur mit dienstlichem Gerät arbeiten.
Du könntst schauen, ob es auch in deinem Bundesland eine solche Anweisung gibt.
Ich drück dir die Daumen und hab viel Mut dich durchzusetzen.

wedo:
@ölffi: Wo steht das den in Bayern, dass dies nur mit diesntlichen GEräten gearbeitet werden darf?

Gruß

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